Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vermögensaufstellung des Sozialamtes

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensaufstellung des Sozialamtes im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forumsmitglieder! Ich bin seit 15 Jahren ehrenamtliche Betreuerin meiner Mutter, die als Schwerstpflegefall in einem Altenheim lebt. Bei ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 03.02.2007, 16:38   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.01.2007
Ort: Münster
Beiträge: 3
Standard Vermögensaufstellung des Sozialamtes

Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich bin seit 15 Jahren ehrenamtliche Betreuerin meiner Mutter, die als Schwerstpflegefall in einem Altenheim lebt. Bei der letzten routinemässigen Vermögensaufstellung des Sozialamtes wurde ich darauf hingewiesen, daß ich zu Beginn der Kostenübernahme (also 1992) eine Sterbeversicherung angegeben habe über deren Verbleib das Sozialamt jetzt Auskunft haben wollte. Ehrlich gesagt konnte ich mich nur noch dunkel erinnern, daß mein verstorbener Vater so etwas erwähnt hatte---irgendwelche Unterlagen konnte ich in meinen Papieren nicht mehr auftreiben, Schriftverkehr oder irgendwelche Zahlungen sind in diesem zeitraum nicht erfolgt.
Eine Nachfrage bei der Versicherung ergab dann folgendes Ergebnis: es besteht eine kapitale Lebensversicherung auf den Namen meiner Mutter, auszuzahlen im Sterbefall. Der Rückkaufswert wird mit 427,62€ angegeben, die Versicherungssumme mit 154€.
Nun habe ich gestern ein Schreiben des Sozialamtes Münster erhalten in dem das Vermögen meiner Mutter wie folgt ausgerechnet wird:

Eigengeldkonto der Einrichtung: 0,84
Sparbuch 2277,91
Bargeld 100€
Lebensversicherung 427,37€

macht summasummarum 2806,37-----also 206 Euro zuviel als Eigenbehalt, sodaß das Sozi mich auffordert mit dieser Summe im Monat März die Heimkosten mitzudecken.
Was mich wundert: es ist der Barbetrag mitgerechnet---also das von mir verwaltete Taschengeld meiner Mutter, das ich natürlich (das Schreiben wurde im Dezember ausgefüllt) für meine Mutter schon verbraucht habe. Das Taschengeld nicht angespart werden darf weiß ich.
Ausserdem bin ich nicht aufgefordert worden die Versicherung zu kündigen, der Rückkaufswert ist aber als verfügbares Vermögen aufgelistet.
Ich bin ja gerne bereit die Versicherung zu kündigen und mit dem überschüssigen Geld die Heimkosten mitzufinanzieren---bloß Mutter muß es ja erstmal haben! Und da mir kein Versicherungsschein mehr vorliegt, und ich alles erstmal mit der Versicherung klären muß scheint mir eine Beteiligung an den Heimkosten zum Monat März nun wirklich unzumutbar.
Und--wie gesagt--die angebenen 100 Euros sind nun für Weihnachtsbaum, Pflegemittel, Apothekenkosten etc. draufgegangen. leider habe ich keinerlei Belege mehr über diese Ausgaben, da in den vergangenen 15 Jahren keine von mir verlangt wurden.
Ich habe vor Widerspruch einzulegen.
Was meint Ihr????
Ausserdem: muß ich das Amtsgericht von dem Vorgang informieren??
liebe grüße
Ursula Ruhnau
Ruhnau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 05:21   #2
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
Standard

Hallo,
warum antwortet niemand auf Ursulas Frage ? :shock:
Wo sind die kompetenten Betreuer ?

Liebe Grüße
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 23:26   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo,

ich kenne das so, dass die Versicherung in solchen Fällen an das Sozialamt übertragen wird. Damit ist sichergestellt, dass das Sozialamt im Todesfall sein Geld bekommt. Gibt extra Vordrucke dafür.

Gruss

Andreas

An Jörg: antworte doch selbst, Mensch
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 06:00   #4
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
Standard

Hallo Andreas,

Zitat:
An Jörg: antworte doch selbst, Mensch
ich bin kein Betreuer,
verfüge nicht über das notwendige Wissen.

