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Ende der Vergütung bei vorläufiger Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ende der Vergütung bei vorläufiger Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von stracciatellamaus Guten Abend Allerseits! Es gibt natürlich keinen Paragrafen dafür, aber diverse Rechtsprechungen in den unterschiedlichen Landgerichtsbezirken. ...


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Alt 14.08.2013, 22:00   #11
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
Standard

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Guten Abend Allerseits! Es gibt natürlich keinen Paragrafen dafür, aber diverse Rechtsprechungen in den unterschiedlichen Landgerichtsbezirken.
Hallo Stracciatellamaus,

meine Frage bezog sich hierauf,

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Gibt es denn so etwas wie einen §, wo man dieses stillschweigende Weiterlaufen der Betreuung -also der Pflichten des Betreuers- nachlesen kann?
evtl. ist das in meinem langen Beitrag nicht gut zur Geltung gekommen.

Die Frage entstand wegen dieser Aussage:

Zitat:
Zitat von stracciatellamaus Beitrag anzeigen
dann läuft die Vergütung sowie die Betreuung "stillschweigend" weiter.
(Hervorhebung von mir)

Würde das stimmen, müsste ich einiges an meiner bisherigen Erfahrung als Betreuer und meinem Verständnis des Betreuungsverfahrens über den Haufen werfen und mich neu justieren. Kein Problem, das mache ich dann.

Sollte diese Aussage also wirklich ernst gemeint sein, wäre ich über einen Verweis auf die entsprechenden Landgerichtsurteile sehr dankbar.

Geändert von Flafluff (14.08.2013 um 22:07 Uhr)
Flafluff ist offline  
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Alt 15.08.2013, 16:55   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Äh ich bin irritiert deswegen:
Zitat:
Vergütung läuft nur bis zum Ende der Vorläufigen und beginnt bei endgültiger Betreuung neu.
Ich kenne das eher so:
LG Bielefeld, Beschl. vom 04.07.06, 23 T 372/06, soweit bekannt unveröffentlicht:

Aus den Gründen:

"[...]
Vorliegend war von der Beendigung der vorläufigen Betreuung am 07. Juni 2005 und dem Neuanfang der Betreuung am 05. Juli 2005 ungefähr eine Lücke von einem Monat. Diese kurze Unterbrechung führt jedoch nicht dazu, das ab der Bestellung der endgültigen Betreuung ab dem 05. Juli 2005 die Stundensätze für eine erstmalige Bereuuerbestellung maßgebend sind.
[...]
Eine kurzfristige Unterbrechung der Betreuertätigkeit innerhalb einer fortstehenden Betreuung führt aber nicht dazu, dass der Betreuer bei der "zweiten Betreuerbestellung" den gleichen Aufwand hat wie bei der Erstbestellung (vgl. OLG München, FamRZ 2006, 647 (649)).

und sonst ist es ja dann noch ungünstiger:
Zitat:
Läuft eine nur vorläufige Betreuung aus und wird nicht „nahtlos“ eine endgültige Betreuung eingerichtet, steht dem Betreuer jedenfalls nach Ansicht der meisten Gerichte für die Zwischenzeit keine Vergütung zu (siehe z.B. OLG Braunschweig FamRZ 2006, 290).
Deinert, Fröschle usw. gehen davon aus, dass erst nach einer "Unterbrechung" von ca 9 Monaten der neue, wieder als erster abzurechender Vergütungsanpruch besteht.

Das zur Vergütung.

Weiter habe ich ähnliche Probleme wie der Kollege Flaffluff mit dem "stilschweigenden". Ist gerade gestern der Fall gewesen, vorläufige Btereuung endete am 1.8. Anhörungstermin zur Einrichtung der festen Betreuung ist aber erst am 29.8. und gestern ging es um die evtl. Unterbringung- aus der ich mich fein säuberlich herausgehalten habe.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.08.2013, 21:02   #13
Dipl. Rechtspflegerin
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
Standard

Da ich derzeit nicht im Dienst bin und nach Diensteintritt vorerst auch nicht wieder in der Betreuungsabteilung eingesetzt werde, kann ich Rechtsprechung dazu nicht liefern. Privat ist es mir zu müsam nach den Quellen zu forschen, sorry!

Zudem denke ich, dass die Rechtsprechung in meinem LG-Bezirk eine andere ist, als in Ihrer! Beim Rechtspfleger mal nachfragen, wie hier was gehandhabt wird, schadet ja nicht!
__________________
Es grüßt die S-Maus

... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau
sind die Arme des eigenen Kindes ...
stracciatellamaus ist offline  
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Stichworte
ablauf, vergütung, vorläufige betreuung


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