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Was geschieht nach dem Tod des Betreuten mit dem Nachlass

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was geschieht nach dem Tod des Betreuten mit dem Nachlass im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe die Betreuung meiner Schwiegermutter vom Gericht bekommen. Zuerst hatte eine Tochter die Betreuung. Sie wurde aber vom ...


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Alt 26.11.2006, 16:25   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.11.2006
Beiträge: 2
Standard Was geschieht nach dem Tod des Betreuten mit dem Nachlass

Hallo, ich habe die Betreuung meiner Schwiegermutter vom Gericht bekommen. Zuerst hatte eine Tochter die Betreuung. Sie wurde aber vom Gericht abgesetzt. Jetzt verfolgt sie mich mit allen Mitteln.
Auf dem Konto meiner Schwiegermutter liegt sehr viel Geld. Jetzt kommt durch den Hausverkauf noch einiges dazu. Da meine Schwiegermutter aber 6 Kinder hat, würden die anderen auch gerne wissen, was man machen kann um den restlichen Erbteil (nach Tod der Mutter) vor ihrer Schwester zu schützen.
Dann noch die Frage: darf man einen bestimmten Betrag auf ein Sparbuch legen für die Beerdigung (ev. bei Gericht hinterlegen) ?
lara2006 ist offline  
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Alt 27.11.2006, 15:09   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard ohne

Hallo,

mein Beileid. So wie Sie es schildern ist das die beste Situation, sich überall in die Nesseln zu setzten.

Nun gut, fangen wir mal an.

Es ist völlig egal (aus der Sicht des Gerichtes), was nach dem Tod mal wird mit dem Geld. Wichtig ist, wie das Geld jetzt verwaltet wird, und nichts anderes. Sie sind jetzt verantwortlich, und zwar nur dem Gericht gegenüber. Die restliche Verwandschaft hat kein Auskunftsrecht, das geht höchstens über einen Anwalt. Und so würde ich es auch halten.
Meine Frau hat am Wochenende auch grade so einen nervigen Verwandten zusammengepfiffen, der nach dem Motto "wir können das Konto ja gemeinsam verwalten" ankam. Das kann und darf nicht sein.

Sie müssen jetzt für das vorhandene Geld günstige mündelsichere (!) Anlagemöglichkeiten suchen, dann vom Gericht die Genehmigung zur Geldanlage einholen und dann entsprechend das Geld anlegen.

Alles andere führt nur zu Streitigkeiten und hat mit Ihrer Tätigkeit als Betreuer nichts zu tun.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 27.11.2006, 16:37   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.11.2006
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die "tröstende "Antwort.
Das mit dem Gericht habe ich alles schon geklärt. Von dieser Seite habe ich keine Probleme, dort werde ich sehr unterstützt. In der Familie ist das Anders. Meine Schwägerin hat versucht ihre Mutter zu zwingen auf meinem AB zu sagen, dass sie mich nicht mehr als Betreuerin will. Ich habe alles mit anhören können. Aber sie hat sich geweigert mit einer Maschine zu sprechen. Jetzt hingegen habe ich wieder einen Anruf von ihrem Anschluss im Heim, in dem sie mich auffordert die Sachen die ich gestohlen habe zurück zu bringen. Da sie nicht mehr in der Lage ist das Telefon zu benutzen, und die Schwestern mir bestätigen, dass ihre Tochter wieder da war, kann man sich denken was da war. Und so geht es Tag für Tag. Die Hälfte der Sachen meiner Schwiegermutter stehen bei Ebay drin. Ich sollte ihr Quittungen ersetzen für Essen in Restaurants, wo sie mit meiner Schwiegermutter und Freunden war. Meine Schwiegermutter lebt seit Jahren zurückgezogen. Da kommen nicht mal ihre Geschwister. Manchmal ist es verdammt schwer da durch zu müssen, aber ich denke, meine Schwiegermutter ist ein Mensch. Durch ihre Krankheit bekommt sie das Meiste nicht mit. Wir waren nie Freunde, aber im Alter sollte jeder mit Anstand behandelt werden. Und das bekommt sie sicher nicht von ihrer Tochter und auch nicht von einem Berufsbetreuer. Also Augen zu und durch.
mfg
lara
lara2006 ist offline  
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Alt 27.11.2006, 21:37   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard ohne

Hallo,

ich nochmal. Tut mir Leid, dass ich nichts tröstliches schreiben konnte, aber die Situation ist recht verfahren, wie mir scheint, und bestimmt schwer zu ertragen.

In diesem Fall würde ich tatsächlich schwerste Geschütze auffahren, um nicht mehr belästigt zu werden. Auch dem Heim gegenüber, das ja wohl das Spiel der Schwägerin mitspielt.

