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Vorläufige Registrierung und Vergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorläufige Registrierung und Vergütung im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Gute Morgen zusammen! Stimmt es das ich erst Vergütung abrechnen bzw. bezahlt bekomme wenn ich die endgültige Registrierung habe? Bin ...


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Alt 10.11.2023, 08:21   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
Standard Vorläufige Registrierung und Vergütung

Gute Morgen zusammen!

Stimmt es das ich erst Vergütung abrechnen bzw. bezahlt bekomme wenn ich die endgültige Registrierung habe?

Bin gerade etwas verwirrt…

Danke!!!
Christiane H. ist offline  
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Alt 10.11.2023, 10:20   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
Standard

Denk ich habe die Antwort gefunden…

https://www.berufsbetreuung.de/der-b...g-gem-33-btog/
Christiane H. ist offline  
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Alt 10.11.2023, 13:01   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,684
Standard

Nein, wenn man nach § 33 BtOG vorläufig registriert ist, ist man ja beruflicher Betreuer (im Sinne des § 19 Abs. 2 BtOG iVm § 7 VBVG). Das ergibt sich ja schon aus dem Wortlaut des § 33.

Oder gehts um einen Bestandsbetreuer, der derzeit noch als registriert GILT, § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG. Da gilt im Ergebnis das Gleiche. Allerdings kann es sein, dass man vorübergehend in einer niedrigeren Tabelle ist, siehe § 19 Abs. 1 VBVG (solange noch nicht die volle Sachkunde nachgewiesen wurde).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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