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Studiengang "Betreuungsrecht"

Dies ist ein Beitrag zum Thema Studiengang "Betreuungsrecht" im Unterforum Service , Teil der Situation der Betreuer/innen
Dann werde ich mich mal outen. Ich bin so eine "böse" Betreuerin, die 60 Betreuungen führt! Davon sind ca. die ...


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Alt 14.07.2009, 14:01   #41
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Dann werde ich mich mal outen. Ich bin so eine "böse" Betreuerin, die 60 Betreuungen führt! Davon sind ca. die Hälfte im Heim und die Häfte daheim oder WG. Insgesamt habe ich gerade mal 3 Vermögende dabei.
Da ich meinen Job nun schon über 10 Jahre habe, habe ich nur noch wenige neue Betreute. Somit komme ich auf einen Durchschnitt von ca. 165 Stunden mtl. Aufwand. Die Arbeit teile ich mir mit einer Büroangestellten. Somit geht, wie Carlos richtig berechnet hat, der Lohn von dem "Großverdienst" ab, sowie Unkosten für das Büro, die ganze Technik etc...
Ich jammere nicht über den Verdienst, sondern nur über die teilweise immer wieder schleppende Bezahlung über die Gerichte, trotz nun mittlerweile 1/4 jährliche Rechnungsstellung. Ich bin es aber auch leid immer wieder an den Pranger gestellt zu werden. Ich denke, ich arbeite ordentlich. Ich bekomme oft gute Rückmeldungen und komischerweise diverse Male von Einrichtungen, die bestätigen, dass sie andere Betreuer kaum zu Gesicht bekommen oder eben erst garnicht kennen.
Wie gesagt, man kann dies alles relativ sehen. Doch wer hier so schön provokant ist, dem könnte ich auch entgegnen, vielleicht spricht auch ein wenig der Neid dabei mit, nicht so viele Betreuungen ergattert zu haben?
BetrKl ist offline  
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Alt 14.07.2009, 14:11   #42
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
Standard

Zitat:
Zitat von BetrKl Beitrag anzeigen
Doch wer hier so schön provokant ist, dem könnte ich auch entgegnen, vielleicht spricht auch ein wenig der Neid dabei mit, nicht so viele Betreuungen ergattert zu haben?
Sorry, aber da hast Du was falsch verstanden.

Ich gönne mir den Luxus, Betreuungen abzulehnen.

Ich bin rundherum zufrieden, war das immer schon.

Neid, was ist das?

Auf Arbeit oder Geld wäre ich schon garnicht neidisch.

Ich gönne mir den Luxus - zu Leben -

Herzliche Grüße
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 14.07.2009, 17:40   #43
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,736
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Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
@carlos
Und mal Hand aufs Herz, wieviele Rechtspfleger sind denn A13? Das ist einfach kein Maßstab und vom Rechtspflegerplebs die in den Amtsgerichten ihren Dienst verrichten bis zur gesetzlichen Rente absolut unerreichbar!
Vom 13. Monatsgehalt mal ganz zu schweigen. Was ist das?
Stracciatellamaus
Hallo,

der Rechtspfleger in A 13 ist - in der Tat - wohl genau so unüblich wie der Berufsbetreuer - der als absoluter Einzelkämpfer - über 60 Betreuungen führt.
Wobei es beide Konstellationen natürlich gibt; siehe hierzu z.B. die sachgemäßen o.g. Ausführungen der - wie ich finde - guten BetrKl.

Wenn aber schon - in Bezug auf die Betreuervergütung - die "Superzahl" in Höhe von 120.000,- Euro Jahreseinkommen in den Raum geworfen wird, dann erlaube ich mir auch, mit einem krassen Gegenbeispiel die Dimensionen wieder zurecht zu rücken.

Wobei man diese Diskussion meines Erachtens mit einem Satz abbremsen kann:

Gäbe es eine billigere Alternative zum Berufsbetreuertum (bei ähnlich gleicher Qualität), so wäre diese garantiert Praxis - worauf Sie sich verlassen dürfen!

Im übrigen finde ich es in einem Forum wie diesem vollkommen normal, dass - wie in Foren anderer Berufsgruppen auch - auch solche Diskussionen stattfinden.
Man sollte dies nicht mit dem Verb "jammern" stigmatisieren.

Ärzte jammern, Piloten jammern, Lehrer jammern (allesamt wohl nur selten in Deutschlands Suppenküchen anzutreffen) - selbst Sptzenmanager und Fußballprofis finden sich mit zweistelligen Millionengehältern unterbezahlt.
(Die, die wohl am meisten Grund zu jammern hätten, hört man vermutlich weniger).

Bei der Diskussion sollte m.E. auch beachtet werden, dass es z.B. weder d e n Beamten bzw. Rechtspfleger noch d e n Berufsbetreuer gibt.

