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jimmy 08.12.2006 17:07

alg 2 und finanziertes wohneigentum
 
hallo zusammen
habe eine neue ("gebrauchte") betreuung übernommen.
der betreute wohnt in einer eigentumswohnung, die vom alg 2 finaziert wird.
er ist psychisch krank, wird also nicht in absehbarer zeit wieder soviel geld verdienen, das er die raten selber tilgen kann.
nun hatte ich gestern einen vortrag vom sozialamt gehört (war anderer kreis), das es nicht geht, das geld im weitesten sinne gewinnbringend anzulegen .
letztlich für mich schwer zu verstehen.
der typ lebt 20 jahre von der sozialhilfe, hat nachher ne eigentumswohnung und kann die an seine (hier nicht vorhandenen) kinder vererben.
wie sieht das aus.
nicht das ich ihn raus haben will aus der wohnung, würde nur gerne wissen, wie ich micht hier nun verhalten muß.

AndreasLübeck 08.12.2006 18:31

ohne
 
Hallo,

wenn der Betreute irgendwann Eigentümer der Wohnung ist, dann ist er ja im Sinne des Gesetzes vermögend.

Nach der jetzigen Rechtsprechung müsste er dann das Vermögen verkaufen, um vom Verkaufserlös einige Zeit zu leben. Wenn dieses Vermögen dann irgendwann unter dem Schonbetrag liegt, kann er ja wieder Sozialleistungen beantragen, das Sozialamt müsste dann seine Miete wieder bezahlen.

Irgendwie verfahren. Da kann nur das Sozialamt verbindliche Auskunft geben.

Gruss

Andreas

jimmy 08.12.2006 19:12

nein verkaufen muß er nicht
privateigentum wird geschützt bzw ist geschützt.
habe nen anderen "säufer" der im eigenheim lebt, ne super kleine rente und ergänzende grundsicherung.
wohneigentum ist geschützt.
wenn er es erst mal hat.
aber bis er es hat.
mir geht es nicht in den kopf, das der typ sich die wohnung vom der jobkomm finanzieren lässt.

ars 09.12.2006 07:56

Guten Tag Jimmy,

die Aussage: "der betreute wohnt in einer eigentumswohnung, die vom alg 2 finaziert wird" ist einfach zu pauschal, um eine sachliche Bewertung abgeben zu können.
Was zahlt ALG 2?
Zum Beispiel Raten für ein Hypothekendarlehen zurück an eine Bank? Oder die monatlichen Umlagen an die Hausverwaltung?
Gut wäre es, zunächst auch die Alg 2- Behörde zu fragen, warum sie so entschieden hat und so verfährt. Auch die dortigen Mitarbeiter sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und können keine Gefälligkeitsentscheidungen treffen.
Im übrigen halte ich die Emotion, die in diesem Beitrag eines Betreuers steckt, für problematisch.
Denn auch wenn es einem gegen den Strich gehen mag, was mancher Betreute so anstellt, wir haben weder darüber zu richten noch sind wir Büttel des Staates.
Unsere Aufgabe ist es, sich mit dem Betreuten abzustimmen und dessen Angelegenheiten so zu besorgen, wie es dem Wohl des Betreuten entspricht. Dabei hat der Betreuer im Rahmen des § 1901 BGB den Wünschen des Betreuten zu entsprechen.
Auch wenn man selbst total anders entscheiden oder handeln würde, verbindliche Richtschnur in unserem Handeln für die uns anvertrauten Betreuten bleibt der § 1901 BGB.

MfG
Arno

jimmy 09.12.2006 09:15

hallo ers
zunächst einmal hast du recht was die emotionen angeht.
es geht mir theoretisch gegen den strich, aber auch nur solange ich es nicht verstehe. sollte das alles seine richtigkeit haben, ist ja auch alles i.o.
meine bedenken sind nur der ruf, den unsere alg zahlende stelle hier hat.
habe die betreuung am freitag mittag übernommen, zu einem zeitpunkt, wo es mir erstmal nicht möglich ist, auf behörden nachzufragen und dinge erklärt zu bekommen.
selbst wenn es montag früh wäre bekommst du nicht innerhalb kurzer zeit infos von der alg zahlenden stelle.
soviel ich zzt weis zahlt die alg zahlende stelle die raten. inwieweit da noch "hausgeld" abgeht weis ich zzt nicht.
habe zzt noch zuwenig infos um hier genauere angabn machen zu können

Roy 10.12.2006 15:03

Re: alg 2 und finanziertes wohneigentum
 
Zitat:

Zitat von jimmy
hallo zusammen
habe eine neue ("gebrauchte") betreuung übernommen.
der betreute wohnt in einer eigentumswohnung, die vom alg 2 finaziert wird.
er ist psychisch krank, wird also nicht in absehbarer zeit wieder soviel geld verdienen, das er die raten selber tilgen kann.
nun hatte ich gestern einen vortrag vom sozialamt gehört (war anderer kreis), das es nicht geht, das geld im weitesten sinne gewinnbringend anzulegen .
letztlich für mich schwer zu verstehen.
der typ lebt 20 jahre von der sozialhilfe, hat nachher ne eigentumswohnung und kann die an seine (hier nicht vorhandenen) kinder vererben.
wie sieht das aus.
nicht das ich ihn raus haben will aus der wohnung, würde nur gerne wissen, wie ich micht hier nun verhalten muß.

Grundsätzlich gehört privates Wohneigentum bis zu bestimmten Quadratmeterzahlen (ich glaube 90qm für einen Alleinstehenden) zum Schonvermögen. Auch kann (muss?) das Sozialamt Raten übernehmen, vermutlich, wenn die Anmietung einer neuen Wohnung teurer wäre. Der Betreuer ist verpflichtet zum Wohl seines Betreuten und nicht zum Wohl der Allgemeinheit zu handeln, solange er sich dabei nicht durch sein Handeln als Vertreter selbst strafbar macht, was hier ja in jedem Fall nicht gegeben ist. Es widerspräche dem im übrigen vorrangig durch den Betreuten selbst zu bestimmenden Wohl des Betreuten, ihm zwangsweise die Wohnung zu entziehen.


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