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Studiengang "Betreuungsrecht"

Dies ist ein Beitrag zum Thema Studiengang "Betreuungsrecht" im Unterforum Service , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo, natürlich sind andere Ausbildungen auch nicht umsonst, aber die sogenannte Mentalität „Alles für lau“, würde ich doch nun mal ...


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Alt 29.06.2009, 19:48   #11
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Hallo,
natürlich sind andere Ausbildungen auch nicht umsonst, aber die sogenannte Mentalität „Alles für lau“, würde ich doch nun mal aussen vor lassen. Es steht in keinem Zusammenhang, ob ich bereit bin für meine Ausbildung angemessen zu zahlen, oder ob ich nun zu einem privaten Institut, das diese Marktlücke entdeckt hat und so nun ein Business daraus machen will, gehe. Die oben genannten Psychotherapeuten, Ärzte, Juristen haben natürlich eine Qualifikation, Gott sei Dank, aber glauben Sie, dass diese Studiengänge zu einem solchen Preis angeboten werden?
Sollte der Gesetzgeber den Zugang zu diesem Beruf reglementieren, was tatsächlich wünschenswert wäre, so sollte er sich meiner bescheidenen Meinung nach auch Gedanken darüber machen, wie man in angemessenem Maße an eine Ausbildung herankommt und dies nicht nur dem privaten Markt überlassen.
In jedem Aufgabenbereich muss ich mir doch Gedanken machen, ob sich die Investition auch trägt.
Für Idealisten gibt es in unserem Beruf keinen Platz.
Viele Grüße
NaDa

Geändert von NaDa (29.06.2009 um 19:51 Uhr)
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Alt 29.06.2009, 20:38   #12
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von NaDa Beitrag anzeigen
Es bleibt nur die Hoffnung, dass demnächst, in Hinblick auf die Notwendigkeit einer fundierten Ausbildung, ein Studiengang an einer normalen Uni mit den üblichen Studiengebühren angeboten wird. Ich würde mich (trotz meines Alters) noch mit Freuden einschreiben.
Vielleicht liegt es auch einfach an fehlendem Wissen oder gern gepflegten Vorurteilen.
Im Studiengang Sozialarbeit oder Sozialpädagogik an einer staatlichen oder kirchlichen FH einschreiben und selbständig den Studienschwerpunkt auf Betreuungsrecht legen. Kostet die Studien- und Semestergebühren (in manchen Bundesländern gibt es keine Studiengebühren, noch billiger). Es dürfte wohl keine Studiengänge geben, die besser auf die Tätigkeit vorbereiten, weil die Studieninhalte und die Inhalte der (späteren) Betreuertätigkeit sehr nah beieinander liegen. Was soll ein eigenständiger Studiengang? Ärzte studieren auch Medizin und nicht Urologie.
__________________
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Alt 29.06.2009, 22:04   #13
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Vielleicht liegt es auch einfach an fehlendem Wissen oder gern gepflegten Vorurteilen.
Im Studiengang Sozialarbeit oder Sozialpädagogik an einer staatlichen oder kirchlichen FH einschreiben und selbständig den Studienschwerpunkt auf Betreuungsrecht legen. Kostet die Studien- und Semestergebühren (in manchen Bundesländern gibt es keine Studiengebühren, noch billiger). Es dürfte wohl keine Studiengänge geben, die besser auf die Tätigkeit vorbereiten, weil die Studieninhalte und die Inhalte der (späteren) Betreuertätigkeit sehr nah beieinander liegen. Was soll ein eigenständiger Studiengang? Ärzte studieren auch Medizin und nicht Urologie.
Hallo,

die Tätigkeit eines Berufsbetreuers ist meines Erachtens in erster Linie rechts- und verwaltungsorientiert.

Im Zuge der Juristenausbildung werden neuerdings auch Bachelor- und Masterstudiengänge angeboten. Diese sind nahezu ausschließlich - typisch für unsere Gesellschaft - betriebswirtschaftlichen Inhalts und zielen auf den Abschluss "Wirtschaftsrecht". Auch die Fernuni bietet solche Studiengänge an.

Meines Wissens gibt es in Deutschland nur einen (Bachelor-)studiengang zum Sozialjuristen (FH-Fulda) und einen Masterstudiengang "Beratung und Sozialrecht" an der FH Frankfurt.

Diese dürften wohl eine ideale Voraussetzung für eine hochqualifizierte Betreuerausbildung darstellen.

