Dies ist ein Beitrag zum Thema Gehört Einkaufen etc. zu den Pflichten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich stelle in solchen Situationen der Heimleitung folgende Frage: "Wer besorgt denn die Sachen, wenn kein Betreuer da ist ...
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27.02.2013, 16:30 | #11 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,
ich stelle in solchen Situationen der Heimleitung folgende Frage: "Wer besorgt denn die Sachen, wenn kein Betreuer da ist und die Angehörigen sich nicht kümmern ?" Ah, sieh da, das Heim ! Na also, geht doch. Leider hilft oft nur, sich stur zu stellen. Gruss Andreas |
27.02.2013, 17:40 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Hallo,
ich habe durchaus schon einmal Schuhe eingekauft, dass Seniorenheim hat gemeint, es wäre sehr dringend, da die Betreute fast nichts hatte und die Betreuung gerade erst begonnen hatte. Ich erkläre ansonsten immer, dass ich mich zum Einkaufen nicht in der Lage sehe, da ich gar nicht weiß, welche Größen ich kaufen müsste. Das ist auch keine Ausrede, denn die Figuren von älteren Damen und Herren überfordern meine Shopping- Fähigkeiten. Bisher konnte das immer vom Seniorenheim veranlasst werden. Man muss sich auch mal als unfähig darstellen. lg laptop |
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Stichworte |
aufgaben. einkaufen, pflegeheim, pflichten, regelaufgaben |
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