Dies ist ein Beitrag zum Thema fehlende Rest-Krankenversicherung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, ich habe eine Betreute, die Versorgungsbezüge aus dem Bundeseisenbahnvermögen bezieht. Danach ist sie über die KVB automatisch ...
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15.08.2013, 19:00 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.05.2013
Beiträge: 19
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fehlende Rest-Krankenversicherung
Hallo an alle, ich habe eine Betreute, die Versorgungsbezüge aus dem Bundeseisenbahnvermögen bezieht. Danach ist sie über die KVB automatisch krankenversichert, was einer Beihilfe entspricht. Die zahlen aber auf Krankheitskosten (Arzt, Medikamente ...) teilweise nur 80%. Für den Rest besteht keine Zusatzversicherung. Jedenfalls konnte ich die nicht feststellen. Gibt es da bei der Bahn und KVB Besonderheiten, wo man den Rest doch bekommt? Mein Problem ist, dass ich bei Beginn der Betreuung einen Stapel unbezahlter Rechnungen erhielt. Das Konto weißt keinen nennenswerten Überschuss aus und nun werden die Kosten nicht vollständig erstattet. Ich hab jetzt erst mal nur die erstatteten Teil-Beträge weitergeleitet. Ich will auch nicht an die kleine Rücklage, weil zur Zeit noch die Deckung der Heimkosten geklärt wird und da muss ich ja auch rückwirkend wohl die Renten mit beibringen, jedenfalls soweit die Beihilfe/KVB die Kosten aufs der Pflegeversicherung nicht vollständig trägt.
Weiters Bauchweh macht mir die Zukunft. Die Dame ist fast 100 Jahre und somit sicherlich kein Wunschkunde einer Restkostenversicherung. Sie würde also immer auf einem Rechnungsanteil sitzen bleiben? Kennt sich damit jemand aus? Sozialhilfe? rückwirkend? |
16.08.2013, 17:36 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 26.07.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 20
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Hallo,
alles über dem Schonvermögen wird Deine Betreute wohl einsetzen müssen. Würde ansonsten das Sozialamt kontaktieren und eine Übernahme der ungedeckten Kosten beantragen. Viele Grüße Christian |
23.08.2013, 17:11 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 29.05.2013
Beiträge: 19
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Danke, ich hab das Sozialamt kontaktiert. Da gibts eine Möglichkeit auf dem Wege der Krankenhilfe.
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beihilfe, krankenversicherung, offene restkosten, restkostenversicherung |
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