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Maßnahme des Jobcenters zustimmen ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Maßnahme des Jobcenters zustimmen ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter (Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt) ist schwerbehindert (GdB 50) und arbeitslos. Das Jobcenter will ihn eine "Maßnahme" stecken, damit ...


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Alt 24.01.2013, 08:44   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard Maßnahme des Jobcenters zustimmen ?

Hallo,

mein Betreuter (Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt) ist schwerbehindert (GdB 50) und arbeitslos. Das Jobcenter will ihn eine "Maßnahme" stecken, damit er fit wird für den ersten Arbeitsmarkt.

Nun, die nicht arbeitenden Gehirnzellen wird man dadurch auch nicht auf Trab bringen, er ist behindert und wird es auch bleiben.

Das Jobcenter hat auch nicht mitgeteilt, welche Schulung konkret erfolgen soll, es ist aber schon bekannt, wo.

Die Maßnahme soll außerdem in einer Einrichtung hier vor Ort erfolgen, die unter den Arbeitslosen mehr als berüchtigt ist. Da werden dann z. B. EDV-Kurse angeboten, die eher für Sechsjährige geeignet sind. Ein Bekannter musste (!) eine Schulung für Flurförderfahrzeuge mitmachen ("Staplerschein"), obwohl er seit vielen Jahren diesen Schein schon hat. Protest war sinnlos.

Ich denke, diese Maßnahmen dienen nur dazu, wieder jemanden aus der Arbeitslosenstatistik zu bekommen.

Aus diesen Gründen möchte ich der Maßnahme nicht zustimmen, es sollte viel eher ein qualifiziertes Konzept erarbeitet werden, das auch etwas bringt.

Kann ich die Maßnahme des Jobcenters ablehnen ?

Mein Betreuter erhält derzeit ALG I und, da das nicht ausreicht, ergänzend ALG II. Wäre er durch so eine Maßnahme finanziell schlechter gestellt ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.01.2013, 09:02   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten morgen Andreas,

zunächst mal was Grundsätzliches: Massnahmen des Jobcenter für (Langzeit) Arbeitslose haben oft noch eine andere Funktion wie den reinen zielgerichteten Wissenserwerb. Da gehts, sozusagen als Nebeneffekt darum sich nach langer Arbeitslosigkeit wieder eine Tagesstruktur zu erarbeiten. Das kann ausgesprochen sinnvoll sein.

Zitat:
die unter den Arbeitslosen mehr als berüchtigt ist. Da werden dann z. B. EDV-Kurse angeboten, die eher für Sechsjährige geeignet sind.
Ich war in meinem ersten Leben selbst Massnahmeträger und musste jetzt erst mal lachen. Das hört sich für mich wie die üblichen "Weisheiten" bei Betreuungn an...... Betreuer nehmen dir dein Geld weg und kümmern sich nicht, Betreuer betrügen und sind faul usw. usw.
Man sollte sich auch darüber klar werden dass Schulungen immer evtl. für den Einen bereits eine Überforderung darstellen während der Nächste es kaum schafft dabei Schritt zu halten. Es ist schwierig für Gruppen von ca. 20 bis 25 Personen sozusagen massgeschneiderte Einzelkonzepte zu entwickeln.
Übrigens schadet es manchmal nicht auf andere Rücksicht nehmen zu müssen wenn man selbst besser oder schneller ist. Auch einer der oben erwähnten Nebeneffekte.
Damit will ich nicht alle Massnahmen des AA schönreden aber man sollte dabei genau hinsehen.

hat dein Betreuter eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Davon hängt wohl am ehesten ab ob er diese dann auch einhalten muss.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.01.2013, 12:19   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Hallo,

mein Betreuter hat bereits unterschrieben, aber das sehe zumindest ich nicht so eng. Es besteht ja Einwilligungsvorbehalt.

Bei der ganzen Aktion geht es eigentlich darum, meinen Betreuten rechtzeitig aus dem Bett zu bekommen, da er trotz dreier Wecker bisher immer wieder verschlafen hat.

Wie das Jobcenter das hinbekommen will, ist mir ein Rätsel.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.01.2013, 13:59   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
mein Betreuter hat bereits unterschrieben, aber das sehe zumindest ich nicht so eng. Es besteht ja Einwilligungsvorbehalt.
Äh.......... was soll der in dem Zusammenhang nützen?

Zitat:
meinen Betreuten rechtzeitig aus dem Bett zu bekommen, da er trotz dreier Wecker bisher immer wieder verschlafen hat.
Wenn ihm kein Arzt bescheinigt, dass das krankheitsbedingte Gründe hat dann ist deine Betreuter in den A........ gekniffen und wird um Sanktionen nicht herumkommen.

Zitat:
Wie das Jobcenter das hinbekommen will, ist mir ein Rätsel.
Ganz ruhig, die schicken sicher den Weckdienst
So flappsig wie das bei mir jetzt rüberkommt( kann aber auch nur an mir liegen)würde ich mir der Angelegenheit nicht umgehen. 30 % weniger kann ganz schön bitter sein.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.01.2013, 14:44   #5
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Beiträge: 202
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Guten morgen Andreas,

zunächst mal was Grundsätzliches: Massnahmen des Jobcenter für (Langzeit) Arbeitslose haben oft noch eine andere Funktion wie den reinen zielgerichteten Wissenserwerb. Da gehts, sozusagen als Nebeneffekt darum sich nach langer Arbeitslosigkeit wieder eine Tagesstruktur zu erarbeiten. Das kann ausgesprochen sinnvoll sein.

