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Sachkundenachweis ab 2023

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sachkundenachweis ab 2023 im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Zum aktuellen Stand: Nachdem das „Reparaturgesetz“ am 19.5.22 vom Bundestag beschlossen wurde, liegt es am 10.6.22 in der Sitzung dem ...


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Alt 04.06.2022, 15:47   #51
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Zum aktuellen Stand: Nachdem das „Reparaturgesetz“ am 19.5.22 vom Bundestag beschlossen wurde, liegt es am 10.6.22 in der Sitzung dem Bundesrat vor. Da dieses Gesetz (anders als die BtRegV) nicht zustimmungspflichtig ist, dürfte es am 10.6 durchgewunken werden. Da gehts insbes. um die Verlängerung der Fristen.

Bei der Registrierverordnung, die am 8.7.22 dem Bundesrat vorliegt, soll es aber noch Änderungsforderungen der Länder geben. Es kann also sein, dass am 8.7. noch nichT alles klar ist.
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Alt 28.06.2022, 10:11   #52
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Standard Änderungen an der BtRegV vorgesehen

Der Rechtsausschuss hat zur Sitzung des Bundesrates am 08.07.2022 folgende Änderungen der BtRegV empfohlen:

*§ 6 Abs. 2: 270 Zeitstunden statt 360 Unterrichtseinheiten (45min), (letztlich keine Änderung)

* Vorbemerkungen zur Anlage § 3 Abs. 4: Hochschulabsolventen können bis zu 50 % in Selbstlernphasen absolvieren (Ausnahme Module 10 und 11).

* § 7 Abs. 5: wenn Antragsteller Teilbereiche der Kenntnisse anderweitig nachweisen kann und über mehrjährige für die Führung der Betreuung nutzbare Berufserfahrung verfügt, die einem Nachweis im Wesentlichen gleichwertig ist, kann die Behörde auf Antrag im Einzelfall entscheiden, dass die Sachkunde im Übrigen vermutet wird.

* § 7 Abs. 6: Die für die Registrierung erforderliche Sachkunde gilt bei Antragstellern mit der Befähigung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, als nachgewiesen.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/...349?nn=4353162
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Alt 29.06.2022, 18:24   #53
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
* § 7 Abs. 6: Die für die Registrierung erforderliche Sachkunde gilt bei Antragstellern mit der Befähigung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben, als nachgewiesen.

Moin!
Das irritiert mich nun doch ein wenig. Muss ich als Sozialarbeiter keine Sachkunde mehr nachweisen, sofern der Bundesrat das so beschließt?
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Viele Grüße
Fridel
FridelE ist offline  
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Alt 29.06.2022, 19:56   #54
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Ja. Das wird man dann das „Juristen- und Sozialarbeiterprivileg“ nennen. Pate stand wohl die Befürchtung, dass man sonst gar kein qualifiziertes Personal mehr findet. Und dass diese Änderung so kommt, ist zu 99,9% sicher.
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Alt 29.06.2022, 20:04   #55
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ja. Das wird man dann das „Juristen- und Sozialarbeiterprivileg“ nennen. Pate stand wohl die Befürchtung, dass man sonst gar kein qualifiziertes Personal mehr findet. Und dass diese Änderung so kommt, ist zu 99,9% sicher.
Wirtschaftsjurist, Bol, ist auch dabei?
Just ist offline  
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Alt 29.06.2022, 20:30   #56
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Nein, nur die „echten“ Juristen, also 2. Staatsexamen („Befähigung zum Richteramt“). Andere können aber unter Vorlage der Studiennachweise (möglichst nicht nur das Abschlusszeugnis, sondern auch konkrete Leistungsnachweise) zumindest einen Teil der Sachkundemodule anerkennen lassen.

Nützliche mehrjährige Berufstätigkeit kann dann noch Lücken füllen. So wie es formuliert ist, können das aber nur Tätigkeiten sein, die ziemlich eng an der Betreuung sind, zB in Betreuungsgericht oder - behörde, wahrscheinlich auch SpDi, Berufstätigkeit als Vormund, Verfahrens-, Nachlasspfleger. Darüber hinaus wirds schwierig.

Letztlich wird doch wohl das eine oder andere Modul übrig bleiben. Die Zeit dafür wurde aber auch gerade bis 30.6.2025 verlängert.

Was ist BOL? Hört sich wie ein Buchversand an. Bachelor of laws? Ist kein Volljurist, sorry.
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Alt 29.06.2022, 20:39   #57
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Nein, nur die „echten“ Juristen, also 2. Staatsexamen („Befähigung zum Richteramt“). Andere können aber unter Vorlage der Studiennachweise (möglichst nicht nur das Abschlusszeugnis, sondern auch konkrete Leistungsnachweise) zumindest einen Teil der Sachkundemodule anerkennen lassen.

Nützliche mehrjährige Berufstätigkeit kann dann noch Lücken füllen. So wie es formuliert ist, können das aber nur Tätigkeiten sein, die ziemlich eng an der Betreuung sind, zB in Betreuungsgericht oder - behörde, wahrscheinlich auch SpDi, Berufstätigkeit als Vormund, Verfahrens-, Nachlasspfleger. Darüber hinaus wirds schwierig.

Letztlich wird doch wohl das eine oder andere Modul übrig bleiben. Die Zeit dafür wurde aber auch gerade bis 30.6.2025 verlängert.

Was ist BOL? Hört sich wie ein Buchversand an. Bachelor of laws? Ist kein Volljurist, sorry.
Alles klar! Ich bin 01/20 als Betreuer angefangen. Über 60 Fälle z.Z. Wäre das auch unter Berufstätig zu subsumieren?
Just ist offline  
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Alt 29.06.2022, 21:51   #58
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ja. Das wird man dann das „Juristen- und Sozialarbeiterprivileg“ nennen. Pate stand wohl die Befürchtung, dass man sonst gar kein qualifiziertes Personal mehr findet. Und dass diese Änderung so kommt, ist zu 99,9% sicher.
Daran hätte ich prinzipiell gar nichts auszusetzen, wären nicht unter den mir bisher begegneten schwarzen Schafen auffällig viele Rechtsanwälte gewesen.
Faunhart ist offline  
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Alt 29.06.2022, 22:30   #59
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Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Alles klar! Ich bin 01/20 als Betreuer angefangen. Über 60 Fälle z.Z. Wäre das auch unter Berufstätig zu subsumieren?
Da fehlt ja nur ein Monat für den generellen Wegfall des Sachkundenachweises. Gabs vor der ersten Berufsbetreuerbestellung vorher ein paar Ehrenamtliche Monate?
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Alt 30.06.2022, 06:45   #60
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Da fehlt ja nur ein Monat für den generellen Wegfall des Sachkundenachweises. Gabs vor der ersten Berufsbetreuerbestellung vorher ein paar Ehrenamtliche Monate?
Ich hatte vorher einen Familienangehörigen ca. 1 Jahr lang per Vorsorgevollmacht betreut.
Just ist offline  
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