Bachelorstudiengänge zum Sozialjuristen, die man (siehe Hagen) auch als Fernstudium anbieten könnte, fehlen hierzulande leider (Ausnahme - wie gesagt - das Vollzeitstudium in Fulda). Schade.
Auf diese Weise könnte man wohl relativ kostengünstig und effizient Qualität im Bertreuungswesen fördern.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 30.06.2009, 15:28   #14
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Hallo, nur kurz zur Aussage „Ärzte studieren auch Medizin und nicht Urologie“. Wenn ich einen Urologen brauche, gehe ich zu einem solchen und bin mir 100% sicher, dass wenn er sich als Urologen bezeichnen darf, er auch eine Spezialisierung in diesem Bereich absolviert hat.
Um nochmals auf das Thema zu kommen, allein in diesem Beitrag haben wir schon zwei verschiedene Studiengänge, die mit Sicherheit eine gute Ausbildung darstellen und dennoch nicht das ganze Spektrum der Arbeit eines Betreuers darstellen. Ich bin mir sicher, wenn wir noch weiter fachsimpeln werden sich noch eine Menge Möglichkeiten und Studiengänge auftun.
Sehr interessant!
Hoffentlich vergisst man dann als Dauerstudent nicht das Ziel.
Liebe Grüße
NaDa
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Alt 30.06.2009, 18:03   #15
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
Standard

Hallo nochmals,

ergänzend zu meinem o.g. Beitrag möchte ich natürlich noch erwähnt wissen, dass - wie Kohlenklau bereits ausführte - das Studium der Sozialen Arbeit, welches ja auch mit rechtlichen Inhalten gespickt ist, ebenso eine hervorragende Grundlage für die Betreuertätigkeit bildet, zumal es auch - wie vom Gesetzgeber gewünscht - die sozialpädagogischen Aspekte der Betreuung umfasst.
Einer landläufiger Meinung zufolge, können Sozialpädagogen und Juristen nicht unbedingt so gut miteinander.

Genau diese explosive Kombination macht aber wohl den optimalen Betreuer - irgendwie spannend, gell?

Ungeachtet dessen dürften auch genügende andere Ausbildungsberufe (Verwaltungsleute, Banker (na ja), Krankenpfleger u.a.) gepaart mit Lebenserfahrung eine ordentliche Grundlage für die Betreuertätigkeit darstellen.

Und natürlich ganz wichtig (wie überall im Leben):
Learning by doing!

mfg

Geändert von carlos (30.06.2009 um 18:06 Uhr)
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Alt 30.06.2009, 18:29   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
Ausrufezeichen

Hallo Carlos,
ich stimme dir in alledem zu, aber möchte nur eine kleine Anmerkung aus dem Bereich der Vormundschaft über Kinder und Jugendlichen dazu machen. In einer Studie wurde dort belegt, dass (gerade in Westdeutschland) die viele Vormünder eine Ausbildung im Verwaltingsbereich aben. Und ebendiese teilweise ihre Betreuten nur einmal im Jahr besuchen, und ansonsten nur ihre Unterschrift für irgendwelche Entscheidungen leisten. Im Gegensatz dazu haben in Ostdeutschland die Vormünder häufig eine Ausbildung aus dem erzieherischen/Sozialpädagogischen Bereich, und Kümmern sich ganz anders um ihre Klientel.(Besuche an Geburtstagen, engere Beziehung-den Bdürfnissen der Betreuten angepasst u.ä.).
Ich möchte jetzt nicht pauschal sagen, dass das eine besser ist als das andere, aber irgendwie könnte es auch gut sein, dass man je nach Ausbildung auch seine Rolle /Arbeitsauftrag anders auffasst...
Lg, Cassiopaia
Cassiopaia ist offline  
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Alt 30.06.2009, 21:53   #17
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat von NaDa Beitrag anzeigen
Hallo, nur kurz zur Aussage „Ärzte studieren auch Medizin und nicht Urologie“. Wenn ich einen Urologen brauche, gehe ich zu einem solchen und bin mir 100% sicher, dass wenn er sich als Urologen bezeichnen darf, er auch eine Spezialisierung in diesem Bereich absolviert hat.
Genau, er hat aber zunächst Medizin studiert und warum soll ein sozialarbeiterisches / sozialpädagogisches Studium nicht die (Pflicht-)Grundlage für eine spätere Spezialisierung im Bereich 'Betreuungsrecht' sein? Für mich wäre dies ideal.

