Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögenssorge / EC-Karte / Taschengeld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zudem muss man noch sagen, daß ein Rechtsanwalt der Schweigepflicht unterliegt und daher die genaue Aussage und Aufstellung verweigern ...
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13.05.2013, 10:21 | #11 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Auch wenn er Anwalt ist macht er die Rechnungslegung als Betreuer und danach ist er zu einer ordentlichen Rechnungslegung verpflichtet. Und dazu gehört selbstverständlich eine Einnahmen und Ausgaben Aufstellung mit Belegen. Die Schweigepflicht bezieht sich auf ganz andere Dinge. Gruß, Andreas
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13.05.2013, 18:44 | #12 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo beisammen,
1. Schweigepflicht des Anwalts bezieht sich nur auf seine Tätigkeit als Rechtsawalt des Betreuten , nicht auf die allgemeine Betreuertätiigkeit. 2. Es gibt keine Schweigepflicht des Anwalts im Zusammenhang mit seiner Honorarforderungen gegenüber dem Mandanten , bzw, seinen Rechtsnachfolgern, da wären wir dann bei der Vorgehensweise: Sorry Herr Erbe, bekomme noch 1000 €, weil ich was für den Erblasser gemacht habe, Was ich gemacht habe, darf ich aber nicht sagen . Schweigepflicht gegenüber Erben gibt es allenfalls bei persönlichen Dingen des Mandanten, hat der Erbe jetzt gegenüber seinem Strafverteidiger eine Straftat zugegeben. fwu |
13.05.2013, 19:15 | #13 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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ec-karte, taschengeld, vermögenssorge |
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