Dies ist ein Beitrag zum Thema Geldanlage für die Betreute im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Wie im Titel schon angegeben frage ich mich gerade, wie ich einen größeren Geldbetrag meiner Betreuten richtig anlege. ...
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27.02.2013, 16:01 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Geldanlage für die Betreute
Hallo zusammen,
Wie im Titel schon angegeben frage ich mich gerade, wie ich einen größeren Geldbetrag meiner Betreuten richtig anlege. Der Hintergrund ist, sie ist eine alte Dame, geht auf die 90 zu, lebt dement im Heim und ich habe zur Deckung der Heimkosten (die Betreute ist Selbstzahlerin) das Haus verkauft. Sie selbst kann sich nicht mehr dazu äußern. Durch den Verkauf habe ich im Moment über 100.000 Euro auf dem Girokonto. Dort sollen sie aber nicht bleiben. Nun hat meine Betreute auch ein Sparbuch, dass ich durch die jahrelangen Zahlungen ans Heim fast aufebraucht habe, es existiert aber noch mit ein paar hundert Euro. Nun habe ich überlegt, auf dieses Sparbuch so ca. 80.000 Euro zu übertragen, der Rest soll erst mal auf dem Girokonto verbleiben, da ich noch einiges an Heimkosten, den Hausrümpler sowie ein kurzfristiges Darlehen des Sozialamtes zurückzahlen muss. Meine Frage wäre, ist diese Art der Geldanlage ausreichend? Der Vorteil wäre, dass das Konto bereits vorhanden ist. Es gibt natürlich noch andere Anlagenformen, aber muss ich mir die antun als Betreuerin? Den Puffer von 20.000 möchte ich stehen lassen, um erstmal die aufgelaufenen Kosten zu tilgen und danach die Lücke zwischen Rente und Selbstzahleranteil zu decken ohne das ich alle paar Wochen zum AG muss um eine neue Umbuchung vom Sparbuch zu beantragen. Oder würdet ihr den Puffer geringer ansetzen? Ich stelle euch die Frage auch, weil ich im Hintergrund geldgeile Erben habe und mir später nicht vorwerfen lassen will, ich hätte das Geld nicht gut genug angelegt. Liebe Grüße Lotte |
27.02.2013, 17:13 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,546
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Besser verzinst werden Geldmarkt- oder Tagesgeldkonten.
Für die Anlegung brauchst Du nur eine Innengenehmigung, die kann auch nachträglich erteilt werden (§ 1810 BGB). Eine Anlegung auf dem Sparbuch ist nicht verkehrt, wobei allerdings durchaus 90 bis 95TEUR auf das Sparbuch verfrachtet werden können. Du kannst Dir eine sogenannte Dauergenehmigung beim Betreuungsgericht besorgen, dann kannst Du jeden Monat den Betrag X, den Du für die Heimkosten brauchst, vom Anlagekonto holen. Wenn Du 10TEUR auf dem Girokonto belassen würdest, gäbe das hier im Beritt einen Rüffel (wegen § 1806 BGB und eben weil Du rechtzeitig [Dauer]Freigaben beantragen kannst).
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27.02.2013, 18:46 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Hallo Fara,
Danke für die Antwort. Von einer Dauergenehmigung hat mir der Rechtspfleger noch nichts erzählt, obwohl ich in dem Fall über die Jahre bestimmt schon 30 Anträge gestellt hat. Aber ich werde ihn mal fragen. Wieso bekomme ich bei 10.000 schon einen Rüffel. Ich habe Zuzahlung von über 2000 Euro im Monat, abzüglich 900 Euro Rente. Damit komme ich mit 10.000 Euro gerade mal bis Jahresende. Gruß Lotte |
28.02.2013, 11:56 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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@ Fara
hängt wohl gegenwärtig stark von der Bank ab - zur Zeit differieren Zinserträge von Giro und Tagesgeld wohl nur zwischen lächerlich und unverschämt @ lotte Wenn überhaupt, dann kommen wohl im Rahmen mündelsicherer Anlagen statt Giro nur wirklich höher verzinsliche Anlageformen in Frage. Lass Dir von der Bank doch Vorschläger unterbreiten und vom Rechtspfleger hinsichtlich Mündelsicherheit abnicken. 10 Mille auf dem Giro ist hierzulande übrigens nie ein Problem - Bayern ist schön Mousen
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Warum nicht mal nett sein... |
28.02.2013, 12:01 | #5 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
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Beiträge: 1,546
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Zitat:
Sicher kommt es bei den Geldanlagen immer auf die Bank an.
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