Ich verstehe nicht, warum gerade Akademiker mit einem Studium im Bereich Sozialwesen kampflos Bereiche aufgeben, in denen sie ihre Pfründe sichern könnten. Ich sehe zunächst aus rein berufspolitischen Überlegungen heraus die Notwendigkeit, die Tätigkeit als Berufsbetreuer an das Sozialwesen anzudocken. Sozialjuristen oder Sozialwirte sind in den Rechtswissenschaften bzw. der BWL angesiedelt. Damit würde die Deutungshoheit über den Bereich 'Betreuung' genau diesen Berufsgruppen ohne Not überlassen. Gerade Sozialarbeiter und Sozialpädagogen scheinen aus reiner Nächstenliebe immer an andere zu denken, nur nicht an sich, um dann später das Hohelied vom schlechten gesellschaftlichen Umgang mit ihnen zu singen.

Ich halte eine akademische Ausbildung für die Tätigkeit als Berufsbetreuer für zwingend notwendig. Es geht bei Betreuungen um nichts mehr, als die umfassende Regelung von sozialen und rechtlichen Angelegenheiten von Menschen, die (temporär oder dauerhaft) hilflos sind. Wer weiß, wie unübersichtlich unser Leben geworden ist, der kann nicht im Ernst behaupten, daß dazu keine (fach)spezifische Ausbildung notwendig ist. Diese wird nunmal bei Juristen und im Studiengang Sozialwesen angeboten.
Es ist nicht sichergestellt, daß alle entsprechend ausgebildete Absolventen später gute Betreuungsarbeit leisten werden, aber die Wahrscheinlichkeit steigt ungemein und darauf kommt es an. Auch in anderen Tätigkeitsfeldern gibt es schließlich Pfeifen, die trotz Studium zwei und zwei nicht zusammenzählen können. Ohne entsprechende Ausbildung ist die Gefahr, nicht sach- und fachgerecht zu handeln aber ungleich größer. Viele Geschichten hier im forum dürften davon erzählen. Genauso wird es wie in anderen Feldern auch Autodidakten geben, die die Betreuertätigkeit auch ohne Studium hervorragend ausführen. Daher sollte auch für nicht mit entsprechenden Abschlüssen gesegnete Berufsbetreuer eine Nachqualifizierungsmöglichkeit eingeräumt werden (insbesondere die Studiengänge im Sozialwesen stehen schon heute auch Quereinsteigern mit Berufserfahrung manchmal offen). Ist ein harter Weg, aber in meinen Augen notwendig. Damit würde dann auch die unnötige Differenzierung der Betreuervergütung verschwinden.

Ohne eine Akademisierung der Tätigkeit als Berufsbetreuer laufen alle Bemühungen um eine Verbesserung der Situation in's Leere. Darüber sollten sich alle Betroffenen klar sein. Solange die Politik behaupten kann, daß man rechtliche Betreuungen mit ein wenig gesundem Menschenverstand und einer Prise Lebenserfahrung führen kann, solange wird sich auch an den Zuständen in diesem Bereich nichts ändern und das Jammern und das Selbstmitleid kann man ritualisieren.

Mit (sozial)pädagogischen Grüßen
Kohlenklau
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Alt 30.06.2009, 22:41   #18
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,303
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Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen

Ich halte eine akademische Ausbildung für die Tätigkeit als Berufsbetreuer für zwingend notwendig. Es geht bei Betreuungen um nichts mehr, als die umfassende Regelung von sozialen und rechtlichen Angelegenheiten von Menschen, die (temporär oder dauerhaft) hilflos sind. Wer weiß, wie unübersichtlich unser Leben geworden ist, der kann nicht im Ernst behaupten, daß dazu keine (fach)spezifische Ausbildung notwendig ist.

Ich sehe das nicht so. Die Verjustizifizierung (sorry für dieses blöde Wort) der gesetzlichen Betreuung ist aus meiner Sicht zwei Faktiren geschuldet:


-zunächst ganz einfach der Verortung der ganzen Angelegenheit bei Gericht (in fast allen Bundesländern)
-der unheiligen Dynamik von Verantwortung, Haftung, Beschwerde und Absicherung gegen all das.



