Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuuer vernachlässigt seinen Job, was kann man tun? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine Bekannte betreut ihren schwer autistischen Sohn (30 Jahre) seit seiner Geburt.
Vor einem halben Jahr wurde ihr die ...
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23.11.2004, 21:46 | #1 |
Gast
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Betreuuer vernachlässigt seinen Job, was kann man tun?
Hallo,
eine Bekannte betreut ihren schwer autistischen Sohn (30 Jahre) seit seiner Geburt. Vor einem halben Jahr wurde ihr die Betreuung mit Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. entzogen. Sie ist seit Jahren Alkoholikerin und nicht immer einfach, aber hat auch keine heftigen Ausfälle o.ä. Das Haus der beiden ist nie vernachlässigt, im Gegenteil. Auch ihren Sohn hat sie gefördert wo sie konnte. Dass ihr die Betreuung entzogen wurde ist nicht wirklich das Problem. Der Betreuuer der vom Gericht eingesetzt wurde, nimmt seinen Job aber nicht sehr ernst. P. soll eigentlich rund um die Uhr betreut werden. Die Leute die dafür angestellt wurden, sind aber überfordert. P. wird nicht gefördert, Brot verschimmelt im Brotkasten und P. isst auch verschimmeltes Brot, wenn man ihn nicht hindert und es hindert ihn keiner. Versorgt wird er mit Pizza und Nudeln und Konservenkram obwohl er ziemlich umfangreich ist. Eine überforderte Betreuuerin ist vorgestern einfach verschwunden und hat P. über Nacht alleine gelassen. Im Übergabebuch wird das nicht erwähnt. Die Mutter von P. weiss nie welche Leute in ihrer Wohnung auftauchen und kennt die Leute oft nicht. Manchmal sind Betreuuer nur einen Tag da. Wenn Betreuuer Besuch haben wird sie aus der eigenen Küche geschickt. Ps. Mutter möchte ihren Sohn in einer Wohngruppe unterbringen. Die Betreuuer sind dagegen. Sie möchten mit P. in eine eigene Wohnung ziehen. Die Suche nach einer Wohnung läuft schon. Einer der Betreuuer verdient an der Betreuung wohl ganz gut und sieht bei einer Unterbringung von P. in einer Wohngruppe seinen Arbeitsplatz schwinden. Auch dieser Betreuuer unternimmt mit P. absolut nichts, sitzt am Computer und ist nur anwesend wenn er Lust dazu hat. Ps. Mutter wird wegen ihrer Alkoholsucht mit ihren Einwänden nicht ernst genommen. Nachdem ich mir das Elend ein paarmal live angesehen habe bin ich stinksauer. Was macht man in so einer Situation? viele Grüße Anna |
24.11.2004, 17:25 | #2 |
Gast
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Betreuter vernachlässigt
Hallo,
hier werden wohl einige Personen durcheinander geworfen. Der vom Gericht bestellte Betreuer vertritt den Betreuten gerichtlich und aussergerichtlich. Es macht also das, was das Gericht normalerweise tun würde. Dazu gehört nicht: Einkaufen, mit Essen und Kleidung versorgen usw. Hierfür gibt es z. B. Mobile Dienste. Der Betreuer kann/muss veranlassen, dass sich diese um den Betreuten kümmern, sofern hierfür Geld vorhanden ist (Pflegestufe ?). Evtl. sollte der Betreuer erstmal allen ausser den Pflegepersonen und der Mutter Hausverbot erteilen, um die Angelegenheit in den Griff zu bekommen. Dann ist zu klären, ob die Unterbringung ausreicht oder eine andere Unterbringung notwendig ist. Dies würde ich als erstes machen. Gruss Andreas |
25.11.2004, 12:10 | #3 |
Gast
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BetreuerIn
Hallo Anna, hallo Andreas,
so ist es mit der Bezeichnung Betreuer. Sie ist nicht rechtlich geschützt. Soll heißen, auch das Pflegepersonal betreut und die Mutter betreut, auch ohne gerichtlich bestellt zu sein. Es ist also richtig, zu differenzieren, wer für was zuständig ist, wobei auch der gerichtlich bestellte Betreuer zur Vereinfachung von akut notwendigen Maßnahmen schon mal praktisch tätig wird. Ich handhabe es manchmal so, weil der Aufwand zum Outscourcing mitunter schlicht unverhältnismäßig ist. Wenn ich es richtig verstehe, wurde eine Betreuerin vom Gericht an Stelle der Mutter benannt. Die hat also die Verantwortung (Personensorge), sich darum zu kümmern, dass der Betreute ordentlich versorgt wird. Hierbei gilt es selbstverständlich, die Beziehung der Mutter zu ihrem Sohn zu erhalten und sie in ihrer Verantwortung als Mutter zu fordern