Dies ist ein Beitrag zum Thema Studiengang "Betreuungsrecht" im Unterforum Service , Teil der Situation der Betreuer/innen
Dann werde ich mich mal outen. Ich bin so eine "böse" Betreuerin, die 60 Betreuungen führt! Davon sind ca. die ...
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#41 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Dann werde ich mich mal outen. Ich bin so eine "böse" Betreuerin, die 60 Betreuungen führt! Davon sind ca. die Hälfte im Heim und die Häfte daheim oder WG. Insgesamt habe ich gerade mal 3 Vermögende dabei.
Da ich meinen Job nun schon über 10 Jahre habe, habe ich nur noch wenige neue Betreute. Somit komme ich auf einen Durchschnitt von ca. 165 Stunden mtl. Aufwand. Die Arbeit teile ich mir mit einer Büroangestellten. Somit geht, wie Carlos richtig berechnet hat, der Lohn von dem "Großverdienst" ab, sowie Unkosten für das Büro, die ganze Technik etc... Ich jammere nicht über den Verdienst, sondern nur über die teilweise immer wieder schleppende Bezahlung über die Gerichte, trotz nun mittlerweile 1/4 jährliche Rechnungsstellung. Ich bin es aber auch leid immer wieder an den Pranger gestellt zu werden. Ich denke, ich arbeite ordentlich. Ich bekomme oft gute Rückmeldungen und komischerweise diverse Male von Einrichtungen, die bestätigen, dass sie andere Betreuer kaum zu Gesicht bekommen oder eben erst garnicht kennen. Wie gesagt, man kann dies alles relativ sehen. Doch wer hier so schön provokant ist, dem könnte ich auch entgegnen, vielleicht spricht auch ein wenig der Neid dabei mit, nicht so viele Betreuungen ergattert zu haben? ![]() |
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#42 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Ich gönne mir den Luxus, Betreuungen abzulehnen. Ich bin rundherum zufrieden, war das immer schon. Neid, was ist das? Auf Arbeit oder Geld wäre ich schon garnicht neidisch. Ich gönne mir den Luxus - zu Leben - Herzliche Grüße ![]() Heiner |
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#43 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,736
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der Rechtspfleger in A 13 ist - in der Tat - wohl genau so unüblich wie der Berufsbetreuer - der als absoluter Einzelkämpfer - über 60 Betreuungen führt. Wobei es beide Konstellationen natürlich gibt; siehe hierzu z.B. die sachgemäßen o.g. Ausführungen der - wie ich finde - guten BetrKl. ![]() Wenn aber schon - in Bezug auf die Betreuervergütung - die "Superzahl" in Höhe von 120.000,- Euro Jahreseinkommen in den Raum geworfen wird, dann erlaube ich mir auch, mit einem krassen Gegenbeispiel die Dimensionen wieder zurecht zu rücken. Wobei man diese Diskussion meines Erachtens mit einem Satz abbremsen kann: Gäbe es eine billigere Alternative zum Berufsbetreuertum (bei ähnlich gleicher Qualität), so wäre diese garantiert Praxis - worauf Sie sich verlassen dürfen! Im übrigen finde ich es in einem Forum wie diesem vollkommen normal, dass - wie in Foren anderer Berufsgruppen auch - auch solche Diskussionen stattfinden. Man sollte dies nicht mit dem Verb "jammern" stigmatisieren. Ärzte jammern, Piloten jammern, Lehrer jammern (allesamt wohl nur selten in Deutschlands Suppenküchen anzutreffen) - selbst Sptzenmanager und Fußballprofis finden sich mit zweistelligen Millionengehältern unterbezahlt. (Die, die wohl am meisten Grund zu jammern hätten, hört man vermutlich weniger). ![]() Bei der Diskussion sollte m.E. auch beachtet werden, dass es z.B. weder d e n Beamten bzw. Rechtspfleger noch d e n Berufsbetreuer gibt. Hier einen objektiven Maßstab anzulegen erscheint mir äußerst schwierig, da die betr. Einkommensarten von vielen Faktoren abhängen, wie z.B. Familienstand, Dienstalter, Arbeitsmenge, Arbeitsgüte und "Vitamin B" oder (bei Betreuern) Fallzahl, Art der Fälle, Betriebskosten, Qualität oder einfach nur Glück (Stichwort: Mischkalkulation) Mir käme jedenfalls nicht in der Sinn, das Gehalt anderer Berufsgruppen (von einigen sog. Managern mal abgesehen ![]() Wobei ich mich - um bei unserem Beispiel zu bleiben - soweit aus dem Fenster hinauslehne, dass ich vermute, dass weder Rechtspfleger und Betreuer (beide hängen am Tropf der öffentlichen Hand) sich von Niemanden (schon gar nicht aus den eigenen Reihen) vorwerfen lassen brauchen, sie verdienen zu viel bzw. leisten nicht genug. Im Gegenteil: Da ich beide Spezies in der Familie habe (Achtung Befangenheit!), würde ich sogar sagen, dass Vater Staat hier gut ausgebildete Fachkräfte verhältnismäßig preisgünstig abspeist. (und wieder gejammert......). ![]() @ heiner Deine Situation ist natürlich eine Besondere, da Du Deine wohlverdiente Pension im Rücken hast. Solltest Du Dir mal spaßeshalber ausrechnen, wie viele Betreuungen Du bräuchtest um ein A 13- Netto-Niveau zu erreichen, würdest Du vielleicht auch "jammern". Diese (Deine) These steht allerdings felsenfest: Zitat:
Geändert von carlos (15.07.2009 um 10:07 Uhr) |
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#44 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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vom thread thema über die neiddebatten wieder zurück zum thema.....
