Dies ist ein Beitrag zum Thema Girokonten durch Betreuer kündigen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich möchte zwei Girokonten meines Betreuten kündigen. Es dürfte sich hierbei gem. § 1831 BGB um ein einseitiges Rechtsgeschäft handeln. ...
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29.12.2013, 09:01 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Girokonten durch Betreuer kündigen
Ich möchte zwei Girokonten meines Betreuten kündigen. Es dürfte sich hierbei gem. § 1831 BGB um ein einseitiges Rechtsgeschäft handeln. Allerdings weisen die Konten kein Guthaben auf und mithin sind sie unter der 3000€ Grenze.
Darf ich selbst ohne Genehmigung des Betreuungsgerichtes kündigen, oder muss ich mir die Kündigung durch das Betreuungsgericht vorher genehmigen lassen? Wie wird das hier gesehen, wie ist die Praxis? Mein Betreuter hat 4 Girokonten, von denen ich jetzt nur noch zwei benötige. |
29.12.2013, 10:49 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ob 3 oder 30 000 Euro drauf sind spielt keine Rolle (mehr) Kontokündigungn müssen durch das Gericht genehmigt werden.
Besser wäre es der Betreute könnte selbst kündigen. Das geht schneller und ist billiger weil die Kontogebühren entfallen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
11.01.2014, 12:27 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Genehmigungsfreiheit der Aufhebung eines Girovertrages bei fehlendem Guthaben
Liebe Kollegen,
sieht euch mal bitte die Entscheidung an. Insbesondere unter Nr. 32 LG Hamburg Urteil v. 16.07.2010 - 317 O 77/10 (NJW-RR 2011, 513)
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11.01.2014, 12:38 | #5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Beschützer,
wenn du schon die Meinung zu etwas wissen willst dann setze doch bitte einen Link auf den Volltext. Gruß, Andreas
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11.01.2014, 13:04 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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11.01.2014, 14:31 | #7 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,544
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Nein, beachte das Urheberrecht uswusf.
Aber Du darfst die Entscheidung verlinken. Die Genehmigungsfreiheit für Kündigungen von Giroverträgen wird auch im Rechtspflegerforum noch sehr kontrovers behandelt. Beachte, dass die Entscheidung des Landgerichts Hamburg eben nur das ist: eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg.
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