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amrei 14.09.2013 21:02

Frage zum Mietrecht
 
Hallo zusammen,

ich habe die Betreuung einer Frau übernommen, die vor kurzem umgezogen ist.
Die Schlüsselübergabe fand erst 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses statt, warum konnte mir die Betreute nicht konkret sagen - Schwierigkeiten bei der Terminfindung?
Jetzt hat die Betreute nach der Schlussrechung noch eine Stromrechnung für diesen 4 Wochen-Zeitraum bekommen, weil der Vermieter dies dem Stromanbieter so gemeldet hat.

Muss die Betreute die Rechnung übernehmen oder die Wohnungsbaugesellschaft als Vermieter?

Ich hab bei meinen Recherchen hierzu bisher keine Antwort gefunden. Vielleicht weiß hier jemand mehr?

Im voraus vielen Dank!
amrei

BetrKl 15.09.2013 12:35

Hallo!

Dafür würde ich es schon wichtig finden, den Grund für die verspätete Schlüsselübergabe herauszufinden. Sollte das Verschulden bei Deiner Betreuten liegen, würde meines Erachtens auch der Strom noch geleistet werden müssen. Liegt das Verschulden beim Vermieter, dann eben andersherum.

Gruß Christine

Eisvogel 15.09.2013 13:32

Stromabrechnung
 
Hallo
was hat der Vermieter dem Stromanbieter gemeldet? da eine Schlußabrechnung schon erfolgte, ist somit auch der Zählerstand übermittelt worden. Demnach kann es sich nur um Kosten handeln die der Vermieter zuzahlen hat,aber nun versucht auf den Mieter umzulegen.

EFB 15.09.2013 15:11

Wenn das Wohnungsbauunternehmen durch die fehlenden Schlüssel "handlungsunfähig" geworden wäre, d.h. eine Neuvermietung nicht möglich geworden wäre, dann hätte es so sicher wie das Amen in der Kirche Deiner Betreuten auch die Mietkosten für diesen Monat aufgebrummt.
Da dies nicht so ist, würde ich vermuten, dass sie einfach noch nicht vermieten konnten weil sie sanieren/renovieren mussten. Und da passt die verspätete Schlüsselabgabe ganz gut, um ein paar Kosten loszuwerden.

Ich würde mal nach der vertraglichen Grundlage für das Handeln forschen. Wenn Deine Betreute nicht sagen kann, warum sie die Schlüssel nicht abgegeben hat, vielleicht weiß sie auch nicht, dass sie ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft bekommen hat, das diese "Sanktion" ankündigt um endlich an die Schlüssel zu kommen....

amrei 16.09.2013 21:23

Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich werd versuchen, in Erfahrung zu bringen, wie es zu der Verzögerung der Schlüsselübergabe kam.

Gruß
amrei

Marion333 15.02.2014 19:06

Was ist eigentlich bei der Sache schlussendlich herausgekommen?

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DanielGT 15.02.2014 22:08

Hallo,

wenn die Wohnung in der Zeit unbewohnt war, welche Stromkosten sind denn dann angefallen?


Gruß
Daniel

Imre Holocher 16.02.2014 16:52

Zitat:

Zitat von DanielGT (Beitrag 78390)
Hallo,

wenn die Wohnung in der Zeit unbewohnt war, welche Stromkosten sind denn dann angefallen?


Gruß
Daniel

Moin Daniel

Es fallen mindestens die Grundgebühren an. Fall noch ein Kühlschrank, Heizungspumpe oder irgendetwas anderes am Netz ist, natürlich auch der Verbrauch dafür.

MfG

Imre


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