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Nachweise aus dem Studium

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweise aus dem Studium im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo zusammen Ich bin neu hier im Forum und interessiere mich für den Beruf "rechtliche Betreuung". Ich habe einen Masterabschluss ...


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Alt 18.05.2024, 15:16   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2024
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
Standard Nachweise aus dem Studium

Hallo zusammen

Ich bin neu hier im Forum und interessiere mich für den Beruf "rechtliche Betreuung". Ich habe einen Masterabschluss in Psychologie und würde gerne wissen, ob auch Jemand anderes mit einen Abschluss in Psychologie diesen Beruf ausübt? Mich interessiert ob Module und andere Leistungen aus dem Studium für die Sachkundenachweise anerkannt werden?

Liebe Grüsse

Rani
Rani ist offline  
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Alt 18.05.2024, 16:36   #2
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
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Beiträge: 353
Standard

Hallo Rani,

bei uns studiert eine Anwältin Psychologie, um eine bessere Betreuerin zu sein - was ich ganz großartig finde. In unserer Stadt kenne ich - unter ca. 200 Betreuer:innen - nur noch eine Dipl.-Psychogerontologin. Sie macht auch viele Verfahrenspflegschaften.

Sowohl aus dem BA und dem MA können Kenntnisse angerechnet werden, je nachdem, wie die Ausrichtung eines Studiums war. Du solltest selbst die Module vergleichen und schauen, wo du Übereinstimmungen findest: https://www.lexikon-betreuungsrecht....hkundenachweis
Spontan würde ich mal vermuten: Modul 10 wird man wohl als Psychologe drauf haben

Rechtliche Betreuung ist sicher ein spannendes Berufsfeld, es steht aber die rechtliche Besorgung von Angelegenheiten der Betreuten im Mittelpunkt, nicht deren Therapie. Bloß so zur Klarstellung.
Forenfuchs ist offline  
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Alt 18.05.2024, 17:48   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2024
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
Standard

Hallo Forenfuchs

Danke für deine Antwort. Ich habe einen Master in Gesundheitspsychologie. Ich habe die Module der Sachkunde oberflächlich mal verglichen und es scheint als könnten einige Module angerechnet werden. Ich würde aber gerne wissen wie viele es ungefähr wären. Es ist ein sehr zeitintensives und aufwendiges Studium gewesen und ich hoffe schon das viel anerkannt werden kann. Auch Danke für deinen Hinweis, das hier die rechtliche Betreuung im Vordergrund steht und nicht die Therapie. Als Psychologen können wir auch einige Tätigkeiten ausüben und das wäre denke ich mal eine davon.

Gruss Rani
Rani ist offline  
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Alt 18.05.2024, 18:40   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,967
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Letztlich kann dir die Frage welche Module anerkannt werden nur deine zuständige Betreuuungsbehörde beantworten.
Da nutzt kein Nachfragen bei anderen Usern wenn die Behörde es anders sieht.
Leg doch deine Unterlagen der Betreuungsbehörde zur Prüfung vor, dann hast du auch eine brauchbare Aussage.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 18.05.2024, 19:19   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.05.2024
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
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Ich bin auch in Kontakt mit der Betreuungsbehörde aber noch sehr am Anfang mit dem Antrag. Ich frage auch nur deswegen nach weil villeicht Jemand das gleiche Studium gemacht hat und diesen Beruf ausübt und mir einen Tipp geben könnte bei welchen Modulen nochmal nachgeschaut werden kann.

LG Rani
Rani ist offline  
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Alt 18.05.2024, 19:26   #6
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Letztlich kann dir die Frage welche Module anerkannt werden nur deine zuständige Betreuuungsbehörde beantworten.
Da nutzt kein Nachfragen bei anderen Usern wenn die Behörde es anders sieht.
Leg doch deine Unterlagen der Betreuungsbehörde zur Prüfung vor, dann hast du auch eine brauchbare Aussage.
Hallo agw, wobei diese Aussage dann ja nicht in Gänze zutreffend sein muss. Aber grundsätzlich stimme ich Dir naklar zu, so würde ich auch vorgehen...Viele Grüße von Florian
Florian ist offline  
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Alt 18.05.2024, 19:30   #7
Routinier
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
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Zitat:
Zitat von Rani Beitrag anzeigen
Ich bin auch in Kontakt mit der Betreuungsbehörde aber noch sehr am Anfang mit dem Antrag. Ich frage auch nur deswegen nach weil villeicht Jemand das gleiche Studium gemacht hat und diesen Beruf ausübt und mir einen Tipp geben könnte bei welchen Modulen nochmal nachgeschaut werden kann.

LG Rani
Hallo Rani,

frag' doch parallel auch mal bei einem der einschlägigen FoBi-Institute an und bitte um Mitteilung, welche Module Du nach deren Ansicht zu belegen hättest. Ganz so, wie im Rahmen einer Anrechnung von anderweitig erbrachten Studienleistungen bei einem Zweitstudium. Dann hast Du eine recht belastbare "Verhandlungsgrundlage", sofern die BtB nicht zu Deiner Zufriedenheit entscheiden sollte.

MfG
Florian
Florian ist offline  
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Alt 18.05.2024, 20:28   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,256
Standard

Hallo Rani, das Curriculum für den Sachkundenachweis ist ja hauptsächlich rechtlich geprägt (zu ungefähr 2/3). Siehe die Details hier: https://www.lexikon-betreuungsrecht....eis#Curriculum

Ich vermute, die „Kommunikationsmodule“ 10 und 11 (mit zusammen 75 von 270 Zeitstunden) wären anerkennungsfähig.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
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Alt 18.05.2024, 20:46   #9
Club 300
 
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 353
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Letztlich kann dir die Frage welche Module anerkannt werden nur deine zuständige Betreuuungsbehörde beantworten.
Du kannst auch schon vor dem Antrag auf Registrierung einen Antrag auf Feststellung deiner Sachkunde stellen (§ 7 Abs. 4 BtRegV). Dann hast du es schwarz auf weiß und könntest auch einen Widerspruch oder eine Klage führen, wenn du es anders siehst. Oft ist problematisch, dass der Bezug zur rechtlichen Betreuung nicht explizit gegeben ist.
Ich würde dir empfehlen, deinen Antrag selbst schon strukturiert zu stellen, also dahingehend dass du schreibst die Module X,Y,Z kann ich durch die Seminare 1, 2, 5 nachweisen o.ä.

PS. ich wollte dich keineswegs abhalten von der rechtlichen Betreuung, im Gegenteil! Viel Erfolg!
Forenfuchs ist offline  
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Alt 19.05.2024, 00:46   #10
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Beiträge: 8
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Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Ich wusste nicht das man auch borher schon einen Antrag auf Anerkwnnung stellen kann. Heiist das ich muss meine Uni Module selbst mit den Sachkundemoduleb vergleichen und es ihnen inhaltlich vorlegen?

LG Rani
Rani ist offline  
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Stichworte
beruf, betreuer, nachweise, psychologie, psychologiestudium

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