Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweise aus dem Studium im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo zusammen
Ich bin neu hier im Forum und interessiere mich für den Beruf "rechtliche Betreuung". Ich habe einen Masterabschluss ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.05.2024
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
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Hallo zusammen
Ich bin neu hier im Forum und interessiere mich für den Beruf "rechtliche Betreuung". Ich habe einen Masterabschluss in Psychologie und würde gerne wissen, ob auch Jemand anderes mit einen Abschluss in Psychologie diesen Beruf ausübt? Mich interessiert ob Module und andere Leistungen aus dem Studium für die Sachkundenachweise anerkannt werden? Liebe Grüsse Rani |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 353
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Hallo Rani,
bei uns studiert eine Anwältin Psychologie, um eine bessere Betreuerin zu sein - was ich ganz großartig finde. In unserer Stadt kenne ich - unter ca. 200 Betreuer:innen - nur noch eine Dipl.-Psychogerontologin. Sie macht auch viele Verfahrenspflegschaften. Sowohl aus dem BA und dem MA können Kenntnisse angerechnet werden, je nachdem, wie die Ausrichtung eines Studiums war. Du solltest selbst die Module vergleichen und schauen, wo du Übereinstimmungen findest: https://www.lexikon-betreuungsrecht....hkundenachweis Spontan würde ich mal vermuten: Modul 10 wird man wohl als Psychologe drauf haben ![]() Rechtliche Betreuung ist sicher ein spannendes Berufsfeld, es steht aber die rechtliche Besorgung von Angelegenheiten der Betreuten im Mittelpunkt, nicht deren Therapie. Bloß so zur Klarstellung. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.05.2024
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
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Hallo Forenfuchs
Danke für deine Antwort. Ich habe einen Master in Gesundheitspsychologie. Ich habe die Module der Sachkunde oberflächlich mal verglichen und es scheint als könnten einige Module angerechnet werden. Ich würde aber gerne wissen wie viele es ungefähr wären. Es ist ein sehr zeitintensives und aufwendiges Studium gewesen und ich hoffe schon das viel anerkannt werden kann. Auch Danke für deinen Hinweis, das hier die rechtliche Betreuung im Vordergrund steht und nicht die Therapie. Als Psychologen können wir auch einige Tätigkeiten ausüben und das wäre denke ich mal eine davon. Gruss Rani |
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#4 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,967
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Letztlich kann dir die Frage welche Module anerkannt werden nur deine zuständige Betreuuungsbehörde beantworten.
Da nutzt kein Nachfragen bei anderen Usern wenn die Behörde es anders sieht. Leg doch deine Unterlagen der Betreuungsbehörde zur Prüfung vor, dann hast du auch eine brauchbare Aussage.
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.05.2024
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
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Ich bin auch in Kontakt mit der Betreuungsbehörde aber noch sehr am Anfang mit dem Antrag. Ich frage auch nur deswegen nach weil villeicht Jemand das gleiche Studium gemacht hat und diesen Beruf ausübt und mir einen Tipp geben könnte bei welchen Modulen nochmal nachgeschaut werden kann.
LG Rani |
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#6 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
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Zitat:
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#7 | |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: im Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,135
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Zitat:
frag' doch parallel auch mal bei einem der einschlägigen FoBi-Institute an und bitte um Mitteilung, welche Module Du nach deren Ansicht zu belegen hättest. Ganz so, wie im Rahmen einer Anrechnung von anderweitig erbrachten Studienleistungen bei einem Zweitstudium. Dann hast Du eine recht belastbare "Verhandlungsgrundlage", sofern die BtB nicht zu Deiner Zufriedenheit entscheiden sollte. MfG Florian |
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#8 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,256
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Hallo Rani, das Curriculum für den Sachkundenachweis ist ja hauptsächlich rechtlich geprägt (zu ungefähr 2/3). Siehe die Details hier: https://www.lexikon-betreuungsrecht....eis#Curriculum
Ich vermute, die „Kommunikationsmodule“ 10 und 11 (mit zusammen 75 von 270 Zeitstunden) wären anerkennungsfähig.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#9 | |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 353
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Zitat:
Ich würde dir empfehlen, deinen Antrag selbst schon strukturiert zu stellen, also dahingehend dass du schreibst die Module X,Y,Z kann ich durch die Seminare 1, 2, 5 nachweisen o.ä. PS. ich wollte dich keineswegs abhalten von der rechtlichen Betreuung, im Gegenteil! Viel Erfolg! |
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#10 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 16.05.2024
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
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Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Ich wusste nicht das man auch borher schon einen Antrag auf Anerkwnnung stellen kann. Heiist das ich muss meine Uni Module selbst mit den Sachkundemoduleb vergleichen und es ihnen inhaltlich vorlegen?
LG Rani |
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| beruf, betreuer, nachweise, psychologie, psychologiestudium |
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