Dies ist ein Beitrag zum Thema Maßnahme des Jobcenters zustimmen ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
@Michaela Mohr (dass du ehemaliger Maßnahmeträger bist, erklärt zumindest meine starke intuitive Antipathie )...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
30.01.2013, 12:20 | #21 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
30.01.2013, 12:28 | #22 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
|
Hier mal Linkmaterial zum Thema Maßnahmen und 1 Euro jobs:
Arbeitsvermittler verlost Dienste von Langzeitarbeitslosen an Firmen - SPIEGEL ONLINE 1-Euro-Jobs: demütigende, sinnlose Beschäftigungen Hier sogenannte Maßnahmen aus Betrfoffenensicht: Information - Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen im Erwerbslosen Forum Deutschland Das schlimme ist ja auch, dass echte Weiterbildungen, die von Erwerbslosen gewünscht und angestrebt werden, hinter denen sie stehen!, die ihnen tatsächlich auch eine Qualifikation bringen würden, im Normalfall erstmal abgelehnt werden und hart erkämpft werden müssen. Stattdessen kriegen sie solchen Maßnahmenschrott aufgedrängt, der laut einer Studie nichts bringt, außer sich ausgegrenzt und demütigend behandelt zu fühlen. Jeder, der diesen Mist verteidigt oder selbst damit seine Existenz sichert, sollte mal selbst daran teilnehmen müssen. |
30.01.2013, 12:29 | #23 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
|
|
30.01.2013, 12:38 | #24 |
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
|
__________________
Kein Mensch sollte je vergessen, dass er/sie plötzlich auf der anderen Seite des Lebenstisches sitzen kann. |
30.01.2013, 19:35 | #25 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.10.2012
Ort: NRW
Beiträge: 73
|
Hallo zusammen,
wenden wir uns doch mal wieder der Realität zu. Da ist jemand, der bekommt ALG II. Der kann schlecht aufstehen und hat sicherlich noch andere Defizite. Das geht ja so weit, dass er einen gesetzlichen Betreuer hat. Das alles interessiert den Fallmanager im Jobcenter nicht die Bohne. Der 'Kunde' ist jetzt eben dran, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben in der steht z.B., dass er an einer sog. Maßnahme teilnehmen soll. ( Da können auch noch ganz andere Sachen drinstehen!) Unterschreibt er sie nicht, gibt es eine Sanktion in Form von Leistungsreduzierung. Einwilligungsvorbehalt hin oder her. Das Jobcenter zahlt nur Leistungen für arbeitsfähige Menschen. Und da sind wir beim Kern der Sache: Ist jemand nicht mehr arbeitsfähig, müssen entsprechende Gutachten erstellt werden und Anträge auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt werden. Solange dies nicht passiert geht das Arbeitsamt von der Erwerbsfähigkeit aus und will diese ggf. durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmern fördern. Ob das Sinn hat ... keiner weiß es (ich befürchte leider nicht), aber die Tatsache, dass jemand z.B. den Wecker nicht hört ist kein Grund per se arbeitsunfähig geschrieben zu werden. Wenn du also der Meinung bist, dein zu Betreuender ist nicht arbeitsfähig, dann musst du auch für die entsprechenden Gutachten und die weiterführenden Schritte sorgen. Ansonsten: manchmal hilft auch ein Gespräch mit dem zuständigen Fallmanager...so von Profi zu Profi petra |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|