Dies ist ein Beitrag zum Thema Theorie und Praxis im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wie ich an anderer Stelle bekannt habe, habe ich doch manchmal Schwierigkeiten, wenn ich die schönen Beiträge voll mit ...
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10.11.2006, 16:22 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Theorie und Praxis
Hallo,
wie ich an anderer Stelle bekannt habe, habe ich doch manchmal Schwierigkeiten, wenn ich die schönen Beiträge voll mit rechtlichen Vorschriften lese, die aber in der Praxis anders aussehen. Nun möchte ich aber auch einmal eine rechtstheoretische Behauptung aufstellen, und zwar anhand einer Konstalltion, die einem Betreuer oft begegnet. Es geht um das Sparbuch. Meine Behauptung: Jeder Rechtspfleger, der weiss, dass ein Betreuter über längere Zeit ein vorhandenes Vermögen nicht brauchen wird und die Anlage dieses Vermögens auf einem Sparbuch vom Betreuer fordert, handelt bei enger Auslegung des Gesetzes zum Nachteil des Betreuten und macht sich eigentlich sogar strafbar. Konkret: ein Rechtspfleger fordert vom Betreuer, dass vom Girokonto 3000 Euro auf ein Sparbuch eingezahlt werden, da der Betreute dieses Geld nicht benötigt und wohl auch in Zukunft nicht benötigen wird. Im Zeitalter moderner Kommunikationstechniken, Werbung usw. weiss heute jedes Kind, dass Sparbücher ein Witz sind, die Zinsen sind unter dem Inflationsniveau. Ebenso ist bekannt, dass es auf Tagesgeldkonten, für mündelsicherer Wertpapiere usw. zumindest so hohe Zinsen gibt, dass die Inflation ausgeglichen wird bzw. sogar ein Zinsgewinn entsteht. Es ist daher nach meiner Meinung in jedem Falle grob fahrlässig und eindeutig zum Schaden des Betreuten, eine Anlage auf einem normalen Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu fordern, wo es nur 0,5 % Zinsen gibt. Hier entsteht den Betreuten ein mess- und nachweisbarer finanzieller Nachteil, was auch einem Rechtspfleger bekannt sein dürfte. Wie seht ihr das ? Gruss Andreas |
10.11.2006, 17:25 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.11.2006
Beiträge: 8
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hallo
zuerst sollte/wollte ich mal artig guten tag sagen stöbere hier seit ein paar tagen rum und lese inrteressiert mit/rum. nun zur frage. fordert der rechtspfleger explizit ein sparbuch? oder nur eine anlage im weiteren sinne (aktiv sparen etc) ich hatte selbst schon mal vor ein paar jahren ein sparbuch angelegt, weil es hier um eine oma ging, die mit irgendwelchen "fiktiven" konten nix anfangen konnte. gerade bei älteren betreuten zählt das buch noch was sie in der hand haben können, nicht aber ein kontoauszug der einmal im jahr versendet wird. so ein "fetzen papier" ist schwer zu verstehen fpür die herrschaften. sonst mache ich (bei sehr alten leuten) meist aktiv sparen o.ä. |
10.11.2006, 19:57 | #3 | ||||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Re: Theorie und Praxis
Zitat:
§ 1806 BGB - Anlegung von Mündelgeld - sagt genau das Gegenteil: Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Zitat:
Zitat:
Grüsse - Roy Zitat:
Zitat:
Zitat:
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11.11.2006, 12:59 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Re: Theorie und Praxis
Zitat:
Grüsse - Roy |
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21.11.2006, 05:08 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Hallo zusammen,
in diesem konstruierten Fall ist die Forderung des Rechtspflegers korrekt, denn er verlangt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu recht von dem Betreuer, dass das nicht benötigtes Kapital dem Girokonto entnommen und mündelsicher verzinslich angelegt wird. Eigentlich hätte dies dem Betreuer selbst einfallen müssen. Der Betreuer hat nun zu prüfen, ob es im Interesse des Betreuten eine bessere mündelsichere Kapitalanlage als das geringverzinsliche Sparbuch gibt und wenn ja, hierfür die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen. Darüber muß der Rechtspfleger entscheiden. Beharrt er zum Nachteil des Betreuten auf dem geringverzinslichen Sparbuch, hat ein Rechtsmittel gewiss Erfolg. MfG Arno |
21.11.2006, 16:55 | #6 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Zitat:
will mich da jemand aufregen ? Oder gar ärgern ? Es ist nichts konstruiert, Realität 2006. Zum Konstruieren habe ich weder Zeit noch Lust, ich muss mich auch noch um Frau und Kinder kümmern ! Gruss Andreas |
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24.11.2006, 11:10 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Hallo Andreas.
weder aufregen nochärgern. Das Wort "konstruiert" habe ich nur verwendet, weil ich die folgenden Ausführungen im ersten Beitrag halt so verstanden habe. Zitat "Nun möchte ich aber auch einmal eine rechtstheoretische Behauptung aufstellen, und zwar anhand einer Konstalltion, die einem Betreuer oft begegnet." Nun ist es aber dabei egal, ob es sich um einen tatsächlichen oder theoretischen (sprich konstruierten) Fall handelt, weil die Bewertung doch gleich bleibt. MfG Arno |
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Stichworte |
geldanlage, konto, mündelsicher |
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