Dies ist ein Beitrag zum Thema Blindengeldstelle zahlt zu viel ! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Betreute ist Blind und bezieht Blindengeld. Seit sie im Altersheim ist den verminderten Satz von 172.- € . Vorher ...
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29.01.2013, 08:22 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
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Blindengeldstelle zahlt zu viel !
Meine Betreute ist Blind und bezieht Blindengeld. Seit sie im Altersheim ist den verminderten Satz von 172.- € . Vorher waren es 410.- €. Jetzt plötzlich kommt völlig unerwartet eine Nachzahlung für Sep/Okt/Nov 2012 in Höhe von 1550.- €, obwohl lediglich 172 € x 3 zu zahlen wären. Keine Ahnung was das jetzt soll. Paralell wurde mir für diese Frau, die ihren Heimaufenthalt selber zahlt, der Barbetrag verweigert. Wie würdet ihr handeln ? Die 1550.- € kann ich meines Erachtens nicht einfach behalten, ich würde schon gern klären, was es damit auf sich hat. Und ein Barbetrag sollte meiner Betreuten doch auch zustehen ? Sozialamt meint halt, sie hätte genug Blindengeld. Dieses hat aber doch gar nichts mit dem Barbetrag zu tun .
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29.01.2013, 08:45 | #2 |
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
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Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
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Hallo Jojo,
selbstverständlich kannst Du das Geld "nicht einfach behalten". Am besten nachweislich schriftlich bei der Blindengeldstelle mit der Bitte um Klärung nachfragen. Das Geld vorher -zumindest den Deiner Auffassung nach überschüssigen Betrag- zur Seite legen. Welcher Barbetrag wird vom Sozialamt verweigert? Viele Grüße
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29.01.2013, 18:48 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
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Danke für deinen Tipp. Der Barbetrag , sogenannt TASCHENGELD wird abgelehnt zu zahlen. Somit ist sie eigentlich schlechter gestellt, als jemand, der außerdem Sozialhilfe bezieht zur Zahlung des Altersheimes :-(.
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29.01.2013, 19:00 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo jojo18,
also bislang schreibst du viel von irgendwelchen Mutmaßungen, aber was steht denn eigentlich im aktuellen Blindengeldbescheid. Eine Nachzahlung ohne Bescheid halte ich für ausgesprochen merkwürdig. Wie du ja schon geschrieben hast ist Blindengeld zweckgebunden zu verwenden. Zur weiteren Info bzgl. Blindengeld siehe auch hier. Warum das Sozialamt die Leistung verweigert müsste sich ja aus der Berechnung des Ablehnungsbescheides ergeben. Wenn deine Betreute mehr Einkommen hat wie (Heimbeitrag + Barbetrag) paßt der bescheid ja. Wenn es weniger ist musst du halt Widerspruch einlegen. Gruß, Andreas
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29.01.2013, 19:36 | #5 |
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
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Hallo,
gerne. Immer wieder. Aber, da ergibt sich für mich jetzt auch eine ganz spannende Frage. Hatte so eine Konstellation bisher noch nicht: Darf das Blindengeld gegen das Taschengeld gerechnet werden? Eher nicht, oder? agw hat Recht, Jojo, was steht denn in dem Bescheid vom SOZI? Viele Grüße
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29.01.2013, 23:06 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
das Blindengeld zu kürzen weil jemand im Heim lebt ist nicht richtig. Das eine hat mit dem anderen so wenig zu tun wie die Kuh mit dem Mäuse melken. Blindengeld darf nicht angerechnet werden auf den Barbetrag noch sonst was. Gegen anderslautende Bescheide sollte man Widerspruch einlegen.Dabie ist die Blindengeldstelle sogar behilflich. Gruss Michaela
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30.01.2013, 08:22 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
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Hallo agw, leider habe ich bisher noch keinen Bescheid der Blindengeldstelle über die Nachzahlung bekommen. Kommt vielleicht noch ?!!
Das Blindengeld wird laut Blindengeldstelle gekürzt (von 410.- € auf 172.- €) , da meine Betreute jetzt im Heim lebt, und somit weniger Aufwand hat, ihr Leben zu bestreiten. Das Blindengeld wurde jetzt zum 01.01.2013 wieder gekürzt, da laut Blindengeldstelle "der Anteil vom Pflegegeld geändert wurde". Das Sozialamt schreibt, "ein angemessener Barbetrag ist gemäß § 27b SGB XII durch die gewährte Blindenhilfe nach § 72 Abs. 4 SGB XII ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Barbetrag besteht somit nicht neben der Blindenhilfe". |
30.01.2013, 08:49 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo jojo,
ich nehme alles zurück, beim Blindengeld hat sich inzwischen einiges geändert und ich war nicht aktuell. Da hatte meine Betreute damals aber echt noch Glück. Gruss Michaela
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30.01.2013, 13:16 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.04.2012
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Zitat:
...bedeutet soviel wie, meine Betreute kriegt kein Taschengeld weil sie Blindengeld bezieht ? Unfassbar ! Blindengeld - Glossar - Soziales und Gesundheit auf Hilfeatlas.de Geändert von jojo18 (30.01.2013 um 13:20 Uhr) |
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30.01.2013, 14:08 | #10 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Zitat:
Gruß, Andreas
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