Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorläufige Registrierung und Vergütung im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Gute Morgen zusammen!
Stimmt es das ich erst Vergütung abrechnen bzw. bezahlt bekomme wenn ich die endgültige Registrierung habe?
Bin ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
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Gute Morgen zusammen!
Stimmt es das ich erst Vergütung abrechnen bzw. bezahlt bekomme wenn ich die endgültige Registrierung habe? Bin gerade etwas verwirrt… ![]() Danke!!! |
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#2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.10.2023
Ort: Rhein-Pfalz-Kreis
Beiträge: 51
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#3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,684
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Nein, wenn man nach § 33 BtOG vorläufig registriert ist, ist man ja beruflicher Betreuer (im Sinne des § 19 Abs. 2 BtOG iVm § 7 VBVG). Das ergibt sich ja schon aus dem Wortlaut des § 33.
Oder gehts um einen Bestandsbetreuer, der derzeit noch als registriert GILT, § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG. Da gilt im Ergebnis das Gleiche. Allerdings kann es sein, dass man vorübergehend in einer niedrigeren Tabelle ist, siehe § 19 Abs. 1 VBVG (solange noch nicht die volle Sachkunde nachgewiesen wurde).
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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