Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilienbewertung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Kollegen,
ich brauche mal Euren Rat. Im Vermögensverzeichnis einer neuen Betreuung muss ich eine Immobilie bewerten, bzw. bewerten ...
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08.01.2013, 23:12 | #1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ludwigsburg
Beiträge: 57
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Immobilienbewertung
Hallo liebe Kollegen,
ich brauche mal Euren Rat. Im Vermögensverzeichnis einer neuen Betreuung muss ich eine Immobilie bewerten, bzw. bewerten lassen. Wie geht ihr hierbei vor? An wendet Ihr Euch zur Wertermittlung? Immobilienmakler? Ich gehe davon aus, dass die anfallenden Kosten dann vom Betreuten zu tragen sind. |
08.01.2013, 23:30 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Steffenji,
Handelt es sich bei der Immobilie um ein selbstgenutztes Haus des Betreuten oder brauchst du einen richtigen Wert für einen Verkauf. Wenn es selbstbewohnt ist dann ist der Wert sowieso egal da es sich um Schonvermögen handelt. Da reicht eine eigene grobe Angabe völlig aus. Wenn du einen Verkaufswert brauchst kannst du über ein Ortsgericht (zumindest in Hessen) schätzen lassen oder aber über einen Sachverständigen. Da ein gescheites Gutachten durchaus auf mehrere hundert Euro kommen kann solltest du schon wissen ob es unbedingt notwendig ist. Falls lediglich für das Vermögensverzeichnis ein Wert gebraucht wird kannst du auch anhand regionaler Immobilienpreise einen Wert schätzen. Gruß, Andreas
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09.01.2013, 00:08 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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Hi Steffenji,
mein Rechtspfleger verlangt als Grundlage einer Immobilienbewertung die sogenannte "Gleitende Neuwertversicherung auf Grundlage von 1914". Das ist auch in der Tat der Standard zur Immobilienbewertung wird (zumindest bei uns in Bayern) als Grundlage für Immmobilienbrandversicherungen/Feuerversicherungen verwendet. Aus dieser geht über Listen der aktuelle Wert des Hauses hervor (hat der Rechtspfleger). Sofern es also eine Feuerversicherung für die Immobilie gibt, lediglich den Versicherungsschein anfordern und dem Gericht vorlegen. Billiger kommt man an keine Bewertung Grüße Mousen
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Warum nicht mal nett sein... |
18.07.2017, 13:45 | #4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 18.07.2017
Beiträge: 1
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Immobilienbewertung
Hallo Steffenji,
laut Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind drei Bewertungsverfahren für Immobilien geregelt. • Vergleichswertverfahren • Sachwertverfahren • Ertragswertverfahren Die Verfahren können allerdings ziemlich kompliziert und aufwendig werden. Du kannst dir aber eine schnelle Einschätzung einfach über das Internet besorgen. Werbung gelöscht durch Admin Damit kannst du dann bei Bedarf noch zum Fachmann gehen wie z.B. einem Immobilienmakler oder einem Immobiliengutachter. Ich hoffe, das hilft dir weiter LG Sabine |
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