Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer musste die Registrierungsgebühr zahlen? im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo,
laut § 24 Abs. 5 BtOG kann die Betreuungsbehörde eine Registrierungsgebühr von 200 € verlangen, wenn keine Gründe der ...
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 01.07.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 6
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Hallo,
laut § 24 Abs. 5 BtOG kann die Betreuungsbehörde eine Registrierungsgebühr von 200 € verlangen, wenn keine Gründe der Billigkeit dargelegt werden: "Für jede Registrierung wird eine Gebühr von 200 Euro erhoben. Auslagen werden nicht gesondert erhoben. Im Einzelfall kann aus Gründen der Billigkeit von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden." Nun kenne ich Betreuungsbehörden, die allgemein von dieser Gebühr absehen, um potenzielle neue Berufsbetreuer nicht abzuschrecken, da die Situation in diesem Arbeitsfeld nicht besonders rosig aussieht. Es gibt jedoch Betreuungsbehörden, die seit dem 1.1.23 diese Gebühr bei der Registrierung verlangen, oder Behörden, die erst kürzlich damit angefangen haben. Ich würde gerne wissen:
Allgemein finde ich es schwierig, dass diese Gebühr erhoben wird, da die Situation für Berufsbetreuer ohnehin schon herausfordernd ist. Ich finde es unangemessen, diejenigen zusätzlich zu belasten, die sich trotz der widrigen Umstände für dieses Berufsfeld entscheiden. Viele Grüße VakoKing |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 361
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Hallo VakoKing,
das Registrierungsverfahren bindet deutlich mehr Kapazitäten in den Betreuungsbehörden, als dies bisher der Fall war. Teilweise wurde neues Personal eingestellt, um die Vielzahl an Bestandsbetreuern in die Registrierung zu bringen. Das kostet Geld, und zwar die jeweilige Kommune. Und zwar dafür, dass ein Betreuer sich mit einer Existenzgründung selbständig macht, also er damit sein Geld zu verdienen beabsichtigt. Behörden verlangen für alles Mögliche Gebühren, um ein Auto anzumelden bis Eheschließung oder Sterbeurkunde ausstellen. Nichts anderes ist die Registrierungsgebühr. Nichts, was man persönlich nehmen sollte. Billigkeitsgründe wären für mich solche: Betreuer hat zuvor Bürgergeld bezogen wegen Umschulung etc., hatte den Stichtag knappt verpasst (Bestandsbetreuer mussten keine Gebühr bezahlen).. Bloß weil es ein Mangelberuf ist, das ist nicht wirklich ein Billigkeitsgrund. Dass Kollegen das anders sehen, kann ich verstehen. Manche Kommune erlaubt der Betreuungsbehörde aber vielleicht nicht, darauf zu verzichten, dann müssen die das umsetzen. Natürlich sollte darauf im Antragsverfahren hingewiesen werden oder auf der Homepage zum Nachlesen. Allerdings müssen Betreuer ja Sachkunde nachweisen, und zu wissen, dass die Registrierung für den Berufszugang Geld kostet, wäre schon mal ein wichtiger Anfang. Nichts für ungut.. |
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