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Meldung an Stammbehörde gem. § 25 Abs. 1 BtOG

Dies ist ein Beitrag zum Thema Meldung an Stammbehörde gem. § 25 Abs. 1 BtOG im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Macht ihr alle 6 Monate unaufgefordert Meldung an eure Stammbehörde über die von euch geführten Betreuungen?...


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Alt 02.03.2026, 10:48   #1
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Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 298
Standard Meldung an Stammbehörde gem. § 25 Abs. 1 BtOG

Macht ihr alle 6 Monate unaufgefordert Meldung an eure Stammbehörde über die von euch geführten Betreuungen?
Beschützer ist offline  
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Alt 02.03.2026, 14:13   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,970
Standard

Ja, dazu braucht es keine Aufforderung, da sich die Frist aus dem Gesetz ergibt.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 02.03.2026, 14:29   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,309
Standard

Müsste die Betreuersoftware doch eh automatisch generieren.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.03.2026, 17:26   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 224
Standard

Machen wir.
Wir hatten zuvor schon eine Stichtagsmeldung zum 01.03., seit Inkraft treten der neuen Regeln haben wir gleich von Anfang an mit der Betreuungsbehörde zur Vereinfachung abgesprochen (in Besprechung mit allen Betreuern des LKs) dass eine Meldung zum Stichtag 01.01. und eine zum 01.07. der Behörde vorgelegt wird. Also, unabhängig vom Datum des Registrierungsbescheid.
Ich meine, macht es für alle Beteiligten einfacher.
Tschak ist offline  
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