Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Sachkundenachweis ab 2023

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sachkundenachweis ab 2023 im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Zitat: Niemand weiß alles selber. Wir auch nicht. Aber jeder kann sich selber Hilfe holen. Dazu sollten die ehemaligen Betreuten ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen > Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 15.03.2022, 18:57   #21
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Niemand weiß alles selber. Wir auch nicht. Aber jeder kann sich selber Hilfe holen. Dazu sollten die ehemaligen Betreuten dann auch in der Lage sein.
Diese u.U. ja aber Hanns schrieb auch von denen für die erst gar keine Betreuung eingerichtet wurde. Da sehe ich was das "selbst holen" (können)betrifft bereits die erste Lücke.


Hier noch eine:
Zitat:
Und die Behörden, denen ich vorher alles nachtragen muss und wofür ich all die Kenntnisse brauche, die funktionieren dann plötzlich selbständig?
Schau dir mal die Veränderungen/veränderte Anforderungen in deiner eigenen Arbeit genau an. (Kommt ja inzwischen auch nicht von ungefähr das unser Forum mit steigendem Alter vermehrt Nachfrage findet) Der Job ist insgesamt gesehen schon "schwerer" geworden.
Jemand z.B. der sich die letzten 10 Jahre nicht mit den Ämtern und ihren Neuerungen rumschlagen musste der wird schön blöd aus der Wäsche gucken wenn er jetzt wieder das erste Mal dahin muss.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2022, 19:08   #22
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,464
Standard

Moin moin


Von denjenigen, für die keine Betreuung eingerichtet wird, wird erwartet, dass sie sich die notwendigen ambulanten Hilfen selber holen (können).


Ansonsten habe ich sehr wohl ein Auge auf die Veränderungen in unserer Arbeit. Insbesondere auch die Anforderungen bzgl. Anträgen und Behördenkontakten.
Ich sehe das zumindest in einem Punkt recht positiv:
Der Gesetzgeber und die Verwaltungen leisten ihr Allermöglichstes, um den Berufsstand der rechtlichen Betreuung schon alleine aufgrund der ständig neuen "Verwaltungsvereinfachungen" in seiner Existenz abzusichern.

Und ein anderer Punkt:
Da die strukturelle Intelligenz der Behörden (insbesondere im DGB II -III und XII Bereich) dem Level 0,00 immer näher kommt, wird das Anheben desselben Levels - sofern man die Notwendigkeit mal wieder erkennt - immer leichter sein. Es ist vielleicht etwas blöd, wenn man zu blind ist, um die Notwendigkeiten zu erkennen...
...aber: kommt Zeit, kommt Rat.


MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2022, 09:00   #23
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Da die strukturelle Intelligenz der Behörden (insbesondere im DGB II -III und XII Bereich) dem Level 0,00 immer näher kommt, wird das Anheben desselben Levels - sofern man die Notwendigkeit mal wieder erkennt - immer leichter sein. Es ist vielleicht etwas blöd, wenn man zu blind ist, um die Notwendigkeiten zu erkennen...
Ein echt niedlicher ironischer Beitrag dem ich gerade seit vorgestern nicht mehr so ganz zustimmen kann was die Behörden betrifft. Eine bis dato völlig unbekannte Klinik hat mich regelrecht vorgeführt und einen OFW`ler in eine Obda entlassen der nicht alleine die Toilette aufsuchen kann. Unvorstellbar. Aber...... nach 5 Stunden harter Arbeit konnte alleine mit absolut toller Hilfe vom Amt auch dies halbwegs lebbar vorläufig gelöst werden. Echt, Hut ab wie die sich mit mir zusammen reingehängt haben.
Die "angegammelte" Behörde gibt es meiner Ansicht nach sowieso nicht.


Beim Rest, dass wir durch solche Umstände nie arbeitslos werden können, stimme ich natürlich zu.
Zitat:
...aber: kommt Zeit, kommt Rat.
Wie der Spruch zu vervollständigen ist weisst du aber denke ich mal? Mh .....
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2022, 09:15   #24
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 344
Standard

Mal back to topic: wenn ich jetzt Fortbildungen besuche, die auf die Sachkundemodule hin ausgerichtet sind, dann müsste ich mir die ja auch noch anrechnen lassen können, ohne eine Abschlussprüfung der Module.
Sehe ich das richtig?
Ich weiß ja ungefähr, was ich als Jurist zusätzlich noch machen muss.
Just ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2022, 09:17   #25
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,435
Standard

