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Sachkundenachweis ab 2023

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sachkundenachweis ab 2023 im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Der Regierungsentwurf der Registrierungsverordnung einschl Anrechnungsmöglichkeiten und Curriculum ist jetzt veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetz...cationFile&v=1 Übrigens rechnet das ...


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Alt 11.03.2022, 16:58   #1
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Standard Sachkundenachweis ab 2023

Der Regierungsentwurf der Registrierungsverordnung einschl Anrechnungsmöglichkeiten und Curriculum ist jetzt veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetz...cationFile&v=1

Übrigens rechnet das Ministerium bei Notwendigkeit des gesamten Lehrgangs (360 Unterrichtsstunden) mit Lehrgangskosten von knapp 5.000 €, bei Sozialarbeitern (und anderen, sofern ungefähr die Hälfte angerechnet werden kann, mit ca. 2.500 €). Die Frist für die Vorlage der Sachkunde wird ja gerade im Rahmen des „Reparaturgesetzes) auf den 30.6.2025 verlängert.
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Geändert von HorstD (11.03.2022 um 17:08 Uhr)
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Alt 12.03.2022, 10:58   #2
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Der Regierungsentwurf der Registrierungsverordnung einschl Anrechnungsmöglichkeiten und Curriculum ist jetzt veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetz...cationFile&v=1

Übrigens rechnet das Ministerium bei Notwendigkeit des gesamten Lehrgangs (360 Unterrichtsstunden) mit Lehrgangskosten von knapp 5.000 €, bei Sozialarbeitern (und anderen, sofern ungefähr die Hälfte angerechnet werden kann, mit ca. 2.500 €). Die Frist für die Vorlage der Sachkunde wird ja gerade im Rahmen des „Reparaturgesetzes) auf den 30.6.2025 verlängert.
Wer entscheidet denn, ob man die Voraussetzungen, inhaltlicher Art, erfüllt hat oder nicht?
Ich habe zum Beispiel an der Uni ein Modul Rhetorik Verhandlungen etc. belegt.
Inhalt war da zB auch Konfliktlösungen entwickeln etc. Entscheidet die Betreuungsbehörde?
Das kann ja viel Stress und Ärger nach sich ziehen. Weiter bin ich mir gar nicht so sicher, ob diese "Rückwirkung", drei Jahre zurück, rechtlich so haltbar ist. Als ich vor zwei Jahren angefangen habe, war von Sachkundenachweis etc. überhaupt noch keine Rede. Damals gab es ja noch die "Eignungsprüfung" bei der Behörde. Wenn jetzt von Hinten durch die Türe rückwirkend Sachkundenachweise eingefordert werden, die auch finanziell belastend sind ....ich könnte das nachvollziehen ab Geltung bzw Verabschiedung des neuen Betreuungsrechts ( ab dann weiß man, was auf einem zukommt) aber rückwirkend? Drei Jahre zurück?
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Alt 12.03.2022, 14:33   #3
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Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Wer entscheidet denn, ob man die Voraussetzungen, inhaltlicher Art, erfüllt hat oder nicht?
Ich habe zum Beispiel an der Uni ein Modul Rhetorik Verhandlungen etc. belegt. Inhalt war da zB auch Konfliktlösungen entwickeln etc. Entscheidet die Betreuungsbehörde?
Die Betreuungsbehörde. Wer denn bitte sonst?
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Alt 12.03.2022, 14:33   #4
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Auf der Seite: https://www.lexikon-betreuungsrecht....eis#Curriculum

