Dies ist ein Beitrag zum Thema Gehört Einkaufen etc. zu den Pflichten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich betreue eine alte Dame (Alter 82) die an Demenz erkrankt ist und die Pflegestufe 1 hat. Sie wohnt seit ...
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27.02.2013, 08:25 | #1 |
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Gehört Einkaufen etc. zu den Pflichten?
Ich betreue eine alte Dame (Alter 82) die an Demenz erkrankt ist und die Pflegestufe 1 hat. Sie wohnt seit Mitte Januar im Pflegeheim. Gestern bekam ich einen Anruf von einer Pflegerin in der sie mich aufforderte Schuhe für die Dame einzukaufen. Ich denke, dass so etwas zu den Aufgaben des Pflegeheimes (Regelaufgaben?) gehört, oder? Meiner Meinung wäre es meine Aufgabe das nötige Geld dafür zu besorgen (Kleiderzuschuss etc.). Das es meine erste Betreuung ist, bin ich in diesen Dingen noch "unbedarft".
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27.02.2013, 08:50 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Du bist keineswegs unbedarft.
Das Heim versucht nur - wie überall sonst auch - Tätigkeiten auf Angehörige und andere abzuwälzen. Frage die Pflegerin doch bitte mal, wo das RECHTLICHE Problem beim Schuhkauf liegt? Geld könntest Du ja (sofern Vermögenssorge vorhanden ist) vorab zur Verfügung stellen.
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27.02.2013, 09:33 | #3 |
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Pflegeheim sperrt sich...
Ich habe heute noch einmal mit denen telefoniert. Das Pflegeheim lehnt es absolut ab und spricht von einer "Grauzone"?! Angeblich haben sie für solche Sachen kein Personal und würde in der Regel durch Verwandte oder Betreuer erledigt. Geld wäre sogar da, da sich etwas Taschengeld angesammelt hat und auch demnächst ein Kleiderzuschuss gezahlt wird. Aber ich kann das Pflegeheim ja schlecht dazu zwingen....... Letztendlich wird es wohl tatsächlich bei mir hängen bleiben......
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27.02.2013, 09:47 | #4 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Wenn Du es machst, werden sie Dich später auch mit der Betreuten zum Arzt oder zum Kaffeekränzchen zur Freundin oder sonstwohin schicken.
Es ist und bleibt KEINE Tätigkeit der RECHTLICHEN Betreuung. Ich weiß nicht, was im Heimvertrag alles ausbaldowert wurde. Aber entweder es ist Personal vorhanden - oder man muss sich etwas einfallen lassen (Stichwort: "Spaziergängervertrag", Stichwort Betreuungsperson [nicht rechtlich, sondern persönlich]). Gib ihnen ruhig den kleinen Finger. Du kannst nicht so schnell gucken, wie der Arm abgenagt ist!
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27.02.2013, 10:59 | #5 |
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Erst einmal vielen Dank für die schnellen informativen Antworten!!
Mein Problem ist nur, dass ich keinen eindeutigen Hinweis dafür finden kann das es Aufgabe des Pflegeheimes ist. Im Vertrag wird unter dem Punkt Leistungsentgelte "Entgelt für allgeimeine Pflegeleistungen (inkl. soziale Betreuung)" aufgeführt. Was sich dahinter versteckt weiß ich natürlich auch nicht. Es stellt sich doch die Frage was passiert wenn ich es nicht mache??? Da sie drindend Schuhe braucht könnte sie dann tatsächlich schlimmstenfalls nicht mehr ihr Zimmer verlassen. Würde das Pflegeheim es sich das Pflegeheim wirklich trauen soweit zu gehen? Gerade haben sie übrigens wieder angerufen und nach den Schuhen gefragt. Sie feiern sich auch dafür, dass sie ja schon die Pflegeprodukte (Duschbad, Seife, etc.) für die Heimbewohner einkaufen. |
27.02.2013, 11:03 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Fass es unter "soziale Betreuung" (auch die Begleitung bei Einkäufen ist ein sozialer Aspekt!).
Ansonsten wendest Du Dich an die Betreuungsstelle bei Dir vor Ort und gehst das mit denen durch - und natürlich immer wieder gerne an die Heimaufsicht mit der Bitte um (Er)Klärung.
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27.02.2013, 11:09 | #7 |
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Wer oder was verstehst du unter Heimaufsicht?
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27.02.2013, 11:14 | #8 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Die Heimaufsicht (i. d. R. angesiedelt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, wenn ich das richtig im Kopf habe) beaufsichtigt - wie der Name schon sagt - die Heime.
Die Heimaufsicht ist u. a. dafür da, Missständen in den Einrichtungen nachzugehen und auch - im schlimmsten Fall - für die Schließung zu sorgen. Nur Mut - sie können Dir bestimmt sagen, ob das unter Leistungen der Einrichtung aus dem pflegerischen / sozialen Katalog zählt - oder nicht. Alles wissen kann man nicht, man muss nur wissen, wen man fragen muss.
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27.02.2013, 13:30 | #9 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Hi,
Es gibt meineswissens keine generelle bundeseinheitliche Regelung für Pflegeheime zum Thema Regelleistung bzw. Zusatzleistungen. Allerdings siehe mal hier: http://www.aok-gesundheitspartner.de...atalog_nrw.pdf ist zwar von 2002 aber ein Anhaltspunkt. Ich würde tatsächlich mal bei der Heimaufsicht nachfragen, ob der Kleiderkauf eine Regelleistung i.S.d. §87 SGB XI ist. Wenn nicht bleibts wohl an dir kleben oder du findest jemanden der sich bereit erklärt, tätig zu werden. Für mich als ehemaliger Heimleiter einer Pflegeeinrichtung war es selbstverständlich einen solchen Service anzubieten egal der Rechtslage. Es wurde so gehandhabt, dass jemand einige Schuhe (ohne Bezahlung) zur Anprobe besorgt hat , und dann durch den Bewohner entschieden wurde, welche behalten werden sollten. Die anderen kamen zurück. Grüsse Karsten Geändert von Macros1976 (27.02.2013 um 14:16 Uhr) |
27.02.2013, 14:42 | #10 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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@ Macros:
So kenne ich das hier auch. Die Bewohner der Einrichtungen machen oft mit mehreren Einkaufstouren. Wer was braucht, fährt im Bulli mit, die einzelnen Geschäfte (die notwendigen, nicht alle) werden angefahren und dann geht es heim. Bewohner, die gar nicht mehr viel können, können sich auch Sachen mitbringen lassen. In einem kleinen Ort wie diesem geht das schon noch recht gut. Aber Weigerung von Einkäufen und Abwälzen der Angelegenheiten auf Angehörige und / oder Betreuer ist auch nicht unbekannt. Gerade bei Frischlingen wird es oft und gerne versucht, denn bekanntlich ist das Personal wirklich nicht gerade üppig vorhanden und hat dann auch noch einen straffen Zeitplan. Deswegen muss man sich nicht gleich die Butter vom Brot nehmen lassen und Kontra geben. Lässt sich aber alles regeln. (Und kommt, wie gesagt, auf die Ausgestaltung des Heimvertrages an.)
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aufgaben. einkaufen, pflegeheim, pflichten, regelaufgaben |
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