Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zum Mietrecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe die Betreuung einer Frau übernommen, die vor kurzem umgezogen ist.
Die Schlüsselübergabe fand erst 4 Wochen ...
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14.09.2013, 21:02 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.05.2011
Beiträge: 31
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Frage zum Mietrecht
Hallo zusammen,
ich habe die Betreuung einer Frau übernommen, die vor kurzem umgezogen ist. Die Schlüsselübergabe fand erst 4 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses statt, warum konnte mir die Betreute nicht konkret sagen - Schwierigkeiten bei der Terminfindung? Jetzt hat die Betreute nach der Schlussrechung noch eine Stromrechnung für diesen 4 Wochen-Zeitraum bekommen, weil der Vermieter dies dem Stromanbieter so gemeldet hat. Muss die Betreute die Rechnung übernehmen oder die Wohnungsbaugesellschaft als Vermieter? Ich hab bei meinen Recherchen hierzu bisher keine Antwort gefunden. Vielleicht weiß hier jemand mehr? Im voraus vielen Dank! amrei |
15.09.2013, 12:35 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Hallo!
Dafür würde ich es schon wichtig finden, den Grund für die verspätete Schlüsselübergabe herauszufinden. Sollte das Verschulden bei Deiner Betreuten liegen, würde meines Erachtens auch der Strom noch geleistet werden müssen. Liegt das Verschulden beim Vermieter, dann eben andersherum. Gruß Christine |
15.09.2013, 13:32 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.06.2013
Beiträge: 14
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Stromabrechnung
Hallo
was hat der Vermieter dem Stromanbieter gemeldet? da eine Schlußabrechnung schon erfolgte, ist somit auch der Zählerstand übermittelt worden. Demnach kann es sich nur um Kosten handeln die der Vermieter zuzahlen hat,aber nun versucht auf den Mieter umzulegen. |
15.09.2013, 15:11 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Wenn das Wohnungsbauunternehmen durch die fehlenden Schlüssel "handlungsunfähig" geworden wäre, d.h. eine Neuvermietung nicht möglich geworden wäre, dann hätte es so sicher wie das Amen in der Kirche Deiner Betreuten auch die Mietkosten für diesen Monat aufgebrummt.
Da dies nicht so ist, würde ich vermuten, dass sie einfach noch nicht vermieten konnten weil sie sanieren/renovieren mussten. Und da passt die verspätete Schlüsselabgabe ganz gut, um ein paar Kosten loszuwerden. Ich würde mal nach der vertraglichen Grundlage für das Handeln forschen. Wenn Deine Betreute nicht sagen kann, warum sie die Schlüssel nicht abgegeben hat, vielleicht weiß sie auch nicht, dass sie ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft bekommen hat, das diese "Sanktion" ankündigt um endlich an die Schlüssel zu kommen.... |
16.09.2013, 21:23 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 22.05.2011
Beiträge: 31
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich werd versuchen, in Erfahrung zu bringen, wie es zu der Verzögerung der Schlüsselübergabe kam. Gruß amrei |
15.02.2014, 22:08 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2013
Beiträge: 49
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Hallo,
wenn die Wohnung in der Zeit unbewohnt war, welche Stromkosten sind denn dann angefallen? Gruß Daniel |
16.02.2014, 16:52 | #8 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Zitat:
Es fallen mindestens die Grundgebühren an. Fall noch ein Kühlschrank, Heizungspumpe oder irgendetwas anderes am Netz ist, natürlich auch der Verbrauch dafür. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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