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Sachkunde, Frist und dann?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sachkunde, Frist und dann? im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Herzlichen Dank für die Aufnahme und hier gleich mal ein Problem zum Thema Sachkundenachweise, ich hoffe, es ist keine Wiederholung, ...


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Alt 17.05.2023, 19:32   #1
Bernd E.
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Sachkunde, Frist und dann?

Herzlichen Dank für die Aufnahme und hier gleich mal ein Problem zum Thema Sachkundenachweise, ich hoffe, es ist keine Wiederholung, ansonsten bitte ich um einen kurzen Hinweis.


Also:


Es geht hier um die VOR 2023 tätigen Berufsbetreuer, und da im Speziellen um die erst 2022 vorläufig registrierten.


Die sollen ja bis 30.06.2025 die Nachweise der 11 Lernmodule über zusammen 270 Std. erbringen, und ich frage mich, wie das gehen soll.


Erstens hat man, wenn man eine gewisse Anzahl von Betreuungen führt, schlicht nicht beliebig Zeit für diese Module, je nach Anzahl der geführten Betreuungen geht die Zeit den Betreuten ab.


Zweitens tun sich manche Betreuungsgerichte durch eine derart miese Zahlungsmoral hervor, dass, wenn man sich vorgenommen hat, die Kosten für die Lehrgänge NICHT aus den Rücklagen zu stemmen, sondern aus den laufenden Einnahmen, und man durch die Zahlungsverzögerungen erst einmal die zurückliegenden 6 bis 9 Monate (!) finanziell wieder ausgleichen muss, dass dann realistisch vor Jahresende 2023 - frühestens - nicht mit einer Aufnahme der Kurse zu rechnen ist.


Und dann wird die Zeit knapp, schließlich gibt es ja die laufenden Betreuungen.


Gibt es dazu Überlegungen? Fliegen all diejenigen, die den Vorgaben zum 30.06.2023 nicht entsprechen, raus? Kann man sich das überhaupt leisten? Und wenn ja, soll man sich als Betreuer wg. der verbleibenden 2 Jahre überhaupt reinhängen?


Nachdenkliche Grüße


Bernd E.
 
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Alt 17.05.2023, 19:54   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo, vom 1.1.23 bis 30.6.25 sind es 2,5 Jahre, also 30 Monate. Und da auch frühere Fortbildungen angerechnet werden, hat(te) man realistischerweise auch noch länger Zeit. Wenn du tatsächlich alle 11 Module belegen müsstest, wärst du eine Ausnahme. Weil man vorher all seine Ausbildungs-/Fortbildungs/Berufsnachweise vorlegt und eine Anrechnung nach § 7 BtRegV beantragt. Dafür gabs jetzt auch schon fast 5 Monate Zeit. Ist der Antrag denn gestellt? Wenn dabei gar nichts anerkannt wurde, heißt das ja, dass du bisher überhaupt nichts gemacht und gelernt hast, was nützlich für die Betreuungsführung ist. Ich überspitze das mal, aber das wäre schon merkwürdig. Und wenn du irgendwann in 2022 nach altem Recht angefangen hast, war doch schon klar, was auf dich zukommt.

Zur Vergütungsproblematik habe ich schon eine Menge geschrieben und will Probleme nicht kleinreden (vielleicht auch mal meinen heutigen Beitrag im geschlossenen Bereich lesen). Aber das ist doch keine Entschuldigung für alles.
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Horst Deinert

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Alt 17.05.2023, 20:04   #3
Bernd E.
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ist jetzt aber nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage, oder sie war undeutlich gestellt, daher nochmal und überspitzt:

Können es sich die Betreuungsbehörden leisten, nach däFristablauf soundsoviele Berufsbetreuer rauszuschmeißen? Wo die doch per 30.06.2025 ebenfalls rund 3 Jahre Praxis haben?
 
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Alt 17.05.2023, 20:52   #4
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Sagen wir es mal so: wenn du es ausprobieren möchtest…. Der Widerruf ist verpflichtend. Es muss zwar noch eine Anhörung stattfinden, da kann man noch ein paar Wochen herausholen. Aber wenn du darauf spekulierst. Vielleicht wirds ja, wenn viele in laufenden Lehrgängen sind, noch eine Kulanzregelung für solche Teilnehmer kommen. Aber abgeschafft wird es auf keinen Fall. Und leider hast du auf meine Fragen nicht geantwortet. So kannst du auch keine anderen Antworten erwarten.

