Dies ist ein Beitrag zum Thema Eigenbehalt im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Bekannte baten mich, für folgenden Fall Infos zu sammeln:
Die Mutter (94) soll nach einem Krankenhausaufenthalt in ein ...
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23.02.2007, 10:35 | #1 |
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Beiträge: 1
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Eigenbehalt
Hallo zusammen,
Bekannte baten mich, für folgenden Fall Infos zu sammeln: Die Mutter (94) soll nach einem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim untergebracht werden, Pflegestufe 2. Die Rente der Mutter beträgt 1000€/Mon. Der Rest wird wohl von der Familie der Tochter erbracht werden müssen. Beide sind Rentner und haben ein EFH. Wieviel dürfen sie für den Eigenbedarf und "Notgroschen" behalten? Was muss abgeführt werden? Gruß hussi |
27.02.2007, 11:34 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Hussi,
das lässt sich nicht pauschal sagen. Andere Aspekte sind zu prüfen, nämlich das Einkommen und das Vermögen der Tochter und der Lebensstandard und evtl. Unterhaltspflicht gegenüber eigenen Kindern oder sonstigen Verpflichtungen. Es wird auch nur die Vermögenssituation der Tochter bewertet (eigenes Konto, Sparbriefe u. dgl.) nicht hingegen ihres Mannes oder Familie. Es gibt keine Sippenhaftung. Das Eigenheim wird nur sehr eingeschränkt berücksichtig. Es wurde abgegelehnt, es zur Finanzierung der Heimkosten zu veranschlagen. Letztlich gilt es die Gesamtsituation zu würdigen. Solltet ihr es auch nicht dicke haben, und doch von der Kommune herangezogen werden, solltet ihr euch nicht scheuen, euch anwaltlich vertreten zu lassen. Gruß Heinz |
13.03.2017, 23:14 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Vor dieser Fehleinschätzung muss ich unbedingt warnen! Gegebenenfalls sind auch Nachkommen 2. Grades in Haftung. Also im Ernstfall immer rechtlliche Beratung einholen.
Auch hier nicht nachlässig werden. Was letztendlich als angemessenes "Eigenheim" anerkannt oder nicht angerechnet wird steht oftmals in den Sternen. Traut den staatlichen Institutionen grundsätzlich nicht. Verlasst euch lieber auf das Bauchgefühl, wenn es unübersichtlich wird und informiert euch. |
14.03.2017, 08:39 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bitte keine Antworten oder sich hier "dranhängen".
Der Thread ist uralt und soll weder weitergeführt noch kommentiert werden da teilweise die Rechtslage 10 Jahre später eine völlig andere ist!
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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Stichworte |
haus, heim, heimaufnahme, pflegekosten, unterhaltspflicht |
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