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Ruhnau 03.02.2007 15:38

Vermögensaufstellung des Sozialamtes
 
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich bin seit 15 Jahren ehrenamtliche Betreuerin meiner Mutter, die als Schwerstpflegefall in einem Altenheim lebt. Bei der letzten routinemässigen Vermögensaufstellung des Sozialamtes wurde ich darauf hingewiesen, daß ich zu Beginn der Kostenübernahme (also 1992) eine Sterbeversicherung angegeben habe über deren Verbleib das Sozialamt jetzt Auskunft haben wollte. Ehrlich gesagt konnte ich mich nur noch dunkel erinnern, daß mein verstorbener Vater so etwas erwähnt hatte---irgendwelche Unterlagen konnte ich in meinen Papieren nicht mehr auftreiben, Schriftverkehr oder irgendwelche Zahlungen sind in diesem zeitraum nicht erfolgt.
Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab dann folgendes Ergebnis: es besteht eine kapitale Lebensversicherung auf den Namen meiner Mutter, auszuzahlen im Sterbefall. Der Rückkaufswert wird mit 427,62€ angegeben, die Versicherungssumme mit 154€.
Nun habe ich gestern ein Schreiben des Sozialamtes Münster erhalten in dem das Vermögen meiner Mutter wie folgt ausgerechnet wird:

Eigengeldkonto der Einrichtung: 0,84
Sparbuch 2277,91
Bargeld 100€
Lebensversicherung 427,37€

macht summasummarum 2806,37-----also 206 Euro zuviel als Eigenbehalt, sodaß das Sozi mich auffordert mit dieser Summe im Monat März die Heimkosten mitzudecken.
Was mich wundert: es ist der Barbetrag mitgerechnet---also das von mir verwaltete Taschengeld meiner Mutter, das ich natürlich (das Schreiben wurde im Dezember ausgefüllt) für meine Mutter schon verbraucht habe. Das Taschengeld nicht angespart werden darf weiß ich.
Ausserdem bin ich nicht aufgefordert worden die Versicherung zu kündigen, der Rückkaufswert ist aber als verfügbares Vermögen aufgelistet.
Ich bin ja gerne bereit die Versicherung zu kündigen und mit dem überschüssigen Geld die Heimkosten mitzufinanzieren---bloß Mutter muß es ja erstmal haben! Und da mir kein Versicherungsschein mehr vorliegt, und ich alles erstmal mit der Versicherung klären muß scheint mir eine Beteiligung an den Heimkosten zum Monat März nun wirklich unzumutbar.
Und--wie gesagt--die angebenen 100 Euros sind nun für Weihnachtsbaum, Pflegemittel, Apothekenkosten etc. draufgegangen. leider habe ich keinerlei Belege mehr über diese Ausgaben, da in den vergangenen 15 Jahren keine von mir verlangt wurden.
Ich habe vor Widerspruch einzulegen.
Was meint Ihr????
Ausserdem: muß ich das Amtsgericht von dem Vorgang informieren??
liebe grüße
Ursula Ruhnau

Jörg 06.02.2007 04:21

Hallo,
warum antwortet niemand auf Ursulas Frage ? :shock:
Wo sind die kompetenten Betreuer ?

Liebe Grüße
Jörg

AndreasLübeck 12.02.2007 22:26

ohne
 
Hallo,

ich kenne das so, dass die Versicherung in solchen Fällen an das Sozialamt übertragen wird. Damit ist sichergestellt, dass das Sozialamt im Todesfall sein Geld bekommt. Gibt extra Vordrucke dafür.

Gruss

Andreas

An Jörg: antworte doch selbst, Mensch

Jörg 13.02.2007 05:00

Hallo Andreas,

Zitat:

An Jörg: antworte doch selbst, Mensch
ich bin kein Betreuer,
verfüge nicht über das notwendige Wissen.

LG
Jörg

Kati 13.02.2007 08:27

Jaja, Andreas mal wieder charmant wie immer. :roll:

Sorry Andreas, aber ich finde Du bist manchmal ziemlich unfreundlich in Deinen Aussagen.



Grüße Katrin

AndreasLübeck 13.02.2007 18:20

ohne
 
Hallo Kati,

niemand kann immer nur freundlich sein. Und wenn ich dann nach einem langen Arbeitstag so ein Posting von Jörg finde, mit dem ich nicht viel anfangen kann, dann wird der Ton auch schon mal grantig.

Hier werden auch viele Fragen geschreiben, die in der einen oder anderen Form schon beantwortet wurden. Aber wenige machen sich die Mühe, mal die Artikel hier durchzulesen.
Ebenso ist es für mich ein absolutes "rotes Tuch", wenn mal wieder über die ach so betrügerischen Betreuer geschreiben wird. Viel heiße Luft. Wobei mir die, die wirklich von einem Betreuer betrogen wurden, doppelt Leid tun.

Nun, jeder hat seine Schwächen, man möge mir verzeihen. Schreib ruhig, wenn der Ton wieder rau wird. Ich versuche im Gegenzug, mich zu bremsen. OK?

Gruss

Andreas

Kati 13.02.2007 19:46

Zitat:

Nun, jeder hat seine Schwächen, man möge mir verzeihen. Schreib ruhig, wenn der Ton wieder rau wird. Ich versuche im Gegenzug, mich zu bremsen. OK?
ok. http://www.mainzelahr.de/smile/froehlich/icon_smile.gif


Grüße Katrin

Ruhnau 14.02.2007 03:25

Danke und Tschüß!!
 
Ihr habt mir ja nun wirklich in keinster Weise Hilfe gegeben.6 Antworten-und 5 davon gegenseitige Beschimpfungen...Lächerlich!!
Aber anderen geht es ja nicht besser (siehe Beitrag "Hilfe ich weiß nicht mehr weiter" ---noch nicht mal der Versuch zu helfen )

Dieses Forum ist so überflüssig wie ein Kropf.

Ursula

Kati 14.02.2007 03:50

Hallo Ursula,

also "beschimpft" hat hier eigentlich niemand irgend jemanden und Dein letztes posting ist ja nun auch nicht gerade übermäßig freundlich. :wink:

Genauso wie Du als Betreuer nicht auf alles eine Antwort weißt, wissen es die anderen vielleicht auch nicht oder haben andere Gründe nicht zu antworten. Mir tut es auch immer leid, wenn jemand keine Antwort bekommt und es ist sicher frustrierend, wenn man sich Hilfe erhofft und nicht bekommt, aber ne Garantie für kompetente Antworten wirst Du in keinem Forum bekommen.

Ich drücke Dir die Daumen, dass sich ne Lösung für Dein Problem findest, vielleicht kannst Du Dich mal beim Amtsgericht nach nem Ansprechpartner für solche Fragen erkundigen?


Grüße Katrin

ars 16.02.2007 14:26

Guten Tag Frau Ruhnau,

handelt es sich um eine Lebensversicherung, so ist diese dem Vermögen der Betreuten zuzurechnen.
Ist das Geld dagegen vertraglich verbindlich für Bestattungen festgelegt darf es bei der Berechnung des Vermögensfreibetrags nicht mitgerechnet werden.
Fundstellen: OLG Frankfurt/Main BtPrax 2001, 128 = FamRZ 2001, 868 = FGPrax 2001, 115 = OLG-Report Frankfurt 2001, 134, und LG Stade BtPrax 2003, 233 sowie für das Sozialhilferecht OVG Münster, Beschluss 16 B
2078/03 vom 19.12.03 info also 2004, 82; OVG Berlin FEVS 49, 218, VG Sigmaringen BtPrax 1999, 33 "

MfG
Arno


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