Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärztlich Untersuchung nach den ersten 6 Monaten Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin als Betreuer für meine Mutter eingesetzt, die letztes Jahr einen Schlaganfall hatte und seitdem eine Aphasie (mit Wortfindungsstörungen, ...
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30.01.2007, 11:15 | #1 |
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Beiträge: 6
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Ärztlich Untersuchung nach den ersten 6 Monaten Betreuung
Ich bin als Betreuer für meine Mutter eingesetzt, die letztes Jahr einen Schlaganfall hatte und seitdem eine Aphasie (mit Wortfindungsstörungen, Problemen beim Lesen und Schreiben etc.) hat.
Die Betreuung wurde jetzt erstmals auf 1/2 Jahr begrenzt. Der Richter sagte mir, dass nach einem halben Jahr eine ärztliche Untersuchung stattfinden muss, ob die Betreuung noch gerechtfertigt ist. Kann mir jemand sagen, wie diese Untersuchung abläuft bzw. was der Arzt genau testet. Meine Mutter versteht relativ viel - wenn sie jedoch aufgeregt ist, geht noch so manches durcheinander. Kann diese Untersuchung der Hausarzt machen oder ein Neurologe oder legt das Gericht diesen Arzt fest? Muss meine Mutter diese Untersuchung selbst bezahlen und was kommen hier ca. Kosten auf uns zu? Ich wäre sehr für eine Antwort dankbar. |
22.02.2007, 21:02 | #2 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
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Hallo Hitzi,
das Forum ist im Moment ein bißchen verwaist... Ich selbst habe leider keine Antwort auf Dein Anliegen. LG Jörg
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23.02.2007, 18:00 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 23
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Hallo!
Meines Wissen nach, wird der Arzt/ Gutachter vom Gericht gestellt. Dieser unterhält sich dann mit ihrer Mutter um sich ein Bild von ihrem Gesundheitsstand zu machen-> Verbesserung / Verschlechterung/ gleich bleibend. Er erstellt dann ein Gutachten, welches dem AG vorgelegt wird und dieses entscheident dann, ob und wie lange eine Betreuung nötig ist. Die Kosten liegen in der Regel beim Amtsgericht. Hoffe, ich konnte weiter helfen, ansonsten können Sie bei der zuständigen Betreuungsstelle nachfragen, diese sollte ehrenamtliche Betreuer unterstützend weiter helfen können. Gruss, Carola |
26.02.2007, 09:51 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.01.2007
Beiträge: 6
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Hallo Carola,
danke für Deine Antwort. Jetzt bin ich schon mal etwas schlauer. Wenn ich auch gerne wissen wollte, was man konkret testet, dass ich meine Mutter etwas darauf vorbereiten kann. Denn wenn Sie nervös ist, geht es sprachlich noch heftig drunter und drüber und sie macht dann einen ziemlich wirren Eindruck, was sie aber überhaupt nicht ist. Aber na ja, ich gehe doch davon aus, dass ein Arzt, der mit dem Krankheitsbild befasst ist, dies beurteilen kann. Nochmals danke! Hitzi |
26.02.2007, 19:47 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
es werden die allgemeinen Körperfunktionen getestet sowie geprüft, wie weit die Frau Mutter noch geistig da, wenn ich das mal so salopp formulieren darf. Hintergrund ist, dass grade bei Schlaganfällen häufig innerhalb der ersten 6 Monate eine Besserung eintritt. So testet der Arzt z. B., ob die seitengleiche Kraft der Arme vorhanden ist (drücken Sie mal meine Hände) und es wird gefragt, welches Datum wir haben, wer Bundeskanzler(in) ist und ob noch ferngesehen oder Zeitung gelesen wird. Es würde den Rahmen sprengen, hier alle Tests aufzuführen, manchmal braucht der Arzt auch nur sehr kurz. Gruss Andreas |
26.02.2007, 19:55 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 23
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Hallo Hitzi,
der Arzt überprüft den aktuellen Gesundheitszustand, kennt das Krankheitsbild und sicher ist ihm bewusst, dass Menschen in einer solchen Situation nervös sind. Ich denke, die Einrichtung wird Deine Mutter auf den Termin vorbereiten. Ausserdem müsstest Du - als Vertrauensperson- bei der Begutachtung anwersend sein dürfen. Ich hoffe, ich konnte nochmal ein bisschen Klarheit schaffen, ausserdem hast Du noch die Möglichkeit, auf Station nachfragen zu können. Gruss, Carola |
27.02.2007, 09:45 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Hitzi,
das Gericht meint, ein ärztliche Untersuchung sei erforderlich. In diesem Fall kannst du deine Mutter beim Haus- Vertrauensarzt untersuchen und dir eine ärztliche Stellungnahme geben lassen, die du dann dem Gericht einreichst mit der Bitte, die Betreuung aufheben oder verlängern zu lassen, so wie du und deine Mutter es möchtet. Sollte der Arzt zum Ergebnis kommen, dass eine gesetzliche Betreuung, sprich vom Gericht angeordnete Betreuung weiterhin erforderlich ist, ihr jedoch die Betreuung aufgehoben sehen wollt, kann es sein, dass das Gericht ein separates Gutachten in Auftrag gibt. Als Alternative zur gesetzlichen Betreuung ist weiterhin die private Bevollmächtigung mit einer Betreuungsvollmacht. Erforderlich ist, dass deine Mutter ihren Namen schreiben kann und die Zusammenhänge in etwa versteht, also dass sie dich bevollmächtigt, für sie tätig zu werden. Um bei der Untersuchung zugegen zu sein und für deine Mutter entscheiden zu können, brauchst du die Gesundheitssorge im Aufgabengebiet der Betreuung. Wenn jedoch deine Mutter gegenüber dem Arzt ausdrücklich einverstanden ist, dass du bei der Untersuchung bist und für sie das Gespräch mit dem Arzt führst, liegt darin auch eine private Vollmacht und gleichzeitig eine Befreiung des Arztes von der Schweigepflicht. Die Untersuchung sollte vorrangig neurologisch sein, heißt, in wie weit deine Mutter ihren Körper beherrscht bzw. spürt. Zudem sollte sie auch psychologische untersucht werden, in wie weit sie räumlich-zeitlich- und sozial orientiert ist. Da gibt es eine Reihe von einfachen Test, wie z.B. den Uhrentest, wo ihr eine Uhrzeit genannt wird und sie diese analog aufzeichnen soll. Dann ein paar Rechenübungen wie von 100 stetig 7 zu subrtrahieren und der Erinnerungstest von 10 zusammenhanglosen Begriffen wie Tisch, Giraffe, Ast und dergl., die sie sofortn nachdem sie diese 10 komplett gehört hat und dann noch mal nach 10 oder 15 Minuten zu wiederholen hat. Um eine evtl. Aufregung entgegen zu wirken, kannst du mit deiner Mutter vorab solche oder ähnliche Übungen machen. Dann ist das ganze recht banal. Viel Erfolg Heinz |
27.02.2007, 14:05 | #8 |
Gesperrt
Registriert seit: 29.01.2007
Beiträge: 6
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Danke Carola, Andreas und Heinz
Ich danke Euch für Eure Auskunft. Dann hoffe ich mal das Beste - was auch immer das sein mag ;-)
Liebe Grüße! Hitzi |
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Stichworte |
angehörige, ärztliches attest, gutachten, gutachter, untersuchung |
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