Vor einem Weg zum Anwalt würde ich der Schwägerin mitteilen, dass ich mir weitere Belästigungen verbitte und in Zukunft in keiner Weise Auskunft über die Finanzen geben werde. Und natürlich über alle anderen Bereiche, für die die Betreuung besteht.

Ansonsten muss vielleicht doch ein Berufsbetreuer die Betreuung übernehmen.

Ich führe seit zehn Jahren ehrenamtliche Betreuungen. Da gab es auch einige Schwierigkeiten mit Angehörigen. Spätestens die Drohung mit einem Anwalt hatte eigentlich immer Erfolg. Wenn das nicht hilft bleibt nur die Frage, wessen Nerven stärker sind - die der Schwägerin oder Ihre ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 28.11.2006, 13:21   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.11.2006
Beiträge: 8
Standard

ich denke auch, das es auf eine berufsbetreuung rausläuft.
sonst streitet sich die familie bis zu letzt.
so jkann man immer alles auf den anderen abwälzen.
bezgl der "belästigung" besteht die möglichkeit einer einstweiligen verfügung.
mit dem richter(in) sprechen und unter androhung einer einstweiligen verfügung besuchsverbot erteilen.
ist zwar hartes geschütz, aber wenn die mutter nicht anders geschützt werden kann??
besteht einwillig8ungsvorbehalt in der vermögenssorge?
würde ich ggf beantragen.
sonst kann sie eine vollmacht unterschreiben und das konto ist schneller leer als.......
ich glaube ich würde diese betreuung aus persönlichen gründen abgeben
(meine meinung)
jimmy ist offline  
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Alt 05.12.2006, 13:47   #6
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard Was geschieht nach dem Tod des Betreuten mit dem Nachlass

Guten Tag zusammen,

lara2006 schreibt:
Zitat: "Was geschieht nach dem Tod des Betreuten mit dem Nachlass"

Nach dem Tod wird der Nachlaß unter den erst dann Erbberechtigten aufgeteilt, entweder nach einem vorliegenden Testament oder, falls kein Testament erstellt wurde, nach den einschlägigen Bestimmungen des BGB.

Zitat: "Da meine Schwiegermutter aber 6 Kinder hat, würden die anderen auch gerne wissen, was man machen kann um den restlichen Erbteil (nach Tod der Mutter) vor ihrer Schwester zu schützen."

Solange die Schwiegermutter lebt und sofern sie nicht mehr geschäftsfähig und damit nicht mehr in der Lage ist, selbst Vermögensentscheidungen rechtsverbindlich zu treffen oder Vollmachten zu erteilen, sind deren Finanzen und Vermögen durch die rechtliche Betreuung geschützt. Die Frage der Geschäftsfähigkeit der Betreuten ist zu klären.
Soweit sie noch den Sinn erfassen kann, sind die finanziellen Regelungen wie Art der Geldanlage usw. auch mit ihr zu besprechen.
Erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen für mündelsichere Geldanlagen sind vorab einzuholen.

Zitat: "Dann noch die Frage: darf man einen bestimmten Betrag auf ein Sparbuch legen für die Beerdigung (ev. bei Gericht hinterlegen) ?"

Zur Bestattungsvorsorge ist es sinnvoll, möglichst mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag abzuschließen, der Art und Umfang der von der Betreuten gewünschten Bestattung regelt und die Kosten dafür, eventuell einschließlich der Grabsorge, festlegt. Der Betrag wird mit Vertragsabschluss auf ein Treuhandkonto gezahlt.

Andreas hat vollkommen Recht wenn er schreibt:
"Es ist völlig egal (aus der Sicht des Gerichtes), was nach dem Tod mal wird mit dem Geld. Wichtig ist, wie das Geld jetzt verwaltet wird, und nichts anderes. Sie sind jetzt verantwortlich, und zwar nur dem Gericht gegenüber. Die restliche Verwandschaft hat kein Auskunftsrecht"

Weder die Kinder noch die sonstigen Verwandten haben einen Anspruch auf Auskunft über das Vermögen. Die Betreuerin wird hinsichtlich ihres Handelns nur vom Vormundschaftsgericht kontrolliert.
Die Betreuung endet, sofern sie nicht vorher gerichtlich aufgehoben wird, mit dem Tod der Betreuten. Dann allerdings haben die Erben den Anspruch, alle Betreuungsunterlagen (ausgenommen persönliche Aufzeichnungen) zu erhalten, denn die gehören rein rechtlich der Betreuten (die Betreuerin ist deren rechtliche Vertreterin) und werden Bestandteil des Erbes.
Daraus können sich bei zerstrittenen Familien durchaus Prozesse entwickeln. In solchen Fällen ist es ratsam, einer Person von ausserhalb der Familie die Betreuung zu übertragen. Oft ist dies dann ein Berufsbetreuer.

MfG
Arno
ars ist offline  
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Stichworte
angehörige, bestattungsvertrag, bestattungsvorsorge, erbe, tod, vermögen, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge


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