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gesetzliche Betreuung

 

Studiengang "Betreuungsrecht"

Dies ist ein Beitrag zum Thema Studiengang "Betreuungsrecht" im Unterforum Service , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo Lewrenz, worauf bezieht sich Dein Hinweis auf "viel Geld"? In Mülheim werden übrigens bei einem Betreuungsverein zwei Betreuer gesucht. ...


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Alt 12.07.2009, 11:03   #31
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Lewrenz,

worauf bezieht sich Dein Hinweis auf "viel Geld"? In Mülheim werden übrigens bei einem Betreuungsverein zwei Betreuer gesucht. Voraussetzung: Dipl.SA/SP, Rechtsanwalt oder Rechtspfleger. Schau mal in die örtliche Zeitung.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 12.07.2009, 19:57   #32
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Blinzeln

Hallo,

ich finds lustig, unversehens ist man schon wieder beim Thema Professionalisierung angelangt (obwohl ich den Studiengang nie Besuchen würde, da ich qua Ausbildung eh schon zu den 44er-Betreuern zählen würde).

Gruß
M.
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Alt 13.07.2009, 08:44   #33
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von M.Günter Beitrag anzeigen
ich finds lustig, unversehens ist man schon wieder beim Thema Professionalisierung angelangt
Hallo M.Günter,

öh, worum ging's denn hier?

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Alt 13.07.2009, 21:11   #34
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Lächeln

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Hallo M.Günter,

öh, worum ging's denn hier?

Schöne Grüße
Kohlenklau
Ähm,

an dem Punkt, wo sich christlich und ethisch grad dran abarbeiten (weißt du ja sicher als Admin). Sicherlich habe ich manche Vorbehalte gegen solche Studiengänge - aber bezogen auf die Betreuer (FH= staatlich anerkannt, nur bezogen auf was?). Die Berufslobby scheint mir, bei dem was ich hier lese, doch etwas unterentwickelt. Interessant finde ich die ID mit dem Aufbaustudiengang, gabs auch mal für Sonderschullehrer. Die Frage ist nur, für wen rechnet sich das? (die Berufsbetreuer, die mehr als A13 inkl. Absicherung haben und ihre Betreuten ihrer Meinung nach gut betreuen, mögen sich jetzt melden!).

Gruß
M.
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Alt 14.07.2009, 09:31   #35
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
Standard

Hallo M.

ich habe Betreuer kennengelernt, die ca. 60 Betreuungen und mehr führen.

Wenn ich mal überschlage, kommen die (bei 44,-€/h) auf Jahresbruttoeinnahmen von mind. 120 000,-€

Zeig mir ein A 13, der das verdient.

Gruß
Heiner
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Alt 14.07.2009, 10:20   #36
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Heiner,

deshalb gibt es Städte und Gerichte, die die Zahl der Betreuungen pro BetreuerIn deckeln. Bei 30 bis 35 Betreuungen sieht die Sache schon anders aus. Wenn dann noch die Mehrzahl Altfälle sind oder Heimbewohner oder Vermögenslose oder wohlmöglich ein Altfall (älter als 1 Jahr) eines vermögensloser Heimbewohners, ist der Verdienst wahrlich nicht so doll: 88 Euro pro Monat.

Und dann möge man doch mal die Stunden berechnen und vergleichen. Bekanntermaßen hat die Woche 5 Arbeitstage, wobei oft noch am Wochenende gearbeitet wird. Aber egal. Am Tag sagen wir mal 10 Stunden. Wären ca. 200 Stunden im Monat. Bei 60 Betreuten mit einem durchschnittlichen Stundenkontingent von sagen wir mal 3 Stunden wären es 180 Stunden.

Tariflich liegt aber die Wochenstundenzahl darunter inkl. Ansprüche auf bezahlten Urlaub, Fortbildungtage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und die Überstunden dürfen ja müssen genommen werden.

Bei 40 Stunden in der Woche sieht es hingegen schon anders aus.
Und bei 50-60 Betreuungen gibt es ganz bestimmt einige, die mehr als 10 Stunden im Monat erfordern. Dann stimmt die ganze Rechnung nicht mehr auf Kosten der übrigen 'verwalteten' Betreuten im Rahmen der Mischkalkulation. Im Bereich christlich-ethisch christlich oder ethisch # 67 habe ich zu dieser 'Moral' Stellung genommen. Vielleicht haben wir ja eben drum demnächst ein Euro Jobber im Betreuungswesen, so wie sie bereits in Altenheim verwendet werden?

