Dies ist ein Beitrag zum Thema Eingliederungshilfe im Vermögensverzeichnis im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hab da ein Problem. Ich sitze vor meinem ersten Vermögensverzeichnis. Die Betreute erhält Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen ...
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25.06.2013, 08:10 | #1 |
Einsteiger
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Beiträge: 19
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Eingliederungshilfe im Vermögensverzeichnis
Hallo, ich hab da ein Problem. Ich sitze vor meinem ersten Vermögensverzeichnis. Die Betreute erhält Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets. Diese Gelder erhält die Lebenshilfe direkt ausgezahlt und verwendet sie für die Betreuung und hauswirtschaftliche Versogung in der Wohngemeinschaft. Wird dieser Betrag, an der Stelle wie Grundsicherung, in das Vermögensverzeichnis aufgenommen? Da muss doch dann bei den Ausgabe ein deckungsgleicher Betrag zur Besteitung der Betreuungs- und Versorgungskosten. Ist das so korrekt? Die gleiche Frage hätte ich betreffend die Eingliederungshilfe zur Förderung des betreuten Wohnen, bes. Sach- und Personalkosten. Es liegt zwar ein bescheid vor. Ich weiss allerdings nicht, ob das Geld montlich direkt überwiesen wird, oder ob es von dem Heinträger erst abgerufen werden muss. Wiess da jemand was. Die Leistung ist recht neu und auch noch nicht überalle zu beanspruchen, bei uns nur im Landkreis. Grundlage ist laut Bescheid SGB XII iVm. § 55 II Nr. 6 SGB IX sowie öff. rchtl. Vertrag gem. §§ 53 ff SGB X über die Förderung des Betreuten Wohnen.
Kommen eigentlich Originale oder Kopien als Beleg zum Vermögensverzeichnis für das Gericht dazu? |
25.06.2013, 08:19 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,546
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Anzugeben ist diese Art des Einkommens auf jeden Fall.
Ob Du Originale oder Kopien einzureichen hast, fragst Du am besten den sachbearbeitenden Rechtspfleger. Originale erhältst Du zurück. Kopien füllen (teilweise auch unnötig) gerichtliche Akten.
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25.06.2013, 09:04 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 9
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Vermögensverzeichnis
Meine Erfahrung mit unbenannten Zuwendungen, ist folgende,
man gibt dies als unbekannt an und weist daraufhin, dass die Information fehlt, bzw. noch nachgereicht oder eingeholt wird. Bei mir handelte es sich um BG- Gelder, die direkt überwiesen und nicht angegeben wurden. Das Gericht akzeptierte dies und ich gab dann die Angaben/ Rechnungslegung der Einrichtung nachträglich ein. LG hoffe das hilft Dir |
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eingliederungshilfe, vermögensverzeichnis |
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