LG
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 09:27   #5
Kati
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Jaja, Andreas mal wieder charmant wie immer. :roll:

Sorry Andreas, aber ich finde Du bist manchmal ziemlich unfreundlich in Deinen Aussagen.



Grüße Katrin
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 19:20   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo Kati,

niemand kann immer nur freundlich sein. Und wenn ich dann nach einem langen Arbeitstag so ein Posting von Jörg finde, mit dem ich nicht viel anfangen kann, dann wird der Ton auch schon mal grantig.

Hier werden auch viele Fragen geschreiben, die in der einen oder anderen Form schon beantwortet wurden. Aber wenige machen sich die Mühe, mal die Artikel hier durchzulesen.
Ebenso ist es für mich ein absolutes "rotes Tuch", wenn mal wieder über die ach so betrügerischen Betreuer geschreiben wird. Viel heiße Luft. Wobei mir die, die wirklich von einem Betreuer betrogen wurden, doppelt Leid tun.

Nun, jeder hat seine Schwächen, man möge mir verzeihen. Schreib ruhig, wenn der Ton wieder rau wird. Ich versuche im Gegenzug, mich zu bremsen. OK?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2007, 20:46   #7
Kati
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Nun, jeder hat seine Schwächen, man möge mir verzeihen. Schreib ruhig, wenn der Ton wieder rau wird. Ich versuche im Gegenzug, mich zu bremsen. OK?
ok.


Grüße Katrin
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2007, 04:25   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.01.2007
Ort: Münster
Beiträge: 3
Standard Danke und Tschüß!!

Ihr habt mir ja nun wirklich in keinster Weise Hilfe gegeben.6 Antworten-und 5 davon gegenseitige Beschimpfungen...Lächerlich!!
Aber anderen geht es ja nicht besser (siehe Beitrag "Hilfe ich weiß nicht mehr weiter" ---noch nicht mal der Versuch zu helfen )

Dieses Forum ist so überflüssig wie ein Kropf.

Ursula
Ruhnau ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2007, 04:50   #9
Kati
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Ursula,

also "beschimpft" hat hier eigentlich niemand irgend jemanden und Dein letztes posting ist ja nun auch nicht gerade übermäßig freundlich. :wink:

Genauso wie Du als Betreuer nicht auf alles eine Antwort weißt, wissen es die anderen vielleicht auch nicht oder haben andere Gründe nicht zu antworten. Mir tut es auch immer leid, wenn jemand keine Antwort bekommt und es ist sicher frustrierend, wenn man sich Hilfe erhofft und nicht bekommt, aber ne Garantie für kompetente Antworten wirst Du in keinem Forum bekommen.

Ich drücke Dir die Daumen, dass sich ne Lösung für Dein Problem findest, vielleicht kannst Du Dich mal beim Amtsgericht nach nem Ansprechpartner für solche Fragen erkundigen?


Grüße Katrin
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.02.2007, 15:26   #10
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Guten Tag Frau Ruhnau,

handelt es sich um eine Lebensversicherung, so ist diese dem Vermögen der Betreuten zuzurechnen.
Ist das Geld dagegen vertraglich verbindlich für Bestattungen festgelegt darf es bei der Berechnung des Vermögensfreibetrags nicht mitgerechnet werden.
Fundstellen: OLG Frankfurt/Main BtPrax 2001, 128 = FamRZ 2001, 868 = FGPrax 2001, 115 = OLG-Report Frankfurt 2001, 134, und LG Stade BtPrax 2003, 233 sowie für das Sozialhilferecht OVG Münster, Beschluss 16 B
2078/03 vom 19.12.03 info also 2004, 82; OVG Berlin FEVS 49, 218, VG Sigmaringen BtPrax 1999, 33 "

MfG
Arno
ars ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
heim, lebensversicherung, sgb12, sozialhilfe, sterbegeldversicherung, taschengeld, vermögen, vermögensfreibetrag, versicherung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Vermögensaufstellung - Eheleute Interessierte Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 3 02.01.2008 08:34


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:11 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39