Ich bin der Ansicht, dass Betreuen von mehr als max. 45 Betreuten müsste verboten werden. Alles andere führt unweigerlich wieder zu den Zuständen vor 1992, wo auch die Amtvormünder die Mündel lediglich verwaltet und im Rahmen der Bürokratie missbraucht haben. Wer 60 und mehr Betreuungen führt, kassiert meines Erachtens ab und behandelt die Betreuten gesetzeswidrig ungleich.
Bitte hier sich nicht persönlich angegriffen fühlen - es ist meine persönliche Ansicht.

Jeder Betreute hat denselben Anspruch auf tatsächliche persönliche und nicht nur rechnerische oder verwaltungstechnische Betreuuung. Im Grunde müssten alle Betreuten im Sinne der Systemik des Gesetzes noch viel mehr Zoff machen und das System ad absurdum führen, in dem sie die tatsächliche Zuwendung, die ihnen per Gesetz zusteht, einfordern. Dann kämen zwar einige BetreuerInnen ganz schön ins Schleudern und die Gerichte auch. Und dann haben wir solche Fälle wie in der Strafverfolgung.

Wenn nämlich bei Betreuungen die ersten Vorwürfe von Verwahrlosung und Haftung entstehen wohlmöglich noch mit dem Segen der Gerichte, wird die Volksseele wach. Anlässlich des Gedenktages der Französichen Revolution und den gebilligten Unruhen bei Renault, kann man sich nur wünschen, dass unseren Abgeordneten das Gewissen schlägt, bevor es andere tun.

Gruß Heinz
 
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Alt 14.07.2009, 10:32   #37
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard @heinz

gehe ich voll d´accord mit........

ich "übe" sowas gerade im kleinen rahmen.......

es gibt auch wirklich nichts, was sich nicht verbessern ließe...

lg
nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
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Alt 14.07.2009, 10:52   #38
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Beitrag anzeigen
Hallo Heiner,





Bitte hier sich nicht persönlich angegriffen fühlen - es ist meine persönliche Ansicht.
Fühle mich nicht persönlich betroffen, denn ich habe nur soviel Betreuungen wie ich auch wirklich "betreuen" kann.

Ich muss aber auch nicht davon Leben. Meine Pension (übrigens in der o.a. Gehaltsklasse) ermöglicht es mir, fernab von finanziellen Zwängen, meine Betreuungen durchzuführen.

Abgesehen davon wollte ich auch mal darstellen, dass einige Betreuer sehr gut "verdienen".

Ich bin nämlich das ständige Gejammer von einigen Leuten Leid, die immer nur von zu viel Arbeit und zu wenig Verdienst schreiben.

Es weiß doch jeder im vorhinein, wie die Verdienstmöglichkeiten als Betreuer sind.
Wem das nicht langt, kann ja einen anderen Beruf wählen.

Wenn ich das so mitkriege, sind ja über die Hälfte aller Berufsbetreuer, hier im Forum, überqualifiziert. Dann dürfte ein Berufswechsel in "höher bezahlte" Tätigkeiten nicht schwerfallen.

Oder haben einige vielleicht den Blick für die Realität verloren.

Sicherlich bin jetzt sehr provakant, aber man muss die Füße auch mal auf dem Teppich halten.

Jetzt kommen natürlich diejehnigen, die schreien, der mit seiner Pension als Fünfzigjähriger, hat gut reden.
Ja hab ich auch. Aber dafür habe ich mir das auch in 35 Jahren erarbeitet.

Es grüßt
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 14.07.2009, 11:37   #39
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,736
Standard

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
Hallo M.

ich habe Betreuer kennengelernt, die ca. 60 Betreuungen und mehr führen.

Wenn ich mal überschlage, kommen die (bei 44,-€/h) auf Jahresbruttoeinnahmen von mind. 120 000,-€

Zeig mir ein A 13, der das verdient.

Gruß
Heiner
Geht diese Diskussion (endlich) wieder los; hab' mich eh' schon gewundert, dass diese seit ein paar Wochen außen vor war.

Zu den o.g. Zahlen:

Wie sagte schon Einstein - alles ist relativ.

Für diejenigen (Laien), die jetzt Kürzungen bei den Stundensätzen der Berufsbetreuer fordern, erlaube ich mir mal folgende Anmerkungen (....lasse mich hierzu auch gerne belehren):

Was ist A 13? Bei A 13 handelt es sich um eine beamtenrechtliche Besoldungsgruppe des gehobenen Dienstes (Endstufe; z.B. auch die Rechtspflegerlaufbahn) und des höheren Dienstes (Einstiegsstufe); siehe hierzu auch:

Höherer Dienst ? Wikipedia

Als A 13er kann man (im günstigsten Fall, also Endstufe incl. der üblichen Zulagen + Familienzuschlag) ein Jahresbruttoinkommen in Höhe von ca. 54.000,- Euro erzielen; sofern noch ein (anteiliges) 13. Monatsgehalt gezahlt wird, entsprechend mehr.

siehe hierzu:
http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-20..._west_2009.pdf

Hiervon hat der Beamte i.d.R. die Kosten für eine ergänzende private Krankenversicherung (im Normalfall 30% - 50 % des normalen Tarifs) zu zahlen sowie die entsprechende Einkommensteuer.

