Dies ist ein Beitrag zum Thema Maßnahme des Jobcenters zustimmen ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuter (Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt) ist schwerbehindert (GdB 50) und arbeitslos. Das Jobcenter will ihn eine "Maßnahme" stecken, damit ...
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24.01.2013, 08:44 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Maßnahme des Jobcenters zustimmen ?
Hallo,
mein Betreuter (Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt) ist schwerbehindert (GdB 50) und arbeitslos. Das Jobcenter will ihn eine "Maßnahme" stecken, damit er fit wird für den ersten Arbeitsmarkt. Nun, die nicht arbeitenden Gehirnzellen wird man dadurch auch nicht auf Trab bringen, er ist behindert und wird es auch bleiben. Das Jobcenter hat auch nicht mitgeteilt, welche Schulung konkret erfolgen soll, es ist aber schon bekannt, wo. Die Maßnahme soll außerdem in einer Einrichtung hier vor Ort erfolgen, die unter den Arbeitslosen mehr als berüchtigt ist. Da werden dann z. B. EDV-Kurse angeboten, die eher für Sechsjährige geeignet sind. Ein Bekannter musste (!) eine Schulung für Flurförderfahrzeuge mitmachen ("Staplerschein"), obwohl er seit vielen Jahren diesen Schein schon hat. Protest war sinnlos. Ich denke, diese Maßnahmen dienen nur dazu, wieder jemanden aus der Arbeitslosenstatistik zu bekommen. Aus diesen Gründen möchte ich der Maßnahme nicht zustimmen, es sollte viel eher ein qualifiziertes Konzept erarbeitet werden, das auch etwas bringt. Kann ich die Maßnahme des Jobcenters ablehnen ? Mein Betreuter erhält derzeit ALG I und, da das nicht ausreicht, ergänzend ALG II. Wäre er durch so eine Maßnahme finanziell schlechter gestellt ? Gruss Andreas |
24.01.2013, 09:02 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen Andreas,
zunächst mal was Grundsätzliches: Massnahmen des Jobcenter für (Langzeit) Arbeitslose haben oft noch eine andere Funktion wie den reinen zielgerichteten Wissenserwerb. Da gehts, sozusagen als Nebeneffekt darum sich nach langer Arbeitslosigkeit wieder eine Tagesstruktur zu erarbeiten. Das kann ausgesprochen sinnvoll sein. Zitat:
Man sollte sich auch darüber klar werden dass Schulungen immer evtl. für den Einen bereits eine Überforderung darstellen während der Nächste es kaum schafft dabei Schritt zu halten. Es ist schwierig für Gruppen von ca. 20 bis 25 Personen sozusagen massgeschneiderte Einzelkonzepte zu entwickeln. Übrigens schadet es manchmal nicht auf andere Rücksicht nehmen zu müssen wenn man selbst besser oder schneller ist. Auch einer der oben erwähnten Nebeneffekte. Damit will ich nicht alle Massnahmen des AA schönreden aber man sollte dabei genau hinsehen. hat dein Betreuter eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Davon hängt wohl am ehesten ab ob er diese dann auch einhalten muss. Gruss Michaela
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24.01.2013, 12:19 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,
mein Betreuter hat bereits unterschrieben, aber das sehe zumindest ich nicht so eng. Es besteht ja Einwilligungsvorbehalt. Bei der ganzen Aktion geht es eigentlich darum, meinen Betreuten rechtzeitig aus dem Bett zu bekommen, da er trotz dreier Wecker bisher immer wieder verschlafen hat. Wie das Jobcenter das hinbekommen will, ist mir ein Rätsel. Gruss Andreas |
24.01.2013, 13:59 | #4 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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So flappsig wie das bei mir jetzt rüberkommt( kann aber auch nur an mir liegen)würde ich mir der Angelegenheit nicht umgehen. 30 % weniger kann ganz schön bitter sein. Gruss Michaela
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24.01.2013, 14:44 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
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Zitat:
Sachlich ist Michaelas Antwort mit der Eingliederungsvereinbarung sicher richtig, wobei hier wieder die Frage auftaucht, ob er eine EV rechtswirksam unterschreiben kann oder ob dies der Betreuer tun muss. Gruß Pino |
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24.01.2013, 14:50 | #6 |
Forums-Geselle
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Ort: Bayern
Beiträge: 202
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na ja, im Rahmen des Einwilligungsvorbehaltes ist die Willenserklärung des Betreuten ohne Zustimmung des Betreuers schwebend unwirksam. Das kann schon von Bedeutung sein, denke ich. Oder stehe ich grad auf dem Schlauch ...?
Gruß Pino |
24.01.2013, 15:02 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
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Ganz einfach - durch Sanktionen. Wenn sein Existenzminimum wegsanktioniert wird bis hin zu 0 und KdU-Streichung, wird er schon aufstehen
ich dachte, diese Sinnlosmaßnahmen seien inzwischen weg vom Fenster, da daran eh nur die Träger verdienen und kaum ein Erwerbsfähiger dadurch in Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt kommt. Selbst wenn er - im günstigsten Fall - sich an eine Tagesstruktur gewöhnt, ist die doch sofort wieder weg, sobald er wieder zu Hause sitzt und selbst kein Interesse an Tagesstruktur hat (sonst müsste er keine solche Maßnahme machen). Also Dauermaßnahmen, bis er irgendwann Arbeit findet? Ja, das würde der Erwerbslosenindustrie natürlich gefallen Geändert von Naschkatze (24.01.2013 um 15:06 Uhr) |
24.01.2013, 15:30 | #8 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Therapie ist danach sofort alles wieder weg. Das Problem der "Kloppsigkeit" bei Langzeitarbeitslosen ist ein ähnliches Problem wie bei z.B. depressiven Menschen. Mag sein, dass das AA nicht besonders geeignet ist daran etwas zu ändern- analog mancher Einrichtungen oder Klinikaufenthalte- aber grundlegende Ablehnung ist sicher auch nicht angebracht. Man sollte sich vielleicht manchmal nicht zu sehr von eigenen "Feindbildern" leiten lassen- ausgenommen natürlich das Inkasso
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24.01.2013, 16:32 | #9 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,
nach meiner Meinung wird mein Betreuer nie fit für den ersten Arbeitsmarkt sein, und wenn er noch so pünktlich ist. Er ist ja auch nicht schwerbehindert, weil er verschläft, sondern weil er geistig behindert ist. Leider gehört er zu denen, die sich von miesen Typen anstecken lassen. Merkwürdigerweise ist das im Privatleben bisher nicht so, aber auf der Arbeit braucht bloß einer zu sein, der die Arbeit nicht erfunden hat, schon macht er das nach. Gruss Andreas |
24.01.2013, 18:17 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
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Hallo Andreas,
was sagt denn Dein Betreuter dazu? Bisher ging es ja nur darum, wie Du die Sache siehst. Warum willst Du Deinen Betreuten unbedingt vor der Maßnahme "schützen"? Auf alle Fälle entsteht ihm finanzieller Schaden wenn er die Maßnahme verweigert. Das kann doch nicht Sinn einer Betreuung sein. Grüße Hanne |
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