Dies ist ein Beitrag zum Thema Büroadresse oder Privatadresse? im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
LiKo, auf welche Adresse wurde der Registrierungsbescheid bei euch erstellt? Auf die Adresse aus dem Führungszeugnis (privat) oder Geschäftsadresse?...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
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LiKo, auf welche Adresse wurde der Registrierungsbescheid bei euch erstellt? Auf die Adresse aus dem Führungszeugnis (privat) oder Geschäftsadresse?
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Wenn du den Konflikt meidest, um den Frieden zu bewahren, beginnst du einen Krieg in dir. |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,630
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Das ist völlig egal. Hauptsache, das Schreiben gelangt in den „Herrschaftsbereich“ des Empfängers. Ob der Briefkasten/-schlitz am eigenen Büro oder der Wohnung ist, spielt keine Rolle. Persönliche Aushändigung (egal wo) würde auch ausreichend sein.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.12.2018
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 45
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Es geht darum, dass bei uns die private Adresse im Bescheid ist. Jeder, der eine Büroadresse hat, möchte das geändert haben. Stößt aber auf Abwehr der Behörde. Angeblich werden die Bescheide immer auf die Privatadresse gemacht. Da ich bereits mehrfach unschöne Erlebnisse mit der Verwendung meiner Privatdaten hatte, möchte ich das nicht. Zumal ich bei der Registrierung auch meine private Adresse nicht angeben habe, obwohl dies abgefragt worden ist. Meine Privatadresse wurde also aus dem Führungszeugnis entnommen.
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,630
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Ich kann das verstehen, wenn es um Schreiben geht, die auch Betreute erhalten (vor allem, wenn es um Gewalttäter oder Stalker geht). Aber das betrifft den Registrierbescheid doch gar nicht.
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#5 | |
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Zitat:
Und außerdem ist man ja rechtlicher Betreuer und kein Geheimagent. Deine Identität wir bei Renteneintritt auch nicht geändert. Wenn die einer ans Leder will, kann er dir auch im Büro auflauern. |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin moin
Der kleine Unterschied liegt darin, dass derjenige, der mir ans Leder will, an der Privatadresse eher Familienangehörige trifft als mich. Wenn des Justizministers Frau und Kinder verdroschen werden, gibt es sicherlich ganz schnell eine Klarstellung, das bevorzugt die Büroadressen akzeptiert werden sollen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 | |
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Zitat:
Alles ne Theorie des Denkens. Wenn dir einer was will, kann er dich auch verfolgen und kennt deine Adresse, glotzt bei Facebook oder sonst was. Da wird aber zum Teil auch ein heibo drum gemacht. Wer da ängstlich ist und damit nicht umgehen kann muß sich besser nen anderen Job suchen. Oder bei der Auswahl der Klienten etwas acht geben. Ich gehe doch auch mit meiner Familie mal auf die Kirmes oder so und treffe da mal nen Klienten. Das lässt sich doch garnicht vermeiden. |
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,630
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Außerdem führt das jetzt auch vom Thema Registrierung weg. Denn der Bescheid ist ja schon da. Man kann ihn ja nicht nachträglich verschwinden lassen. Und einen Fall von Amtspflichtverletzung kann ich da auch aus den obigen Gründen nicht herauslesen. Wichtiger wäre, dass die BtB künftig bei Betreuungsvorschlägen die Büroadresse verwendet.
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#9 |
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Stammgast
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 776
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Das ist absolut korrekt Horst.
Außerdem sollte jedem klar sein… macht man der Behörde zu viel Stress, machen die halt in Zukunft nen Bogen um den Betreuer. Somit bekommt man keine Betreuungen mehr und blutet dann einfach so aus. Dafür braucht man dann aber seine Adresse nicht mehr vor irgendwelchen schlimmen Leuten zu schützen. |
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#10 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 26.03.2023
Ort: Bayern, Würzburg
Beiträge: 59
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Also ehrlich gesagt, finde ich die Antwort von Zwerg1978 etwas unverfroren. Ich habe das bisher auch unterschätzt, muss aber jetzt eingestehen, dass ich mich mit der Einrichtung eines virtuellen Büros beschäftige, also Pseudoadresse (="Büroanschrift").
Ich betreue u.a. ein Mädchen seit 2 Jahren, alles lief Top. Dann rutscht der Ehemann in die Drogenszene ab, daher ständig Konfrontation mit Polizei und und und, zwangsläufig also auch immer mit mir. Es kamen über Dritte schon die ersten Drohungen an mich. Soviel zum Thema "Augen auf bei der Wahl der Klienten". Unabhängig davon bin ich deswegen auch nicht auf Social Media, nicht mal im Telefonbuch und in der Gemeinde mit einem Sperrvermerk versehen. Ein zufälliges Treffen auf der Kirmes, mit einem Einschüchterungs-Besuch der Drogenheinis gleichzustellen, finde ich schon extrem ... (sagen wir mal!) unglücklich. Weder ist das heibo, noch Theorie. Schließlich hat man es mit psychisch kranken Menschen zu tun und ich empfinde da auch Verantwortung gegenüber Familie und/oder Nachbarn. Ich bin leider schon viel zu oft mit der Justiz in Kontakt bekommen, der Richter am LG kennt mich schon persönlich. Mord, Totschlag, versuchter Totschlag .... war alles schon dabei. Um die Kurve zurück zu bekommen. Ich habe mich daher bei der Betreuungsbehörde informiert. Das wird dort völlig unbürokratisch gesehen. Wenn ich eine Adressänderung melde (praktisch ein "Umzug" vom Betreuungsbüro zuhause in ein anderes Betreuungsbüro), dann wird die neue Adresse erfasst und künftig so ausgegeben. "Private" Schreiben (wie bspw. die Registrierung) kämen dann auch dorthin, was mir auch egal wäre.
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Die Hälfte von wenig, ist mehr, als alles von Nichts
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