Im Grundzug bleibt gesetzliche Betreuung für mich aber eine Angelegenheit des gesunden Menschenverstandes und alltäglichen Verantwortungsbewusstseins. Deswegen finde ich es sehr richtig und gut, dass Ehrenamtler dies auch übernehmen können und sehr fatal und falsch, wen solche sich dafür verantworten müssen, nicht das letzte sozialrechtliche Fitzelchen aus einer Betreuungssache herausgekitzelt zu haben.

Wo Angelegenheiten komplex, kompliziert, verworrren oder sehr aufwändig sind, sollen (wir) Profis ran. Unsere Anforderung und fachliche Kompetenz besteht darin, das Wohl eines Betreuten gut einschätzen zu können und daran unsere Tätigkeit auszurichten.

Bei manchen Sachlagen sind hierfür Juristen besser geeignet, bei anderen Soziapädagogen. Die Betreuungsstellen und die Gerichte haben hier eine gute Auswahl zu treffen.

Selbst ausgebildete Volljuristen müssen manchmal on the job erst lernen, wie man Hartz-IV beantragt. Selbst Sozialpädagogen müssen manchmal on the job erst rausfinden, was ein gutes Konzept eines Wohnheimes ist. Und selbst Dipl. Berufsbetreuer müssten sich erstmal in der harten Alltagspraxis die theoretischen Hörner abstossen.
Aber: auch Sozialpädagogen können Widersprüche gegen Bescheide formulieren und auch Juristen können eine Gespür für die individuellen Belage eines Klienten entwickeln.
All dies zusaMmen heisst für mich: eine gesunde Mischung aus einer verwertbaren Teil-Qualifikation und viel Erfahrung bringt's.

Der Rest ist für mich -mit Verlaub- ebenso großer Mumpitz wie der im Forum aufgetauchte Vorschlag, man könne so eine Art "Spick-mich" für Betreuer einrichten. Der Tenor bei beiden Sachen ist doch: die Qualität unserer Arbeit ist grottenschlecht und es muss dringend gehandelt werden. Ich werde mir diesen Schuh nicht anziehen.Sehe ich nicht ein...


Alsdann,

Flafluff.
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Alt 30.06.2009, 22:45   #19
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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Hallo,

Kohlenklau hat die Sache auf den Punkt gebracht - volle Zustimmung!!!

Ein Berufsbetreuer sollte sowohl Sozialjurist als auch Sozialarbeiter/Sozialpädagoge sein bzw. über betr. Kenntnisse verfügen.

mfg

Geändert von carlos (30.06.2009 um 22:51 Uhr)
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Alt 30.06.2009, 23:16   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 29.05.2009
Ort: Wuppertal
Beiträge: 79
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Hallo.
Ich sehe da gar nicht so viel Widersprüchlichkeiten in euren Meinungen.
Es gibt doch vier Voraussetzungen für eine Betreuung. Angehörigenbetreuung (ehrenamtlich), ehrenamtliche Betreuung eines "Fremden", Berufsbetreuung mit einer nicht ganz Betreuungsspezifischen Ausbildung (dafür aber viel Erfahrung in notwendigen Bereichen, und hochqualifizierte Berufsbetreuer, mit eine Betreuungsspezifischen Ausbildung.
Und wie schon gesagt, eigentlich sieht der gesetzgeber, und dem stimme ich auch zu, vor, dass nur im "Notfall" ein beruflicher Betreuer eingesetzt werden sollte. Nun ist es doch aber so, dass es ein Unterschied gibt zwischen der Ausübung einer beruflichen Rolle, und einer ehrenamtlichen. Ein Angehöriger wird meines Wissens auch nicht gefragt, ob er Maurer, oder Briefträger ist. Aber es sollte meines Erachtens gewisse Kriterien geben, wie die berufliche Rolle ausgeführt werden sollte, im Sinne des Gesetzes, das sich nach dem Wohlergehen des Betreuten richtet. Und eine demgemässe Ausbildung könnte einigen Misständen entgegenwirken - immer mit der Möglichkeit, dass Menschen ausgebildet werden, und keine Roboter...
Und ja, warum sollte nicht auch ein Verwalltungsfachangestellter eine berufliche Betreuung übernehmen, wenn er sich seiner beruflichen Rolle bewusst ist-bestenfalls zusatzqualifikationen- /Praktika/ ,da ein Demenzkranker Mensch nunmal keinen Armbruch hat - auch Angehörige brauchen meines Erachtens Begleitung...
Ich hoffe ich habe das jetzt einigermassen verständlich rübergebracht...
gruss, Cassiopaia
Cassiopaia ist offline  
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