finden Sie im Online-Lexikon jetzt das Curriculum (Regierungsentwurf) mit Verlinkung auf die themenbezogenen Seiten im Online-Lexikon bzw. der Wikipedia. Außerdem habe ich die Unterrichtsstunden zur besseren Vergleichbarkeit bei Anerkennungsanträgen auch in Semesterwochenstunden und Credit Points umgerechnet.
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Alt 12.03.2022, 16:17   #5
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die Betreuungsbehörde. Wer denn bitte sonst?
Das habe ich mir schon gedacht. Fraglich ist nur, wer dort die Fachkunde besitzt, Studiengänge und Module zu bewerten und zu schauen, passt das oder passt das nicht.
Damit ist die Behörde doch komplett überfordert.
Just ist offline  
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Alt 12.03.2022, 16:38   #6
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Übrigens rechnet das Ministerium bei Notwendigkeit des gesamten Lehrgangs (360 Unterrichtsstunden) mit Lehrgangskosten von knapp 5.000 €, bei Sozialarbeitern (und anderen, sofern ungefähr die Hälfte angerechnet werden kann, mit ca. 2.500 €). Die Frist für die Vorlage der Sachkunde wird ja gerade im Rahmen des „Reparaturgesetzes) auf den 30.6.2025 verlängert.
Also bei 8h täglich, komme ich auf 9 Wochen Lehrgang. Da sind 5.000 € sehr sportlich. Vor allem für Zertifikatlehrgänge, die den Zugang zu einer Berufsausübung eröffnen.
Pigeon ist offline  
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Alt 12.03.2022, 16:44   #7
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Zitat:
Zitat von Just Beitrag anzeigen
Das habe ich mir schon gedacht. Fraglich ist nur, wer dort die Fachkunde besitzt, Studiengänge und Module zu bewerten und zu schauen, passt das oder passt das nicht.
Damit ist die Behörde doch komplett überfordert.
Das ist jetzt zum einen ein wenig hochnäsig. Zum weiteren: Betreuungsbehörde ist die gesamte Stadt/Kreisverwaltung. Es ist damit zu rechnen, dass auch anderes Personal, das bisher für andere Berufszulassungen (ja, es gibt jede Menge) zuständig ist, zB vom Ordnungs- oder Gesundheitsamt, dazu herangezogen wird. Es sind im wesentlich rechtliche Fragen, um die es geht.

Außerdem ist geplant, dass in jedem Bundesland eine zentrale Stelle geschaffen wird, an die sich Betreuungsbehörden wenden können, damit vergleichbare Maßstäbe überregional verwendet werden. Und im Streitfall kann das vorab (also vor dem Endtermin 30.6.25) beim Verwaltungsgericht geklärt werden.
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Alt 12.03.2022, 16:46   #8
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Zitat:
Zitat von Pigeon Beitrag anzeigen
Also bei 8h täglich, komme ich auf 9 Wochen Lehrgang. Da sind 5.000 € sehr sportlich. Vor allem für Zertifikatlehrgänge, die den Zugang zu einer Berufsausübung eröffnen.
Die Zahlen hat das IPB (Fortbildungsinstitut des BdB) geliefert. Allerdings sind das wohl nur die Seminarentgelte, Fachbücher und Reisekosten sind da wohl nicht mit drin.
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Alt 12.03.2022, 17:04   #9
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Das ist jetzt zum einen ein wenig hochnäsig. Zum weiteren: Betreuungsbehörde ist die gesamte Stadt/Kreisverwaltung. Es ist damit zu rechnen, dass auch anderes Personal, das bisher für andere Berufszulassungen (ja, es gibt jede Menge) zuständig ist, zB vom Ordnungs- oder Gesundheitsamt, dazu herangezogen wird. Es sind im wesentlich rechtliche Fragen, um die es geht.

Außerdem ist geplant, dass in jedem Bundesland eine zentrale Stelle geschaffen wird, an die sich Betreuungsbehörden wenden können, damit vergleichbare Maßstäbe überregional verwendet werden. Und im Streitfall kann das vorab (also vor dem Endtermin 30.6.25) beim Verwaltungsgericht geklärt werden.
Das sollte nicht hochnäsig klingen und war so auch nicht gemeint aber die Betreuungsbehörden rotieren jetzt schon vor dem, was da kommen wird.
Mir wurde gesagt, dass man mind. zwei zusätzliche Mitarbeiter bräuchte. Anders könnte man das überhaupt nicht bewältigen.
Warten wir mal ab, wie sich das in der Praxis darstellen wird.
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Alt 13.03.2022, 11:27   #10
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Moin moin


Die These, dass die Betreuungsstellen überlastet sind, ist sicherlich nicht hochnäsig. Die mir bekannten MitarbeiterInnen der verschiedenen Betreuungsstellen sind schwer am Japsen, wg. völliger Unterbesetzung, Corona-Lücken, Krankheitsausfällen etc..

Es macht sich auch so schon deutlich bemerkbar, dass die Arbeitsqualität der Behörde im Vergleich zu vor 4 Jahren deutlich gesunken ist.


Wir können ja beim nächsten BGT in Erkner (hoffentlich wieder live vor Ort) eine Umfrage an die BT-StellenvertreterInnen über deren Besetzungssituation starten. Auf die Antworten wäre ich sehr gespannt.



MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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