Dies ist ein Beitrag zum Thema Angabe Steuer ID bei Aufwandpauschale im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Zitat:
Zitat von Suprarenin
BdB at work, Horst.
Das ist dort aber die Steuernummer, nicht die Steuer-ID....
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#11 |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,210
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Das ist dort aber die Steuernummer, nicht die Steuer-ID.
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#12 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Die Steuer-Nr war früher deshalb erfragt worden, weil Betreuungen mal umsatzsteuerpflichtig waren. Das ist aber schon 2013 entfallen. Für diese neue Mitteilungspflicht wird nur die Steuer-ID benötigt. Die Steuernummer nur von Betreuern mit Wohnsitz im Ausland.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#13 |
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Club 300
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 300
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Müsste ich nicht eigentlich die Wirtschafts-Identifikationsnummer an das Gericht übermitteln?
Die Identifikationsnummer ist doch nur für natürliche Personen. Wir handeln doch aber nicht als natürliche Personen. |
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#14 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 168
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Ich gebe die Steuernummer noch an beim Vergütungsantrag. Würde die künftig gerne wieder weglassen. Speichern die einzelnen Gerichte meine Nummer zentral oder wie ist das Vorgehen?
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