Im übrigen wird gerade in Behördenkreisen diskutiert, ob jemand, der von vorne herein sagt, dass er sich dem Sachkundelehrgang generell entziehen wird, ob also ein solcher „Verweigerer“ nicht schon vorab die Registrierung wegen charakterlicher Nichteignung zu entziehen ist. Ich habe mich noch nicht festgelegt.
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Horst Deinert

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Alt 18.05.2023, 07:32   #5
Bernd E.
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Sehr geehrter Herr Deinert,

es tut mir leid, dass Ihnen meine Eingangsfrage missfällt, Ihre zeitlichen Rechnereien sind dabei nicht zielführend. Ich hatte, egal, welchen Vorlauf man annimmt, in den Raum gestellt, erst aus dem Ertrag des Berufsbetreuertums die Sachkundelehrgänge zu bestreiten, und da bleibt es eben bei meinen angenommenen 1,5 Jahren.

Wie viele oder welche beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten bestanden bei der Registrierung, das tut nichts zur Sache.

Ihre Ausführungen zur charakterlichen Eignung stehen Ihnen erstens nicht zu und zweitens ist die Bemerkung "Ich habe mich noch nicht festgelegt" unerheblich.

Von daher ist zu begrüßen, dass das Forum anonym ist und sich Querverweise zu Stammbehörden verbieten, es wäre sonst nämlich das Ende des Forums.

Ihren - nicht nur mir gegenüber - stellenweise unangebrachten Tonfall nehme ich jedoch zum Anlass, nach nur einem Tag dieses Forum wieder zu verlassen, da kümmere ich mich lieber um meine Betreuten, das ist ergiebiger.

Ich fordere Sie daher auf, meine Daten DSGVO-konform zu löschen und mir dies an meine hinterlegte e-Mail-Adresse zu bestätigen.
 
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Alt 18.05.2023, 08:05   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.07.2022
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 132
Standard

Moin,

ich habe die Aussagen von HorstD bezüglich der charakterlichen Eignung als allgemeine Aussage bzw. Information aufgefasst, nicht auf irgendjemanden im Speziellen bezogen.

Aber wenn der Schuh passt ...
ItsMe ist offline  
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Alt 18.05.2023, 08:52   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
Standard

Hallo Bernd, falls Sie das noch lesen sollten, doch, alle Rückfragen gehörten zur Sache. Und wurden nicht beantwortet. Und die Sache mit der Behördendiskussion: es hat Anfang der Woche eine bundesweite Behördentagung stattgefunden, auf der genau diese Frage gestellt wurde. Ich weiß natürlich nicht, obs um Sie ging (und wollte hier auch nicht andeuten, dass ich ihnen nachschüffeln werde).

Und irgendwelche Löschungen kann ich nicht vornehmen, weil mir außer ihrem Nicknamen nichts bekannt ist. Falls Sie die Daten in dieser Forum-Software meinen, da wird sich sicher einer der Admins darum kümmern.
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Horst Deinert

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HorstD ist offline  
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Alt 18.05.2023, 22:37   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 106
Standard

Hallo Bernd,

ich kann dir nicht sagen was passieren wird wenn du die Sachkunde nicht nachweisen kannst - aber vermutlich werden das Risiko die wenigsten eingehen. Ich gehe davon aus, dass jeder, der diesen Beruf nun ergreift auch weiß, was von ihm verlangt wird. Daher ist es jedem selbst überlassen sich für diesen Beruf - ergo die Sachkundenachweise zu entscheiden - oder eben dagegen.
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass es nicht einfach ist aber machbar. Ich habe neben meinen knapp 60 Betreuungen nun den Curator de Jure abgeschlossen und es war wirklich nicht immer einfach das unter einen Hut zu bekommen - aber ich habe von dem Wissen sehr profitiert und sehe es als absolut notwendig und überfällig an, dass die Betreuer sich qualifizieren müssen. Also wer den Beruf gerne und gut erledigen möchte - der sollte sich wirklich die Zeit für die Qualifizierung nehmen.

LG Sabine
Sabine76 ist offline  
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Alt 19.05.2023, 21:49   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 01.02.2023
Ort: Essen
Beiträge: 24
Standard

Grüße,

du musst ja nicht jedes Modul aufeinmal machen, sodass ich es als machbar ansehe. Ich bin derzeit ehrenamtlicher Betreuer und mache gerade den Sachkundenachweis.


Laut Aussage der Betreuungsbehörde in Essen:

Wenn man vorläufig Registiert ist und bis zum Fristende die Sachkunde nicht nachweist, wird die Registierung widerrufen und man kann die Betreuungen nur noch mit der Ehrenamtspauschale abrechnen.

Ich weiß nicht was für eine Qualifikation du hast und wie lange du im "Betreuuergeschäft" tätigbist.
Man kann auf Antrag bei der Stammbehörte Berufserfahrungen und Ausbildungen annerkennen lassen, sodass paar Module wegfallen.
MarDoer ist offline  
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Alt 19.05.2023, 23:08   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 77
Standard

Um an den Beitrag von MarDoer anzuschließen. Ich habe gerade bei meiner Betreuungsbehörde den Antrag auf Feststellung der Vermutung der Sachkunde gem. §7 (5) BtRegV gestellt. Bin vorläufig registriert. Mal sehen, was passiert…
Clark ist offline  
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