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Betreute nach Privatinsolvenz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute nach Privatinsolvenz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine Betreute, deren Wohlverhaltensperiode nach Privatinsolvenz im Oktober 2012 abgelaufen ist. Nun habe ich gestern vom Insolvenzgericht eine ...


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Alt 27.01.2013, 08:49   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Böse Betreute nach Privatinsolvenz

Ich habe eine Betreute, deren Wohlverhaltensperiode nach Privatinsolvenz im Oktober 2012 abgelaufen ist. Nun habe ich gestern vom Insolvenzgericht eine Schlusskostenrehnung über 1.844,55 € erhalten. Ich werde für meine Betreute aufgefordert, den Betrag binnen eines Monats zu zahlen.
Nun erhält meine Betreute Grundsicherungsleistungen, kann diesen Betrag in einer Summe also nicht aufbringen, und ich werde bestimmt nicht zahlen trotz Aufforderung. Ratenzahlung wird aber immerhin auch angeboten, und da kann sie vielleicht 30 € aufbringen, wäre also nochmal 5 Jahre am "abstottern". Hat man da die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen oder habt ihr Tipps für mich, wie ich am Montag mit dem Insolvenzgericht verhandeln sollte?
Ich krieg sowieso die Krise, wenn ich sehe, dass der Haupt-Kostenanteil über 1.621,38 € vom Insolvenzverwalter verursacht wird.
Mit so einem habe ich selbst bei der Insolvenz der Fa. während meiner Altersteilzeit eigene Erfahrungen gesammelt - deren Gebühren sind m. E. völlig überhöht für das, was sie tun.........
EBunde-B ist offline  
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Alt 27.01.2013, 13:29   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin

Je nach dem, was so ein Inso-Verwalter alles an Gläubigern hat bearbeiten dürfen, sind 1800,00 € auf 7 oder 8 Jahre verteilt nicht gerade eine Riesensumme.

Diese Geldforderung zwickt natürlich schon ganz tüchtig, wenn man als ALG 2 oder Grundsicherungsempfänger zur Zahlung aufgefordert wird - und vorher nichts in die Insolvenzmasse hat reintun können.

Deshalb überlege ich es mir dreimal, ob ich mit einem ALG 2 oder Grundsicherungsempfänger in eine Insolvenz reingehe oder nicht.
Eigentlich lohnt es nur, wenn tatsächlich etwas da ist, was der Schuldner beisteuern kann.
Merke: aus der Insolvenzmasse wird zuerst der Inso-Verwalter und das Gericht gefüttert, dann erst die Gläubiger.

Grundsätzlich sollte man zumindest nicht sagen, dass eine Insolvenz den Schuldner nur noch mehr schröpft.

Das Angebot in 30,00 € - Raten zu zahlen, ist doch OK. Zumindest wird die Betreute wohl nicht drumherumkommen.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.01.2013, 23:40   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Ratenzahlung ist nicht nötig!

Schreiben ans InsO Gericht:

Aktenzeichen
Schuldnername

Hiermit beantrage ich, die Kosten des Insolvenzverfahrens weiter zu stunden, da das Einkommen der Schuldnerin nicht ausreicht, die Verfahrenskosten zu zahlen.

Am besten fügst Du ein aktuelles Vermögensverzeichnis bei und fügst die entsprechenden Belege bei.

Das Gericht stundet die Kosten dann weitere 4 Jahre.
Sollte der Schuldner in diesem Zeitraum die Kosten nicht oder nicht vollständig zahlen könne, werden sie ihm nach 4 Jahren ab Erteilung der RSB erlassen

Grüße H.
HKersten ist offline  
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Alt 27.01.2013, 23:48   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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@ IMRE

Da die Kosten nach Erteilung der RSB 4 Jahre weiter gestundet und dann erlassen werden, ist die Insolvenz immer der richtige Weg.

Die einzigen Kosten dürften anfallen, wenn man sich die Formulare für die gerichtlichen Anträge von einem "Profi" ausfüllen lässt.
In unserem Landkreis haben sich da bei den Schuldnerberatungsstellen 100,00 EUR entwickelt. Und die sparen die meisten wohl während des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens an.
HKersten ist offline  
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Alt 28.01.2013, 08:23   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 144
Daumen hoch Betreute nach Privatinsolvenz

Herzlichen Dank für eure aufschlussreichen Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben. Werde gleich den entsprechenden Antrag stellen.

