Dies ist ein Beitrag zum Thema Muster Bewerbung als Berufsbetreuer im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo Forum, ich freue mich euch gefunden zu haben.
Seit einem Jahr bin ich ehrenamtlicher Betreuer und möchte mich nun ...
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#1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 28.12.2021
Beiträge: 4
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Hallo Forum, ich freue mich euch gefunden zu haben.
Seit einem Jahr bin ich ehrenamtlicher Betreuer und möchte mich nun Teilzeit als Berufsbetreuer bewerbenden. Leider liegt es mir gar nicht Bewerbungen zu schreiben und brauch ein paar Anregungen von euch. Hat der ein oder andere noch seine schriftliche Bewerbung zum Berufsbetreuer zur Hand und würde mir diese zukommen lassen? Ich möchte natürlich nichts kopieren, aber mir hilft so etwa immer um eine Idee zu bekommen. Ich freue mich über Rückmeldungen. Liebe Grüße. |
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#2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau dir im Forum mal die neuen Zugangsbedingungen für Betreuer an. Diese zu erfüllen bzw. bereits erfüllt zu haben ist die erste Voraussetzung. Romane muss man wohl nicht verfassen, der Rest hängt von jedem selbst ab.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,243
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Hallo, man muss unterscheiden: die aktuelle Bewerbung und der Registrierantrag ab 2033 nach neuem Recht. Für letzteren wird es sicher Formularempfehlungen geben:
Derzeit reicht doch ein Dreizeiler, in dem man sein Interesse bekundet und um einen persönlichen Gesprächstermin bittet. Beifügen sollte man einen Lebenslauf und Zeugniskopien. Im weiteren Verlauf braucht man auch noch ein Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt) und eine Schuldnerauskunft (vollstreckungsportal). Beim Erstgespräch wäre das aber noch etwas früh.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 162
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da hat sich ein Tippfehler eingeschlichen: 2023. Und bitte schreib nicht bloß einen Dreizeiler, wenn du nämlich Pech hast, schreibt da nicht mal jemand zurück - wie bei anderen Bewerbungen / Interessensbekundungen halt auch. Noch ist es kein förmlicher Antrag, der bearbeitet werden muss.. kommt also schon auf die Form an (es sei denn, die Betreuungsstelle hat große Not. Wovon ich bei Nürnberg jetzt nicht ausgehen würde). Die Motivation und warum du als Betreuer deiner Ansicht nach geeignet bist, sollte sich schon aus dem Schreiben erschließen. Wenn du schon ehrenamtlicher Betreuer bist, ist das doch eine gute Ausgangsbasis; was machst du sonst beruflich, warum willst du dich umorientieren, was hast du dir so vorgestellt etc. |
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#5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,243
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Naja, das Entscheidende ist nicht das Begleitschreiben. Viel wichtiger sind die Anlagen, also Lebenslauf und vor allem Zeugnisse und Fortbildungsnachweise. Wenn man natürlich schon ehrenamtlicher Betreuer ist, sollte man darauf hinweisen, mit Namen und AZ des Gerichtes.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 162
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Hallo Horst,
sicher, das stimmt schon. Aber: wenn jemand seine Motivation zur beruflichen Betreuungsführung nicht mal in einem ordentlichen Begleitschreiben formulieren kann, ist diese Person dann geeignet für die Korrespondenz mit Behörden? Eher nicht. |
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#7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,243
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Ich war so höflich, diese Idee, die mir auch kam, nicht offen auszusprechen. Allerdings bezog sich die Anfrage nur auf das „Bewerbungsschreiben“, nicht auf sonstige Korrespondenz. Und wenn man so im Internet schaut, was da zum Thema „erfolgreiche Bewerbungen“ so alles drinsteht, kann einem schon schwindelig werden. Gut dass in den Betreuungsbehörden normale Menschen sitzen und keine BWLer, die sich in Fortbildungen zu Personal“fachleuten“ entwickelt haben.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.11.2020
Ort: NRW
Beiträge: 15
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Hallo zusammnen,
ich hatte zuvor die entsprechende Person in der Betreuungsbehörde telef. angesprochen und gefragt, was hinsichtlich der Bewerbung gewünscht/erwartet wird. Anschließend ein Bewerbungsanschreiben als Dreizeiler direkt an diese Person (Danke für das Telefonat, Anbei Bewerbungsunterlagen o.a.). In diesen Bewerbungsunterlagen eine Art "Motivationsschreiben" (sowie von der Betreuungsbehörde gewünscht) mit folgenden "Themen und Stichwörtern" gegliedert: - Motivation - Netzwerk - Büroorganisation - Weiter- und Fortbildungen - weitere Schritte - Berufsausbildung - wirtschaftliche und finanzielle Verhältnisse - persönliche Eigenschaften Diese Punkte auf meine Person entsprechend ausformuliert, sodass ich auf gut zwei DIN A 4 Seiten gekommen bin. Viele Grüße Thomas |
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