Dies ist ein Beitrag zum Thema Sachkunde, Frist und dann? im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo Clark, zur Info: die Anerkennung nach § 7 Abs. 5 BtRegV kann im allerbesten Fall 9 der 11 Sachkundemodule ...
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20.05.2023, 13:25 | #11 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Hallo Clark, zur Info: die Anerkennung nach § 7 Abs. 5 BtRegV kann im allerbesten Fall 9 der 11 Sachkundemodule abdecken. Die fehlenden müssen über Aus- oder Weiterbildungen nachgewiesen werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
20.05.2023, 13:56 | #12 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 77
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Hallo Horst, vielen Dank für deinen Beitrag. Na das wäre doch schon etwas, wenn ich „nur“ 3 von 11 Modulen bräuchte.
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21.05.2023, 21:15 | #13 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Aber für so viele Module müsste dann deine anzurechnende Berufstätigkeit auch sehr „betreuungsnah“ gewesen sein. Welche Art von Berufstätigkeit war es denn? Ausbildungen/Fortbildungen laufen ja unter § 7 Abs. 2 BtregV.
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