Hier einen objektiven Maßstab anzulegen erscheint mir äußerst schwierig, da die betr. Einkommensarten von vielen Faktoren abhängen, wie z.B. Familienstand, Dienstalter, Arbeitsmenge, Arbeitsgüte und "Vitamin B" oder (bei Betreuern) Fallzahl, Art der Fälle, Betriebskosten, Qualität oder einfach nur Glück (Stichwort: Mischkalkulation)

Mir käme jedenfalls nicht in der Sinn, das Gehalt anderer Berufsgruppen (von einigen sog. Managern mal abgesehen) unanalysiert zu kritisieren - mangels ausreichender Kompetenz und weil ich nicht deren Arbeit verrichte.

Wobei ich mich - um bei unserem Beispiel zu bleiben - soweit aus dem Fenster hinauslehne, dass ich vermute, dass weder Rechtspfleger und Betreuer (beide hängen am Tropf der öffentlichen Hand) sich von Niemanden (schon gar nicht aus den eigenen Reihen) vorwerfen lassen brauchen, sie verdienen zu viel bzw. leisten nicht genug.

Im Gegenteil: Da ich beide Spezies in der Familie habe (Achtung Befangenheit!), würde ich sogar sagen, dass Vater Staat hier gut ausgebildete Fachkräfte verhältnismäßig preisgünstig abspeist.
(und wieder gejammert......).

@ heiner

Deine Situation ist natürlich eine Besondere, da Du Deine wohlverdiente Pension im Rücken hast.
Solltest Du Dir mal spaßeshalber ausrechnen, wie viele Betreuungen Du bräuchtest um ein A 13- Netto-Niveau zu erreichen, würdest Du vielleicht auch "jammern".

Diese (Deine) These steht allerdings felsenfest:
Zitat:
Es weiß doch jeder im vorhinein, wie die Verdienstmöglichkeiten als Betreuer sind.
Wem das nicht langt, kann ja einen anderen Beruf wählen.
mfg

Geändert von carlos (15.07.2009 um 10:07 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 22.09.2009, 16:59   #44
nam
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vom thread thema über die neiddebatten wieder zurück zum thema.....

hier die kosten.....die wie ich finde eben üblich wie angemessen sind.....aber siehe da:

(unter dem link von Kohlenklau zu finden)

Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Sie schließen den Studienschwerpunkt "Betreuung und Vormundschaft" mit dem staatlich anerkannten Hochschulabschluss Bachelor of Arts ab.

Ihre Vorteile:
  • Sie qualifizieren sich berufsbegleitend und zeitlich flexibel weiter.
  • Aktuelle Studieninhalte und Ihre tägliche Berufspraxis werden effektiv miteinander verbunden.
  • Maximal 20 - 25 Studierende pro Studiengang und eine kompetente Betreuung durch unsere Dozenten sichern Ihren optimalen Lernerfolg.
  • Der Hochschulabschluss Bachelor of Arts kann Ihnen den Zugang zur Vergütungsgruppe 3 ermöglichen, in Abhängigkeit von der jeweiligen Entscheidung der Behörde.
Nächster Studienbeginn: 04./05. Dezember 2009
Die Bewerbung ist bis zum 30.09.09 möglich. Das Auswahlverfahren findet am 19./20.10. statt.

Es wäre also die Möglichkeit gegeben zu studieren und sich neben bei noch das Taschengeld für den Lebensunterhalt sowie die Kosten des Studiums zu verdienen.....übrigens: Andere Berufsgruppen studieren auch nebenberuflich....es scheint also nicht unmöglich zu sein.


__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 22.09.2009, 17:47   #45
Berufsbetreuer
 
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,736
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen

Es wäre also die Möglichkeit gegeben zu studieren und sich neben bei noch das Taschengeld für den Lebensunterhalt sowie die Kosten des Studiums zu verdienen.....übrigens: Andere Berufsgruppen studieren auch nebenberuflich....es scheint also nicht unmöglich zu sein.

Ein berufsbegleitendes Studium - evt. auch als Weiterbildungsmaßnahme - ist grundsätzlich begrüßenswert.

Besonders für Leute, die noch nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

Wobei ich der Meinung bin, dass Dipl.- Sozialarbeiter, Pädagogen und andere der "Stufe 3" das betr. Wissen mit ihren Abschlüssen eigentlich schon haben sollten.
Hier wäre evt. ein berufsbegleitender Masterstudiengang (evt. auch als Fernkurs) sinnvoll.

Letztendlich ist das Ganze auch eine Zeit- und Geldfrage (Berlin ist für viele sehr weit).

Und: Ein guter Theoretiker ist - wie man weiß - noch längst kein guter Praktiker; daher erzielt man die größte Qualität meines Erachtens über ein engagiertes "Learning by doing" gepaart mit angemessener ständiger Weiterbildung (plus Mitgliedschaft in diesem Forum)

mfg
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Alt 22.09.2009, 18:42   #46
nam
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wo ist weiterbildung nicht wichtig, wenn man prozessqualität haben möchte.....

zur akademischen vorbildung in den bereichen betreuung.....

meine schwester ist auch dipl. soz.-päd. und leitet für eine bundesweit tätige firma im norddeutschen raum betriebskindergärten großer kunden (also über 1000 mitarbeiter)...

ich habe ihr auch mal einblick in meine betreungsunterlagen gewährt......sie kam zu der feststellung, dass das nicht ansatzweise bestandteil ihres studiums war und sie davon auch null ahnung hat...

