Dies ist ein Beitrag zum Thema Meldung an Stammbehörde gem. § 25 Abs. 1 BtOG im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Macht ihr alle 6 Monate unaufgefordert Meldung an eure Stammbehörde über die von euch geführten Betreuungen?...
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#1 |
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Schnell noch schreiben, dann geht's weiter
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 298
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Macht ihr alle 6 Monate unaufgefordert Meldung an eure Stammbehörde über die von euch geführten Betreuungen?
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,970
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Ja, dazu braucht es keine Aufforderung, da sich die Frist aus dem Gesetz ergibt.
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,309
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Müsste die Betreuersoftware doch eh automatisch generieren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 224
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Machen wir.
Wir hatten zuvor schon eine Stichtagsmeldung zum 01.03., seit Inkraft treten der neuen Regeln haben wir gleich von Anfang an mit der Betreuungsbehörde zur Vereinfachung abgesprochen (in Besprechung mit allen Betreuern des LKs) dass eine Meldung zum Stichtag 01.01. und eine zum 01.07. der Behörde vorgelegt wird. Also, unabhängig vom Datum des Registrierungsbescheid. Ich meine, macht es für alle Beteiligten einfacher. |
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