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Girokonten durch Betreuer kündigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Girokonten durch Betreuer kündigen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich möchte zwei Girokonten meines Betreuten kündigen. Es dürfte sich hierbei gem. § 1831 BGB um ein einseitiges Rechtsgeschäft handeln. ...


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Alt 29.12.2013, 09:01   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
Standard Girokonten durch Betreuer kündigen

Ich möchte zwei Girokonten meines Betreuten kündigen. Es dürfte sich hierbei gem. § 1831 BGB um ein einseitiges Rechtsgeschäft handeln. Allerdings weisen die Konten kein Guthaben auf und mithin sind sie unter der 3000€ Grenze.
Darf ich selbst ohne Genehmigung des Betreuungsgerichtes kündigen, oder muss ich mir die Kündigung durch das Betreuungsgericht vorher genehmigen lassen? Wie wird das hier gesehen, wie ist die Praxis?
Mein Betreuter hat 4 Girokonten, von denen ich jetzt nur noch zwei benötige.
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Alt 29.12.2013, 10:49   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

ob 3 oder 30 000 Euro drauf sind spielt keine Rolle (mehr) Kontokündigungn müssen durch das Gericht genehmigt werden.
Besser wäre es der Betreute könnte selbst kündigen. Das geht schneller und ist billiger weil die Kontogebühren entfallen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.12.2013, 11:52   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Die erforderliche Genehmigung ergibt sich aus § 1812 BGB.


Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 11.01.2014, 12:27   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
Standard Genehmigungsfreiheit der Aufhebung eines Girovertrages bei fehlendem Guthaben

Liebe Kollegen,

sieht euch mal bitte die Entscheidung an. Insbesondere unter Nr. 32

LG Hamburg Urteil v. 16.07.2010 - 317 O 77/10 (NJW-RR 2011, 513)
Beschützer ist offline  
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Alt 11.01.2014, 12:38   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Beschützer,

wenn du schon die Meinung zu etwas wissen willst dann setze doch bitte einen Link auf den Volltext.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 11.01.2014, 13:04   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Beschützer,

wenn du schon die Meinung zu etwas wissen willst dann setze doch bitte einen Link auf den Volltext.

Gruß,
Andreas
Könnte ich die Entscheidung als PDF hier einstellen?
Beschützer ist offline  
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Alt 11.01.2014, 14:31   #7
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,544
Standard

Nein, beachte das Urheberrecht uswusf.

Aber Du darfst die Entscheidung verlinken.

Die Genehmigungsfreiheit für Kündigungen von Giroverträgen wird auch im Rechtspflegerforum noch sehr kontrovers behandelt.
Beachte, dass die Entscheidung des Landgerichts Hamburg eben nur das ist: eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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