null ahnung hatte auch mein erster betreuer (auch soz.päd. mit omnipotenzproblemen bei gleichzeitigem realitätsverlust....)

ich habe auch nie behauptet, dass das studium der weisheits letzter schluss ist.....es könnte eine grundlage (zugangsvoraussetzung) sein.....nicht mehr und nicht weniger!

der argumentation "learning by doing" als alleinige qualifikation kann ich aus meiner sicht nur die absage erteilen.....man stelle sich das z.b. bei ärzten vor....schwerer verkehrsunfall: ..."guten tag......ich möchte notarzt werden und mich jetzt um sie kümmern" schluck NEIN DANKE!

in jedem berufsbereich sind mitarbeiter der kategorie "learning by doing" ganz klar unter angelernte hilfskräfte eingeordnet.....ich kenne keinen arzt oder richter der per "learning by doing" in seine position gekommen ist.......

aber mit der klientel der betreuten kann man es ja machen.....leider!
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Geändert von nam (22.09.2009 um 18:55 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 22.09.2009, 19:06   #47
Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen

aber mit der klientel der betreuten kann man es ja machen.....leider!

Hallo nam,

ich möchte mal etwas zu bedenken geben: eine generelle Standardisierung der Betreuertätigkeit birgt für die Betreuten auch die Gefahr einer ganz erheblichen Unannehmlichkeit: Das berühmte Schema "F" dürfte wohl kaum den individuellen Erfordernissen jeden Einzelfalles gerecht werden. Da kann im Dienste der allgemeinen Betreuungsqualität ganz schnell mal das eigentliche Bedürfnis überfahren werden.

Ich glaube schon, dass das System so wie es sich im Moment darstellt, noch an vielen Stellen verfeinert und verbessert werden kann. Aber: insgesamt entwickelt sich hier ganz viel "Qualität" von selbst, durch die Interaktion zwischen den Beteiligten. Übrigens leistet dieses Forum hier auch einen sehr wesentlichen Beitrag, das wurde ja oben schon erwähnt.

Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 23.09.2009, 14:24   #48
nam
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Zitat ist ein Auszug aus: (Quelle Vormundschaftsgerichtstag e.V.
Qualitätsanforderungen und Qualitätskontrolle im Betreuungswesen)


.......
Allerdings ist das Hochschuldiplom zum Sozialarbeiter oder
Sozialpädagogen allein derzeit auch kein Nachweis einer hinreichenden Qualifikation
zum rechtlichen Betreuer.........

das ergänzend zu meiner bescheidenen Meinung zu o.a. Text.
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Alt 23.09.2009, 15:05   #49
Gesperrt
 
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.. Die derzeit geltende dreigliedrige Vergütungsregelung des Berufsvormündervergütungsgesetzes erscheint dagegen nicht als geeigneter Beitrag zur Entwicklung eines qualifizierten Betreuungswesens. Sie hat sich nicht bewährt. Die Erfahrung der Praxis zeigt, dass eine hohe Fachlichkeit in der Betreuungsführung in der Regel über den Weg professioneller sozialarbeiterischer Kompetenz erreicht wird. Deshalb sollte die erste Stufe des BvormVG möglichst sofort und auf längere Sicht auch die zweite Stufe entfallen. Allerdings ist das Hochschuldiplom zum Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen allein derzeit auch kein Nachweis einer hinreichenden Qualifikation zum rechtlichen Betreuer.

Aus 2002

http://www.vgt-ev.de/fileadmin/Medie...gen_im_BtW.pdf
Tina L. ist offline  
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Alt 23.09.2009, 17:08   #50
Ehrenamtlicher Betreuer
 
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Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
zur akademischen vorbildung in den bereichen betreuung.....

meine schwester ist auch dipl. soz.-päd. und leitet für eine bundesweit tätige firma im norddeutschen raum betriebskindergärten großer kunden (also über 1000 mitarbeiter)...

ich habe ihr auch mal einblick in meine betreungsunterlagen gewährt......sie kam zu der feststellung, dass das nicht ansatzweise bestandteil ihres studiums war und sie davon auch null ahnung hat...
Vor 20 Jahren war "Betreuungsrecht" auch nicht Bestandteil meines Studiums. KJHG, SGB 2 und 12 auch nicht. Gab es damals noch nicht. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat mir mal zum Familienrecht gesagt: "Ich weiß, daß man sich scheiden lassen kann, das ist aber mein einziges Wissen zu diesem Thema."
Warum wird gerade an Sozialarbeiter immer der Anspruch einer Universalgelehrtheit gestellt? Kann mMn nur damit zusammenhängen, die Kompetenzen dieser Berufsangehörigen zu diskreditieren (und die eigenen Kompetenzen entsprechend aufzuwerten).

Ich bin sehr froh, im Studium nicht zum Fachidioten ausgebildet worden zu sein, sondern ein allgemeines Fach- und Methodenwissen vermittelt bekommen zu haben. Das versetzt mich in die Lage, mich relativ schnell auch in weniger bekannte Problemkonstellationen einzuarbeiten. Und genau dazu sollte ein Studium qualifizieren.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
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