und zu fördern, ggfls. durch Hilfsdienste wie sozialpsychiatrische Dienste (betreutes Wohnen für Suchtkranke), die sie auch in ihrer Rolle und Verantwortung gegenüber dem Betreuten unterstützt. Ggfls. braucht die Mutter selbst ja auch eine/n BetreuterIn. Sodann hat die für den Betreuten eingesetzte Betreuerin keine Rücksicht zu nehmen auf berufliche Ambitionen von Pflegekräften. Wenn ein Heimaufenthalt geboten ist, also die Versorgung zuhause nicht gewährleistet werden kann und die Mutter damit einverstanden ist, sollte eine Unterkunft (z.B. bei der Lebenshilfe) jedoch in der Nähe der Mutter gesucht werden. Ich finde, das Wohl des Betreuten verlangt von der Betreuerin, dass sie bei ihren Entscheidungen die Mutter wesentlich beteiligt, soweit wie die Mutter dazu in der Lage ist. Sollte die (gerichtlich bestellte) Betreuerin dies nicht im Blick haben und die Umstände des Betreuten nicht verbessern, ggfls. den Pflegedienst wechseln, ist das Gericht über die Umstände zu informieren. Es genügt mitunter schon ein Anruf bei der zuständigen Richterin, dem Richter (bei der Geschäftstelle zu erfragen) oder bei der Betreuungsstelle, um auf die Missstände hinzuweisen. Sollte der Betreute gesundheitlichen Schaden nehmen, weil der Pflegedienst oder die Betreuerin nicht oder zu spät agieren, wird es ungemütlich. Dann kann nämlich, auch auf deinen Hinweis, Anna, ein Verfahrenspfleger eingesetzt werden, der die Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Pflegedienst und der Betreuerin geltend macht. Das hätte ggfls. zur Folge, dass sowohl der Pflegedienst wie auch die Betreuerin berufliche Schwierigkeiten bekommen. Das kannst du, Anna, bei Gelegenheit den verantwortlichen Personen klar machen. Vielleicht reicht es ja schon, dass sich die Situation des Betreuten verbessert. Viel Erfolg Gruß Heinz |
27.11.2004, 18:35 | #4 |
Gesperrt
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Beiträge: 9
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Recht haben und Recht bekommen
Hallo,
die Situation des nicht sehr eifrigen und nicht mit der Mutter bzw. der Familien zusammenarbeitenden Berufberufbetreuers kenne ich zur genüge. Leider ist gegen solchen Menschen nicht leicht anzukommen, Geniessen sie doch gewisse Vorteile, sie sind mit den Richtern bekannt. Beschwerden oder Hinweise auf unkorrekte Arbeitsweise werden da in der Regel nicht ernst genommen und ignoriert. Schlimmer ist es noch wenn die betreute Person in einem Wohnheim ( z.B. Lebenshilfe wohnt ), hier ist durch eine enge Zusammearbeit mit dem Berufsbetreuer keine Einfluss von aussen ( z.B. der Familie ) möglich. Bei Beschwerden oder gar Hinweisen ans Gericht wird mit der Kündigung des Heimvertrages gedroht oder die betreute Person bekommt die "Rache" ab. Meist schweigen dann die meistem - wenn nicht wandert die/der Bertreute zwischen Psychatrie und Wohnheim hin und her. Da kein Angehöriger auf Kosten der/des Betreuten das lange durchhält kommt in dieser Sache keiner weiter. Die "Finanzgemeinschaft" Wohnheimträger und Berufsbetreuer regagieren mit allen rechtlichen und zweifelhaften Methoden auf solche "Querulanten". Mfg |
28.11.2004, 11:03 | #5 | |
Gast
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Re: Recht haben und Recht bekommen
Zitat:
Seit nunmehr 8 Jahren bin ich als ehrenamtlicher Betreuer tätig. Vermutet habe ich schon, dass es manchmal schlimm steht um die Betreuten, aber wenn ich Deine Worte lese kommt mir der kalte Kaffee hoch über die Zustände. Natürlich weiss ich, dass ein Betreuer manche Beschwerde abbügeln kann. Und wenn man erstmal jemanden als Querulanten in die Ecke gestellt hat, dann kann der schreiben, so viel er will, er belommt kein Bein mehr auf die Erde. Allerdings habe ich als ehrenamtlicher auch nicht so krasse Fälle. Eher bedrücken mich die Betreuten, die nur im Bett liegen und bei Besuchen keine Antworten geben (können). Da rede ich gegen eine Wand und bin immer frustriert, wenn ich wieder gehe. Das hat nach meiner Meinung auch wenig mit Betreuung zu tun. Leider habe ich mehrere solcher Betreuter. Gruss Andreas |
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Stichworte |
betreueraufgaben, personensorge |
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