Zitat:
Zitat von hanns Beitrag anzeigen
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann gibt es kein bestehendes Studium, auch nicht den Volljuristen, der alle Anforderungen von Haus aus erfüllt? Wenn dem so ist, dann ist die Vergütung nicht angemessen.
Bei allen Studiengängen kann eine Anrechnung auf den Sachkundenachweis erfolgen. Nur dass der § 7 Abs. 5 und 6 der (künftigen) BtRegVO bestimmte Sachen von vorne herein - als Standard- für Sozialarbeiter und Volljuristen bereits vorgibt. Weitere Module können mit konkret nachgewiesenen Studieninhalten anerkannt werden. Wo vermutlich die gesamte Sachkunde nachgewiesen wird, dürften die wenigen speziellen Studiengänge (zB Curator de jure) sein, nach deren Vorbild das Curriculum entwickelt wurde.

Zitat:
Und zu den Modulen 8 und 9: Wenn eine Betreuung aufgehoben wird, oder gar nicht erst nötig ist, weiß der Hilfebedürftige dann das alles selber? Und die Behörden, denen ich vorher alles nachtragen muss und wofür ich all die Kenntnisse brauche, die funktionieren dann plötzlich selbständig?
Wer es nicht selbst kann, soll ja zum einen Eingliederungshilfe erhalten (die der Betreuer dann natürlich erst mal beantragen muss), siehe hier insbes § 106 SGB IX. Und außerdem zB Anwälte beauftragen (mit Hilfe von PKH) oder Beratungsstellen der Verbände frequentieren.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2022, 09:22   #26
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,435
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
wenn ich jetzt Fortbildungen besuche, die auf die Sachkundemodule hin ausgerichtet sind, dann müsste ich mir die ja auch noch anrechnen lassen können, ohne eine Abschlussprüfung der Module.
Sehe ich das richtig?
Ja, genau so ist es angedacht, nach § 15 BtRegVO allerdings nur für Bestandsbetreuer nach § 32 Abs. 2 BtOG, also diejenigen, die am 1.1.23 beruflich mind. 1 Betreuung führen - und noch nicht mind. 3 Jahre dabei sind.

Den bekannten Fortbildungsinstituten liegt der VO-Entwurf auch vor. Spätestens Mitte 2022 wird es angepasste Angebote geben.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2022, 09:25   #27
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 344
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ja, genau so ist es angedacht, nach § 15 BtRegVO allerdings nur für Bestandsbetreuer nach § 32 Abs. 2 BtOG, also diejenigen, die am 1.1.23 beruflich mind. 1 Betreuung führen - und noch nicht mind. 3 Jahre dabei sind.

Den bekannten Fortbildungsinstituten liegt der VO-Entwurf auch vor. Spätestens Mitte 2022 wird es angepasste Angebote geben.
Das würde ja formell passen: also sehe ich jetzt zu, dass ich die ganzen Dinge noch vor dem 01.01.2023 als Fortbildung belege und die Module mir dann ohne Abschlussprüfung anrechnen lasse.
Just ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2022, 10:19   #28
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Das würde ja formell passen: also sehe ich jetzt zu, dass ich die ganzen Dinge noch vor dem 01.01.2023 als Fortbildung belege und die Module mir dann ohne Abschlussprüfung anrechnen lasse.
Hallo Just !

Diese Idee ist mir auch schon gekommen, ich stelle mir jedoch die Frage ob dieses in der Kürze der Zeit praktisch überhaupt durchführbar ist.

Der Vorteil liegt natürlich klar auf der Hand, man muss sodann vor dem 01.01.2023 keine Prüfung für die einzelnen Module ablegen.

Alexander
alexander000 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2022, 12:45   #29
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,435
Standard

Zitat:
Zitat von alexander000 Beitrag anzeigen
Der Vorteil liegt natürlich klar auf der Hand, man muss sodann vor dem 01.01.2023 keine Prüfung für die einzelnen Module ablegen.
Das muss man auch danach nicht. Man muss nur selbst zum Personenkreis des § 32 Abs. 1 BtOG gehören, also am 1.1.23 „Bestandsbetreuer“ sein.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2022, 08:31   #30
Club 300
 
Registriert seit: 18.11.2019
Ort: NRW
Beiträge: 344
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das muss man auch danach nicht. Man muss nur selbst zum Personenkreis des § 32 Abs. 1 BtOG gehören, also am 1.1.23 „Bestandsbetreuer“ sein.
Das heißt: Sachkundenachweise erbringen aber Teilnahme reicht aus?
Just ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2023, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39