Gruss Michaela
etwas neben der Frage, aber ich kann mich nicht enthalten - Maßnahmen haben leider als andere Funktion auch die, die Statistik zu bereinigen. Jeder Arbeitslose Mensch in einer Maßnahme ist für die Zeit der Dauer aus der Statistik raus.

Sachlich ist Michaelas Antwort mit der Eingliederungsvereinbarung sicher richtig, wobei hier wieder die Frage auftaucht, ob er eine EV rechtswirksam unterschreiben kann oder ob dies der Betreuer tun muss.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 24.01.2013, 14:50   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Äh.......... was soll der in dem Zusammenhang nützen?
na ja, im Rahmen des Einwilligungsvorbehaltes ist die Willenserklärung des Betreuten ohne Zustimmung des Betreuers schwebend unwirksam. Das kann schon von Bedeutung sein, denke ich. Oder stehe ich grad auf dem Schlauch ...?

Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 24.01.2013, 15:02   #7
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Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen

Wie das Jobcenter das hinbekommen will, ist mir ein Rätsel.
Ganz einfach - durch Sanktionen. Wenn sein Existenzminimum wegsanktioniert wird bis hin zu 0 und KdU-Streichung, wird er schon aufstehen

ich dachte, diese Sinnlosmaßnahmen seien inzwischen weg vom Fenster, da daran eh nur die Träger verdienen und kaum ein Erwerbsfähiger dadurch in Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt kommt.

Selbst wenn er - im günstigsten Fall - sich an eine Tagesstruktur gewöhnt, ist die doch sofort wieder weg, sobald er wieder zu Hause sitzt und selbst kein Interesse an Tagesstruktur hat (sonst müsste er keine solche Maßnahme machen). Also Dauermaßnahmen, bis er irgendwann Arbeit findet? Ja, das würde der Erwerbslosenindustrie natürlich gefallen

Geändert von Naschkatze (24.01.2013 um 15:06 Uhr)
Naschkatze ist offline  
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Alt 24.01.2013, 15:30   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
etwas neben der Frage, aber ich kann mich nicht enthalten - Maßnahmen haben leider als andere Funktion auch die, die Statistik zu bereinigen.
das ist unbestreitbar ebenfalls ein (gewünschter) Effekt aber eben nicht der Einzige.

Zitat:
im Rahmen des Einwilligungsvorbehaltes ist die Willenserklärung des Betreuten ohne Zustimmung
Ein Einwilligungsvorbehalt bezieht sich nur auf den dazugehörigen Aufgabenkreis. Der Eiwi bedeutet nicht, dass grundsätzlich alles was der Betreute macht schwebend unwirksam ist.

Zitat:
da daran eh nur die Träger verdienen und kaum ein Erwerbsfähiger dadurch in Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt kommt.
Sorry, so wie das da steht ist es lediglich ein Vorurteil

Zitat:
Selbst wenn er - im günstigsten Fall - sich an eine Tagesstruktur gewöhnt, ist die doch sofort wieder weg, sobald er wieder zu Hause sitzt und selbst kein Interesse an Tagesstruktur hat
Das wäre ungefähr so als würde man sagen bei jedem nach einer
Therapie ist danach sofort alles wieder weg. Das Problem der "Kloppsigkeit" bei Langzeitarbeitslosen ist ein ähnliches Problem wie bei z.B. depressiven Menschen. Mag sein, dass das AA nicht besonders geeignet ist daran etwas zu ändern- analog mancher Einrichtungen oder Klinikaufenthalte- aber grundlegende Ablehnung ist sicher auch nicht angebracht.
Man sollte sich vielleicht manchmal nicht zu sehr von eigenen "Feindbildern" leiten lassen- ausgenommen natürlich das Inkasso
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.01.2013, 16:32   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,

nach meiner Meinung wird mein Betreuer nie fit für den ersten Arbeitsmarkt sein, und wenn er noch so pünktlich ist. Er ist ja auch nicht schwerbehindert, weil er verschläft, sondern weil er geistig behindert ist.

Leider gehört er zu denen, die sich von miesen Typen anstecken lassen. Merkwürdigerweise ist das im Privatleben bisher nicht so, aber auf der Arbeit braucht bloß einer zu sein, der die Arbeit nicht erfunden hat, schon macht er das nach.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.01.2013, 18:17   #10
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 164
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Hallo Andreas,

was sagt denn Dein Betreuter dazu? Bisher ging es ja nur darum, wie Du die Sache siehst. Warum willst Du Deinen Betreuten unbedingt vor der Maßnahme "schützen"? Auf alle Fälle entsteht ihm finanzieller Schaden wenn er die Maßnahme verweigert. Das kann doch nicht Sinn einer Betreuung sein.

Grüße
Hanne
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