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gesetzliche Betreuung

 

Sachkundenachweis ab 2023

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sachkundenachweis ab 2023 im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Ich hatte den Einwand anders verstanden. Nicht bezogen auf die Arbeitsmenge, sondern als vermeintlich fachlich-inhaltliche Überforderung. Die ich jedenfalls bei ...


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Alt 13.03.2022, 13:27   #11
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ich hatte den Einwand anders verstanden. Nicht bezogen auf die Arbeitsmenge, sondern als vermeintlich fachlich-inhaltliche Überforderung. Die ich jedenfalls bei Entscheidern, die selbst allesamt wenigstens einen FH-Abschluss haben, nicht erkennen kann.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 13.03.2022, 19:29   #12
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Moin Horst


Da stimme ich Dir zu. Rein fachlich sollte jemand mit FH-Abschluss das erkennen können. Das erwarte ich auch so.


Allerdings muss ich in letzter Zeit feststellen, dass so manche Behörde voll durch-technokratisiert wird, dass die Fähigkeiten der MitarbeiterInnen überhaupt keine Rolle mehr spielen und in der Praxis auch nicht abgefordert wird. Da würden auch einfache Relais (ja / nein - fertig) anstelle von Personal reichen. Es ist schon peinlich, wenn man versucht, die individuellen Stärken, Schwächen und Hilfebedarfe zu erläutern und als Anwort nur noch die Frage nach dem ICD-Schlüssel bekommt, weil man sich um den Rest nicht zu kümmern hat...
So eine Betriebsführung halte ich für eine Beleidigung aller Angestellten mit einer Fh-Ausbildung.



MfG
Imre
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Alt 13.03.2022, 20:22   #13
Moderator
 
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Ja, klar. Ich höre es ja selbst immer wieder, auch innerhalb des Forums, dass sowohl bei öffentlichen Diensten als auch in der Privatwirtschaft (Banken!) oft die Fähigkeit zu logischem Denken (juristisch: Tatbestände auf Gesetzessachverhalte anwenden - „subsummieren“) oder auch nur dazu, immer auch den gesunden Menschenverstand zu benutzen (wenn mal eine Unklarheit besteht; juristisch: nach dem Grundsatz von Treu und Glauben handeln), abhanden gekommen ist. Ursachen können vielfältig sein: keine vernünftige Ausbildung, innere Kündigung, fehlender Takt, Sadismus (Macht am falschen Objekt ausüben, oder Frustabbau), um nur einige zu nennen. Dass die Menschen blöder werden, glaube ich eigentlich nicht; aber offenbar führt Daddeln und eine bestimmte Art von Medienkonsum durchaus dazu, dass man einfach nicht mehr die Anwendungssicherheit bei komplexeren Sachverhalten erwirbt. Da ist es dann nstürlich einfach, den oben beschriebenen Weg (den des Subsummierens) abzukürzen, zB: ICD-Code Nr Xxx heißt folgende Standardantwort. Ist natürlich ein Armutszeugnis. So jemand gehört bedauert. Was für ne arme Sau.
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Horst Deinert

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Alt 14.03.2022, 09:40   #14
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Zitat:
ICD-Code Nr Xxx heißt folgende Standardantwort. Ist natürlich ein Armutszeugnis. So jemand gehört bedauert. Was für ne arme Sau. ___________
Ne, nicht diese "arme Sau" gehört bedauert sondern der, der die Folgen zu tragen hat. Das ist in der Regel dann die Kundschaft.

Zitat:
Es ist schon peinlich, wenn man versucht, die individuellen Stärken, Schwächen und Hilfebedarfe zu erläutern und als Anwort nur noch die Frage nach dem ICD-Schlüssel bekommt, weil man sich um den Rest nicht zu kümmern hat...
Ich kann Imre nur aus vollem Herzen mit dieser Aussage zustimmen.
Mir graut jetzt schon vor einem morgigen Hilfeplangespräch wo ich mir aus gutem Grund ein vorheriges Telefonat ausbedungen hatte zur Vermeidung bestimmter Themenbereiche. (Die Attestmässig mehrfach bestätigt sind)

Teilsapekt für die weitere Werkstatteilnahme: O Ton: "Wir" müssen in dem Gespräch die Frage der Krankheitseinsicht und Alternativen thematisieren. Meine Antwort dazu: wenn das behandelnde Ärzte in 24 Jahren nicht erreicht haben ohne Dekompensation dann kann ich darin keinen Sinn erkennen. Anwort: ....ist im Fragebogen vorgesehen.
Noch Fragen?
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Alt 14.03.2022, 11:35   #15
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Was spricht dagegen, beide Fragen mit nein zu beantworten. Wenn die Behörde dann eine fehlerhafte Schlussfolgerung zieht, ist das was fürs Rechtsmittel.

Die richtige Rückfrage wäre also gewesen: was bedeutet es aus ihrer Sicht, wenn die Antwort (krankheitsbedingt) nein lautet?

Wobei das Ganze vom Threadthema schon ziemlich weit weg ist.
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Alt 14.03.2022, 13:11   #16
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Zitat:
Wenn die Behörde dann eine fehlerhafte Schlussfolgerung zieht, ist das was fürs Rechtsmittel.

Hier haben wir ihn wieder- den grossen Unterschied zwischen Theorie und gelebter Alltagspraxis.

Genau das ist es was Gerichte überlastet und die Betreuten erst mal in`s (aktuelle) Aus manövriert und völlig unnötig verunsichert- bei einem Hilfeplangespräch.
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Alt 14.03.2022, 17:06   #17
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Ja, was soll eigentlich dein dauernder Vorwurf; ich kenne sowohl Theorie als auch Praxis. Solche Laberheinis sind mir bestens vertraut. Da kann man nur absolut klar in seinen Aussagen sein und auch mit Beschwerden drohen.

