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komplizierte Kündgung

Dies ist ein Beitrag zum Thema komplizierte Kündgung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Betreute lebte mit Ihrem Freund zusammen. Der überwies die Miete, sie ihren Mietanteil an ihn. Dann wechselt die ...


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Alt 30.08.2013, 15:23   #1
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
Standard komplizierte Kündgung

Hallo,
meine Betreute lebte mit Ihrem Freund zusammen. Der überwies die Miete, sie ihren Mietanteil an ihn. Dann wechselt die Betreute kurz nach Betreuungsübernahme in eine therapeutische Wg. Nach dem Umzug kommt plötzlich raus, dass sie die Hauptmieterin ist und der Freund gar nicht im Mietverhältnis eingetragen.
Sie bespricht mit dem Vermieter nach ihren Aussagen, dass der Freund bis zum Kündigungsablauf in der Wohnung bleiben darf. Da sie einen Einwilligungsvorbehalt hat, rufe ich den Vermieter an. Der will aber den Freund überhaupt nicht als Mieter in der Wohnung haben und räumt ihm ein Wohnrecht bis zum Mietablauf ein.
Der Freund ist genervt und will jetzt die Zahlungen der Miete einstellen, weil er zum 01.10. ( 1. Monat vor Ablauf des Mietvertrages )ausziehen wird.
Es gibt jetzt in 14 Tagen ein Treffen mit dem Vermieter in der Wohnung, weil der zusätzlich Renovierungskosten haben will.( die Wohnung ist ziemlich verwohnt).
Also meine Betreute erhält Geld vom Jobcenter und Eingliederungshilfe und hat keine Mark übrig. Normalerweise schaut doch da der Vermieter
sowieso in die Röhre?
Wie ist denn mit dem Vermieter da umzugehen?
Nun müssen wir zusätzlich mit dem Freund ein Abkommen schliessen. Evtl. Mietanteil zahlen, bis er auszieht? meine Betreute hängt an dem Freund sehr und da spielt die Beziehungserhaltung auch noch eine Rolle.

Komplexer Vorgang. Vielen Dank dora
dora88 ist offline  
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Alt 30.08.2013, 15:54   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von dora88 Beitrag anzeigen
Also meine Betreute erhält Geld vom Jobcenter und Eingliederungshilfe und hat keine Mark übrig. Normalerweise schaut doch da der Vermieter
sowieso in die Röhre? dora
Letzendlich ja.

Da der Fall wirklich komplex ist, erscheint m.E. sinnvoll, sich einen Beratungshilfeschein zu besorgen und die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 30.08.2013, 16:14   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.07.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 20
Standard

Hallo Dora,

mit dem Freund deiner Betreuten würde ich mich auf keinen Handel einlassen. Er hat auch niemanden mit Einstellung der Mietzahlung zu drohen. Im Zweifelsfalle muss er die Wohnung verlassen, wenn er nicht zahlen will.
Im Übrigen ist das Jobcenter auch verpflichtet, doppelte Mieten und die Kosten der Endrenovierung zu zahlen, wenn der Umzug notwendig war und von einer öffentlichen Stelle (hier wohl SpD und Eingliederungshilfe) veranlasst wurde. Bei meinen Betreuten hier in Berlin wurden die Kosten jedenfalls immer übernommen; manchmal allerdings erst nach Widerspruch.
Falls der Freund dann doch Miete zahlen sollte, würde diese dann wohl mit der Leistung des Jobcenters verrechnet werden.

Viele Grüße
Christian
christian-bln ist offline  
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Alt 30.08.2013, 17:44   #4
HCS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
Standard

Wenn nur die Betreute im Mietvertrag eingetragen ist, bedeutet das, dass sie dem Vermieter gegenüber allein in der Haftung steht und zur Zahlung des Mietzinses bis zum Ende des Mietverhältnisses verpflichtet bleibt (bzw. das dann eben von öffentlicher Stelle aus für sie bezahlt werden muss).

Der Zuzug eines Lebensgefährten ist durch den Vermieter genehmigungspflichtig, wobei i.d.R. der Vermieter verpflichtet ist, die Zustimmung zu erteilen. Diese Zustimmung wurde aber offensichtlich nie erteilt, weil der Vermieter gar nicht erst informiert wurde.

Jetzt wohnt die Mietvertragspartnerin nicht mehr dort, ob dann der Lebensgefährte dennoch weiterhin einen Anspruch hat, dort wohnen zu bleiben, dürfte im Zweifelsfall ein Gericht beschäftigen.

Wie war denn das Innenverhältnis zwischen den beiden Bewohnern geregelt - gab es da etwas Schriftliches oder nur mündliche oder stillschweigende Vereinbarung?
HCS ist offline  
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Alt 30.08.2013, 20:41   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Sorry, so ganz verstehe ich das Problem aber nicht.
Der Vermieter ist doch garnicht so unkoorperativ. Dabei er nix von dem Freund wusste, ist er bereit diesen dort bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wohnen zu lassen. Wenn der Vermieter auch nicht begeistert ist, liegt doch das Verschulden bei Deiner Betreuten und dem Freund, bzw. deren Versäumnis den Einzug des Freundes vom Vermieter genehmigen zu lassen. Warum reagiert nun der Freund genervt und will den letzten Monat nicht mehr zahlen? Kapiere ich nicht so ganz.
Auch die Forderung einer Abschlussrenovierung ist das gute Recht des Vermieters, soweit der Mietvertrag dies hergibt. Also unbedingt den Vertrag nochmals auf die Klausel zu den Schönheitsreparaturen überprüfen!
Und ansonsten, wie Christian-bln bereits bemerkt hat, schnellstens, soweit noch nicht geschehen, die Anträge auf Kostenübernahme der doppelten Miete bis Ende der Kündigungsfrist und Renovierung stellen.

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 31.08.2013, 10:09   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.03.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 99
Standard

Bestand der Einwilligungsvorbehalt vor Unterzeichnung des Mietvertrag, ansonsten ist dieser ohne Unterschrift des Betreuer nichtig und der Vermieter schaut in die Röhre.

Geändert von loelli06 (31.08.2013 um 10:12 Uhr)
loelli06 ist offline  
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Alt 31.08.2013, 14:10   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

da kann ich mich Christine nur anschliessen. Ich sehe hier weder einen "bösen" Vermieter noch "bösen" Freund.
Wenns geht sollte man Mietverhältnisse "richtig", d.h. unter Berücksichtigung aller einzuhaltender vertraglicher Verpflichtung beenden.
Keine Ahnung wo ihr arbeitet, aber ich werde mich hüten ohne tatsächliche Not einen Vermieter mit reinem Achselzucken und einem: der schaut halt in die Röhre, für die Zukunft zu verprellen. Bei uns gibts wenig Wohnungen.

@loellie
Zitat:
Bestand der Einwilligungsvorbehalt vor Unterzeichnung des Mietvertrag, ansonsten ist dieser ohne Unterschrift des Betreuer nichtig und der Vermieter schaut in die Röhre.
Hä?? Die Betreute hat da wohl länger gewohnt und ist schon ausgezogen und jetzt soll der Eiwi greifen? Sollte man vielleicht die Miete auch noch vorsorglich zurückfordern? Sorry, das ist echt irre, jetzt musste ich wirklich lachen. Nicht böse sein bitte.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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