Was bedeuten die o.g. 44,- Euro?

Dies ist der (höchste) Stundensatz für - laut dem Gesetzgeber - besonders qualifizierte Berufsbetreuer, die i.d.R. über einen akademischen Abschluss (wie die A13er) verfügen.
Allerdings sind die Stunden, die ein Betreuer abrechnen kann, begrenzt (Pauschalierung).
Für einen mittellosen Betreuten, der nicht in einem Heim lebt, dürfen ab dem 13. Monat der Betreuung somit lediglich 3,5 Stunden im Monat abgerechnet werden - egal wieviel Arbeit anfällt; sieh hierzu:
Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Ich kann mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen (allerdings übe ich diese Tätigkeit noch nicht lange genug aus, so dass mir hier und da noch Routine fehlt), wie ein Kollege - ohne Unterstützung von Mitarbeiter(n) - dieses Pensum mit 60 Betreuungen erfüllen kann.
Demzufolge müssten die o.g. 120.000,- Euro brutto schon mal aufgeteilt werden.

Selbst wenn der Betrag von einem Betreuer alleine erzielt werden sollte, käme dann wieder Einstein ins Spiel:
Von diesem Betrag gehen erst mal 19 % Umsatzsteuer weg; blieben noch 97.200,- Euro.

Jetzt gehen noch die Betriebsausgaben ab (Kfz.- Kosten, Büromaterial, Reisekosten, Fortbildung etc.; Versicherungen u.a.) sowie die Kosten für eine private Vollversicherung und für die Altersvorsorge.
(nebenbei bemerkt: Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).

Dann noch die Gewerbesteuer und die ganz normale Einkommensteuer.

Kurz gesagt:

Der o.g. A13er dürfte netto wohl mehr rauskriegen als der 44,- Euro-Betreuer mit den 120.000,- Mille im Jahr.
Die anfallenden Arbeitsstunden lassen wir mal außen vor.

Rechnen darf jeder selbst.

Mir geht es nicht darum, fleißige Beamte und Betreuer gegeneinander aufzubringen - nur um etwas Sachlichkeit.

Wie gesagt: Alles ist relativ.

mfg

Geändert von carlos (14.07.2009 um 11:58 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 14.07.2009, 13:13   #40
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von heiner Beitrag anzeigen
Fühle mich nicht persönlich betroffen, denn ich habe nur soviel Betreuungen wie ich auch wirklich "betreuen" kann.

Ich muss aber auch nicht davon Leben. Meine Pension (übrigens in der o.a. Gehaltsklasse) ermöglicht es mir, fernab von finanziellen Zwängen, meine Betreuungen durchzuführen.

Abgesehen davon wollte ich auch mal darstellen, dass einige Betreuer sehr gut "verdienen".

Ich bin nämlich das ständige Gejammer von einigen Leuten Leid, die immer nur von zu viel Arbeit und zu wenig Verdienst schreiben.

Es weiß doch jeder im vorhinein, wie die Verdienstmöglichkeiten als Betreuer sind.
Wem das nicht langt, kann ja einen anderen Beruf wählen.

Wenn ich das so mitkriege, sind ja über die Hälfte aller Berufsbetreuer, hier im Forum, überqualifiziert. Dann dürfte ein Berufswechsel in "höher bezahlte" Tätigkeiten nicht schwerfallen.

Oder haben einige vielleicht den Blick für die Realität verloren.

Sicherlich bin jetzt sehr provakant, aber man muss die Füße auch mal auf dem Teppich halten.

Jetzt kommen natürlich diejehnigen, die schreien, der mit seiner Pension als Fünfzigjähriger, hat gut reden.
Ja hab ich auch. Aber dafür habe ich mir das auch in 35 Jahren erarbeitet.

Es grüßt
Heiner
Dem ist nichts hinzuzufügen!

@carlos
Und mal Hand aufs Herz, wieviele Rechtspfleger sind denn A13? Das ist einfach kein Maßstab und vom Rechtspflegerplebs die in den Amtsgerichten ihren Dienst verrichten bis zur gesetzlichen Rente absolut unerreichbar!
Vom 13. Monatsgehalt mal ganz zu schweigen. Was ist das?

Grüßle
Stracciatellamaus
 
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