Im übrigen: diese Frage hätte ich beim VORGESPRÄCH gestellt und wenn dann gekommen wäre, dass er das auch nicht weiß, und dass dann mal geprüft werden müsste (und ähnlicher Sozialfuzzi-Unsinn), hätte ich darauf gedrungen, dass es eben genau bis zum eigentlichen Termin geklärt sein muss. Und dass dann eben die Frage von Alternativen vorab zu prüfen ist. Solche Schnarchnasen sind dann auch die richtigen Kandidaten für eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich hätte darauf bestanden, dass im eigentlichen Gespräch eine Vertagung nicht in Frage kommt, weil ja das eigentliche Problem bereits jetzt geschildert wurde und man bis zum Termin eine Antwort parat halten sollte.
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Horst Deinert

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Alt 15.03.2022, 15:13   #18
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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann gibt es kein bestehendes Studium, auch nicht den Volljuristen, der alle Anforderungen von Haus aus erfüllt? Wenn dem so ist, dann ist die Vergütung nicht angemessen.

Und zu den Modulen 8 und 9: Wenn eine Betreuung aufgehoben wird, oder gar nicht erst nötig ist, weiß der Hilfebedürftige dann das alles selber? Und die Behörden, denen ich vorher alles nachtragen muss und wofür ich all die Kenntnisse brauche, die funktionieren dann plötzlich selbständig?
Für mich sieht das nach einer Verschiebung der Tätigkeitsinhalte von einer rechtliche Vertretung hin zu mehr sozialer Arbeit.

Darüber hinaus nehme ich an, dass es die ohnehin schon angespannte Nachwuchssituation wahrscheinlich nicht verbessert.
hanns ist offline  
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Alt 15.03.2022, 16:48   #19
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Ja, was soll eigentlich dein dauernder Vorwurf
Das ist kein Vorwurf und schon gar kein andauernder, sondern eine völlig neutrale Feststellung.


Zitat:
auch mit Beschwerden drohen.
Ich möchte hier keinen Streit entfachen.... aber auch dieses Mittel setze ich nur in höchster Not und nicht bei jedem Kleinkram ein.
Man sieht sich öfter als man denkt immer zwei Mal im Leben.
Zudem bringen Beschwerden einen zeitlich kaum näher an konkrete Lösungen.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 15.03.2022, 18:35   #20
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Moin moin



Zitat:
Zitat von hanns Beitrag anzeigen
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann gibt es kein bestehendes Studium, auch nicht den Volljuristen, der alle Anforderungen von Haus aus erfüllt?
Im Prinzip hast Du recht. Aber sag das mal den Juristen...



Allerdings habe ich eine Veranstaltung im Rahmen des BGT erlebt, in der Juristen als die einzige Berufsgruppe angesehen wurde, die von vornherein als "geeignet" angesehen wurde (es ging allerdings nicht um die Vergütungsstufe). Die Reaktionen auf meinen Einwand, dass Juristen auch nur Menschen sind - und davon gibt es solche und solche... - waren ziemlich eindeutig: Ich habe eine Gotteslästerung begangen. Glücklicherweise sind Kreuzigungen derzeit out.



Zitat:
Zitat von hanns Beitrag anzeigen
Wenn dem so ist, dann ist die Vergütung nicht angemessen.

Daran zweifelt niemand außer den Justizministern, die die Vergütung bezahlen sollen.



Zitat:
Zitat von hanns Beitrag anzeigen
Und zu den Modulen 8 und 9: Wenn eine Betreuung aufgehoben wird, oder gar nicht erst nötig ist, weiß der Hilfebedürftige dann das alles selber?

Niemand weiß alles selber. Wir auch nicht. Aber jeder kann sich selber Hilfe holen. Dazu sollten die ehemaligen Betreuten dann auch in der Lage sein.



Zitat:
Zitat von hanns Beitrag anzeigen
Und die Behörden, denen ich vorher alles nachtragen muss und wofür ich all die Kenntnisse brauche, die funktionieren dann plötzlich selbständig?

Behörden funktionieren unabhängig davon, ob wir ihnen alles hinterhertragen, oder sie funktionieren eben nicht. Das aber auch unabhängig von uns. Wir betreuen keine Behörden.



Zitat:
Zitat von hanns Beitrag anzeigen
Für mich sieht das nach einer Verschiebung der Tätigkeitsinhalte von einer rechtliche Vertretung hin zu mehr sozialer Arbeit.

Das soll es im Prinzip auch sein. Zumindest, wenn eine soziale Betreuung ausreichen sollte, ist eine rechtliche Betreuung nicht (mehr) notwendig. Unser Job wird ein Stück weit darin liegen das vorzubereiten, um die Betreuten so fit zu bekommen, dass soziale Betreuung ausreichen kann.


Zitat:
Zitat von hanns Beitrag anzeigen
Darüber hinaus nehme ich an, dass es die ohnehin schon angespannte Nachwuchssituation wahrscheinlich nicht verbessert.
Im Prinzip ja.
Aber laß uns träumen:

Wenn die Vergütung tatsächlich mal angemessen (und nicht nur auskömmlich) gestaltet ist, wird der Job so attraktiv, dass sich auch wieder genug Menschen dafür interessieren.

Ich hoffe nur, dass die Betreuungsstellen dann auch so fit sind und unterscheiden können, wer für diese Arbeit geeignet ist und sich engagieren mag oder einfach nur gutes Geld für einen lauen Job einsacken will.


MfG
Imre
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