Dies ist ein Beitrag zum Thema Angabe Steuer ID bei Aufwandpauschale im Unterforum Sachkundenachweis und Registrierung ab 2023 , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo
Seit einiger Zeit zahlen die Gerichte hier in Bremen die Aufwandspauschale nur noch aus, wenn die Steuer-ID angegeben wird.
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.10.2024
Ort: Bremen
Beiträge: 32
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Hallo
Seit einiger Zeit zahlen die Gerichte hier in Bremen die Aufwandspauschale nur noch aus, wenn die Steuer-ID angegeben wird. Hat jemand dazu genauere Informationen oder weiß, auf welcher Grundlage das verlangt wird? |
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#2 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Die Gerichte sind rückwirkend seit 1.1.25 verpflichtet, Staatskassenzahlungen einmal jährlich dem Finanzamt zu übermitteln und brauchen daher die Nr. Ergibt sich aus der Mitteilungsverordnung.
Allerdings betrifft das nicht Einzelzahlungen, sondern die Gesamtsumme aller Staatskassenzahlungen, die innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen. Es gibt aber Ausnahmen: -keine Meldepflicht, wenn Empfänger gemeinnützig (= Betreuungsverein) - keine Meldepflicht für Zahlungen aus dem Betreutenvermögen - keine Meldepflicht, wenn jährlich nicht mehr als 3.000 € gezahlt wurde. Ehrenamtler müssten, um die Bagatallgrenze zu überschreiten, also mindestens 7 Betreuungen führen. Ist das erkennbar nicht der Fall, wäre das Abfragen verboten wegen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Nr c DSGVO).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 18.10.2024
Ort: Bremen
Beiträge: 32
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Danke für die hilfreichen Informationen
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,173
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Hallo,
habe heute ebenfalls ein Schreiben erhalten MJ NRW, kein NRW-Wappen drauf, keine Anschrift, nichts. Irgendwie merkwürdig. Zumal an meine alte Anschrift (seit 3,5 Jahren umgemeldet), nur wg. immer noch betshenden Nachsendeauftrages angekommen. Die müssten doch meine ID haben, wird ja in den Vergütungsanträgen angegeben. Wenn eine Bankverbindung abgefragt würde, würde ich sagen unseriös. Aber es wird lediglich nach Steuer-ID und Geb.-Datum gefragt, soll über QR-Code oder Webportal mit PIN eingepflegt werden. Komisch alles... MfG von Florian |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
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Habe ich auch bekommen Florian.
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#6 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 289
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BdB at work, Horst.
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#8 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,173
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Ja nee, Meldepflicht ist schon klar, kein Problem, sehe ich ein. Bei mir war's halt nur komisch, angeschrieben an alte Anschrift (<3,5 Jahre alt), woher haben die alte Daten? Und an meine jetzige Anschrift kam parallel nix. Und außerdem wirken diese Schrieben mittlerweile unseriös, kein Wappen, keine Rufnr., keine Anschrift, nur "MJ" und "freundliche Grüße aus dem Elfenbeinturm" stand drauf. Aber das ist ja seit längerem üblich, man will halt nicht kontaktiert werden...Dann werd' ich's mal online beantworten, anderer Kontaktweg ist ja auch ausdrücklich unzulässig. MfG Florian
PS: Ich arbeite mit dem Formularserver NRW. Aber das stimmt naklar, da wird die Steuer-ID mittlerweile nicht mehr verlangt, weder im alten, noch im neuen Formular |
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#9 |
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Routinier
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Weserbergland (NRW/Ostwestfalen-Lippe)
Beiträge: 1,173
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...jetzt kommt grade eine Mail einer hiesigen Betreuungsbehörde. Dort haben sich wohl zahlreiche Kollegen gemeldet, weil sie ein gleiches Schreiben erhalten hatten und ihnen das unseriös erschien. Es habe bei einigen Betreuern und auch bei einigen BtB zu Unsicherheiten geführt. Man habe aber nun beim MJ NRW nachgefragt. Hat wohl alles seine Richtigkeit
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#10 | |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Zitat:
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de Geändert von HorstD (31.03.2026 um 13:32 Uhr) |
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