Imre, ich habe diese Betreute von der AWO übernommen, die sie in die Privatinsolvenz geführt hat. Ich glaube nicht, dass ich genauso gehandelt hätte wie die AWO - da gebe ich Dir recht.
EBunde-B ist offline  
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Alt 28.01.2013, 20:04   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Hallo HKersten

Ist das immer so, dass die Kosten erst gestundet und dann erlassen werden, oder war das nur mal eine nette Geste des Inso-Gerichtes?
Gibt es da gesetzliche Grundlagen dazu?

Das beeinflußt durchaus die Überlegungen, ob man für Sozialhilfeempfänger ein Inso-Verfahren anleiern sollte oder nicht.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 28.01.2013, 23:20   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Hallo Imre,

das ist immer so und gesetzlich geregelt. Norm schreibe ich morgen hier rein.

Insoweit beraten die meisten Schuldnerberatungsstellen leider oft falsch, sind aber auch in guter Gesellschaft mit den Verwaltern.
Die wissen das oft auch nicht und es kommt immer der Spruch, dass der Schuldner doch Raten ansparen soll, weil ja am Ende die Kosten noch kämen.

Grüße von H.
HKersten ist offline  
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Alt 29.01.2013, 07:36   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Grosses Danke an dich @HKersten

Zitat:
Die wissen das oft auch nicht und es kommt immer der Spruch, dass der Schuldner doch Raten ansparen soll, weil ja am Ende die Kosten noch kämen.
ich habe gestern nämlich für einen Betreuten die gesamte Ratenzahlung nach Restschuldbefreiung überwiesen. Die Betreuung hatte ich in laufender Inso übernommen und alles war bereits installiert und lief.
Ich muss zugeben mit gemischten Gefühen. ich kannte die "Ausgangssumme" und habe erlebt wie es in der Betreuung lief, jemand macht jahrelang was er für richtig hält. Nicht unbedingt im Bereich Schulden die sich aber dabei auch aufbauen, alle Hilfsangebote werden vertrödelt, sind nicht so wichtig, "mach ich später nochmal". Und wenn dann die angesammelten Raten überwiesen werden sollen, dann ist das Stöhnen gross.

In meinem Fall ging es während der Inso nicht mal um Grusi -Beträge die übrig bleiben, da war dank Inso dann doch deutlich mehr vorhanden. Ich kann also die Meinung von EBunde wirklich nicht teilen, genausowenig wie ich 1600 Euro als Kostenrechnung für ein mindestens 6 Jahre lang andauerndes Verfahren auch nicht für einen völlig überhöhten Preis halte.
Auf der anderen Seite stehen nämlich Leute die bei einem Null Plan total in eine schwarze Röhre schauen mussten.

Hoffentlich kommt das jetzt nicht allzu selbstgerecht rüber, so wars nämlich nicht gedacht. Aber auch in einer Betreuung sollte man das Prinzip Ursache und Wirkung nicht völlig aus den Augen verlieren.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.01.2013, 11:02   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,

wenn wir gerade beim Thema Verbraucherinsolvenz sind:

Führt ihr während der Wohlverhaltensphase Eure Korrespondenz (Mitteilung über die Änderung der persönlichen bzw. finanziellen Verhältnisse u.a.) ausschließlich mit dem Treuhänder oder parallel dazu auch mit dem Insolvenzgericht?
Der Treuhänder in meinem Fall sagte mir anfänglich, es reiche aus, wenn wir mit ihm korrespondieren (er muss ja dem Inso-Gericht auch Rechenschaft ablegen). Wie ich nun aber in einer Belehrung bzw. Erklärung des Inso-Gerichts lese, muss sowohl dem Treuhänder als auch dem Gericht berichtet werden. In einem früheren Fall hatte ich auch nur mit dem Treuhänder korrespondiert, und das Gericht fand dies wohl o.k.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 29.01.2013, 18:32   #10
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
 
Benutzerbild von regenbogin
 
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
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Hallo,

also ich schreiben gerne an Inso-Verwalter und Gericht.

Viele Grüße
__________________
Kein Mensch sollte je vergessen, dass er/sie plötzlich auf der anderen Seite des Lebenstisches sitzen kann.
regenbogin ist offline  
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