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Eignugsprüfung 2023 bei Neubetreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Eignugsprüfung 2023 bei Neubetreuung im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Bei mir läuft ein Eignungsverfahren als Verhinderungsbetreuer Das Richtergespräch war schon. Nun warte ich auf Post von der Kreisverwaltung für ...


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Alt 15.09.2023, 22:56   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard Eignugsprüfung 2023 bei Neubetreuung

Bei mir läuft ein Eignungsverfahren als Verhinderungsbetreuer

Das Richtergespräch war schon. Nun warte ich auf Post von der Kreisverwaltung für das zu erbringende Schuldnerverzeichnis und das Führungszeugnis was ja kostenfrei ist mit Bescheinigung.
Jodi2k ist offline  
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Alt 16.09.2023, 11:32   #2
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,654
Standard

Du meinst wahrscheinlich den § 21 BtOG für Ehrenamtler? Und nicht die Berufsregistrierung nach §§ 23 ff BtOG?

Bitte ergänze dein Profil noch um dein Bundesland („unter Ort“). Viele Themen hier sind bundeslandssensibel.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 16.09.2023, 11:48   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Ja § 21 BtOG
Jodi2k ist offline  
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Alt 21.09.2023, 21:36   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 94
Standard

Heute Führungszeugnis online beantragt
das geht ja über die AusweisApp

Und nun wirds schräg. Man soll dort eine Eidenstaatliche Erklärung hochladen.

1. Man kann mit ein Smartphone nicht drucken

Ich habe dann das Dokument per Mail an meiN PC gesendet. Und von dort das Dokument ausgedruckt, und dann wieder eingescannt und dann wieder per Mail an das Phone um es auf der Bundesseite also in der App dann wieder hochzuladen.

Den Befreiungsnachweis von der Betreuungsbehörde muss man auch hochladen. Also da Dokumentr abfotografieren und ebenfalls im Bestellvorgang hochladen. Das Foto darf aber nicht über 5 MB sein. Also Kameraeinstellungen prüfen.
Jodi2k ist offline  
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Alt 23.09.2023, 13:30   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,034
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Moin moin

Zitat:
Zitat von Jodi2k Beitrag anzeigen
Den Befreiungsnachweis von der Betreuungsbehörde muss man auch hochladen. Also da Dokumentr abfotografieren und ebenfalls im Bestellvorgang hochladen. Das Foto darf aber nicht über 5 MB sein. Also Kameraeinstellungen prüfen.
Bevor die Sorge wg. der Datenmenge zu groß wird:
Es gibt auch Apps, die Fotos gleich in PDFs umwandeln und insgesamt deutlich weniger Speicherplatz benötigen.

Die sind auch sehr praktisch, wenn man irgendwelche (insbesondere mehrseitige) Papiere bei der Arbeit knipst, ins Büro mailt und sonst umständlich von jpg in pdf umstricken muss.



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 14.11.2023, 10:15   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Die Betreuungstelle beim Kreis ist doch bürokratisch ?

Zitat:
Sie haben den Ihrer E-Mail erklärt, dass Seitens des AG XXXXX als Verhinderungsbetreuer vorgeschlagen wurden. Können Sie mir bitte den Vorschlag des AG XXXXX zukommen lassen?
Das ganze ist jetzt 2 1/2 Monate her. Ich hätte vom Kreisgar keine Post erhalten wenn ich nicht vom AG vorgeschlagen wäre

Oh mann. Ich hab der Frau von der Betreuungstelle des Kreises nun den gerichtlichen Anhörungsvermerk/Protokoll gesendet. Mehr hab ich auch nicht

Geändert von Jodi2k (14.11.2023 um 11:40 Uhr)
Jodi2k ist offline  
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Alt 20.11.2023, 23:24   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Es zieht sich alles weiter ohne Nachricht
Jodi2k ist offline  
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Alt 20.11.2023, 23:38   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,303
Standard

Alles zieht sich überall. Immer.
Nimm es besser nicht persönlich.



Personalmangel und verschlafene Digitalisierung. Diejenigen, die tatsächlich in den Ämtern sitzen und arbeiten, sind dafür eher nicht verantwortlich.


Die sich selbst beschäftigende Bürokratie kommt erschwerend hinzu.



Auch in deinem Ehrenamt als Verhinderungsbetreuer werden dir wohl Bearbeitungszeiten widerfahren, die dich daran zweifeln lassen, wie du die Tätigkeit überhaupt noch im Sinne der Betreuten ausüben können solltest.


Aber das ist die Realität. Wir können nur noch versuchen, das Unsere zeitnah und präzise zu erldigen, damit es daran schon mal nicht scheitert.


Betrachte die Warterei (und Nachhakerei) am besten bereits jetzt als Teil deiner wichtigen Aufgabe als Verhinderungsbetreuer.
Flafluff ist offline  
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Alt 30.11.2023, 20:29   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.09.2023
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Der Beschluss ist endlich da

Ein Ausweis allerdings nicht
Jodi2k ist offline  
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