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Ruhnau 17.02.2007 16:14

Danke, Arno.
Das hilft mir weiter.

MfG
Ursula :)

Heinz 27.02.2007 11:04

Hallo,

da ich in letzter Zeit des öfteren mit der Frage soziale Bedürftigkeit und Bestattungsvorsorge betraut wurde, hier noch ein paar Aspekte.

Entscheidend ist der Zeitpunkt, wann der Antrag auf Hilfe in Heimen gestellt wurde und ob zu diesem Zeitpunkt bereits die Bestattung rechtswirksam geregelt wurde.

Wird hingegen erst der Antrag auf Sozialhilfe gestellt und dann an die Bestattungsvorsorge gedacht, wird es kompliziert, da Angehörige gesetzlich und grundsätzlich verpflichtet sind, sich auf eigene Kosten um die Bestattung des Angehörigen zu sorgen.

Heißt, sind Versicherungen (und auch Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung oder Lebensversicherung o. dgl. völlig egal) vorhanden, wird der Antrag auch Sozialhilfe gestellt, besteht zunächst die Pflicht, das Vermögen und auch die Versicherungen für die Heimkosten aufzuzehren.

Berücksichtigt werden muss hingegen auch die Unterhaltspflicht der Angehörigen. Es wäre zu prüfen, in wie weit nicht die Differenz gegen Abtretung der Versicherung von der Tochter geleistet wird. Eine solche innerfamiliäre Regelung bei gesetzlicher Betreuung bedarf natürlich der gerichtlichen Genehmigung, zumal es ein Insichgeschäft ist. Doch da die Tochter wohl mal für die Bestattung ihrer Mutter aufzukommen hat, wäre es ´gerecht´, sie erhält die Versicherung, deren Versicherungssumme allemal höher ist, als der Rückkaufswert, im Gegenzug dafür, dass die Differenz für die Heimkosten gezahlt wird. Dann ist die Versicherung aus dem Vermögen, das Sozialamt hat nichts mehr zu mosern und für die Bestattung ist auch ansatzweise gesorgt.

Wie gesagt, die Frage der Sozialbeddürftigkeit und Bestattungsvorsorge ist immer auch unter den Aspekten des Unterhalts und sonstiger innerfamliärer Verpflichtung zu sehen.

Gruß Heinz


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