hier die kosten.....die wie ich finde eben üblich wie angemessen sind.....aber siehe da: (unter dem link von Kohlenklau zu finden) Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.) Sie schließen den Studienschwerpunkt "Betreuung und Vormundschaft" mit dem staatlich anerkannten Hochschulabschluss Bachelor of Arts ab. Ihre Vorteile:
Die Bewerbung ist bis zum 30.09.09 möglich. Das Auswahlverfahren findet am 19./20.10. statt. Es wäre also die Möglichkeit gegeben zu studieren und sich neben bei noch das Taschengeld für den Lebensunterhalt sowie die Kosten des Studiums zu verdienen.....übrigens: Andere Berufsgruppen studieren auch nebenberuflich....es scheint also nicht unmöglich zu sein.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#45 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,736
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![]() Zitat:
Besonders für Leute, die noch nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Wobei ich der Meinung bin, dass Dipl.- Sozialarbeiter, Pädagogen und andere der "Stufe 3" das betr. Wissen mit ihren Abschlüssen eigentlich schon haben sollten. Hier wäre evt. ein berufsbegleitender Masterstudiengang (evt. auch als Fernkurs) sinnvoll. Letztendlich ist das Ganze auch eine Zeit- und Geldfrage (Berlin ist für viele sehr weit). Und: Ein guter Theoretiker ist - wie man weiß - noch längst kein guter Praktiker; daher erzielt man die größte Qualität meines Erachtens über ein engagiertes "Learning by doing" gepaart mit angemessener ständiger Weiterbildung (plus Mitgliedschaft in diesem Forum ![]() mfg |
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#46 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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wo ist weiterbildung nicht wichtig, wenn man prozessqualität haben möchte.....
zur akademischen vorbildung in den bereichen betreuung..... meine schwester ist auch dipl. soz.-päd. und leitet für eine bundesweit tätige firma im norddeutschen raum betriebskindergärten großer kunden (also über 1000 mitarbeiter)... ich habe ihr auch mal einblick in meine betreungsunterlagen gewährt......sie kam zu der feststellung, dass das nicht ansatzweise bestandteil ihres studiums war und sie davon auch null ahnung hat... null ahnung hatte auch mein erster betreuer (auch soz.päd. mit omnipotenzproblemen bei gleichzeitigem realitätsverlust....) ich habe auch nie behauptet, dass das studium der weisheits letzter schluss ist.....es könnte eine grundlage (zugangsvoraussetzung) sein.....nicht mehr und nicht weniger! der argumentation "learning by doing" als alleinige qualifikation kann ich aus meiner sicht nur die absage erteilen.....man stelle sich das z.b. bei ärzten vor....schwerer verkehrsunfall: ..."guten tag......ich möchte notarzt werden und mich jetzt um sie kümmern" schluck NEIN DANKE! in jedem berufsbereich sind mitarbeiter der kategorie "learning by doing" ganz klar unter angelernte hilfskräfte eingeordnet.....ich kenne keinen arzt oder richter der per "learning by doing" in seine position gekommen ist....... aber mit der klientel der betreuten kann man es ja machen.....leider!
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (22.09.2009 um 18:55 Uhr) |
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#47 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,312
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![]() Hallo nam, ich möchte mal etwas zu bedenken geben: eine generelle Standardisierung der Betreuertätigkeit birgt für die Betreuten auch die Gefahr einer ganz erheblichen Unannehmlichkeit: Das berühmte Schema "F" dürfte wohl kaum den individuellen Erfordernissen jeden Einzelfalles gerecht werden. Da kann im Dienste der allgemeinen Betreuungsqualität ganz schnell mal das eigentliche Bedürfnis überfahren werden. Ich glaube schon, dass das System so wie es sich im Moment darstellt, noch an vielen Stellen verfeinert und verbessert werden kann. Aber: insgesamt entwickelt sich hier ganz viel "Qualität" von selbst, durch die Interaktion zwischen den Beteiligten. Übrigens leistet dieses Forum hier auch einen sehr wesentlichen Beitrag, das wurde ja oben schon erwähnt. Grüße, Flafluff. |
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#48 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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![]() Zitat ist ein Auszug aus: (Quelle Vormundschaftsgerichtstag e.V. Qualitätsanforderungen und Qualitätskontrolle im Betreuungswesen) ....... zum rechtlichen Betreuer.........Allerdings ist das Hochschuldiplom zum Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen allein derzeit auch kein Nachweis einer hinreichenden Qualifikation das ergänzend zu meiner bescheidenen Meinung zu o.a. Text.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#49 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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![]() .. Die derzeit geltende dreigliedrige Vergütungsregelung des Berufsvormündervergütungsgesetzes erscheint dagegen nicht als geeigneter Beitrag zur Entwicklung eines qualifizierten Betreuungswesens. Sie hat sich nicht bewährt. Die Erfahrung der Praxis zeigt, dass eine hohe Fachlichkeit in der Betreuungsführung in der Regel über den Weg professioneller sozialarbeiterischer Kompetenz erreicht wird. Deshalb sollte die erste Stufe des BvormVG möglichst sofort und auf längere Sicht auch die zweite Stufe entfallen. Allerdings ist das Hochschuldiplom zum Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen allein derzeit auch kein Nachweis einer hinreichenden Qualifikation zum rechtlichen Betreuer.
Aus 2002 http://www.vgt-ev.de/fileadmin/Medie...gen_im_BtW.pdf |
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#50 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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![]() Zitat:
Warum wird gerade an Sozialarbeiter immer der Anspruch einer Universalgelehrtheit gestellt? Kann mMn nur damit zusammenhängen, die Kompetenzen dieser Berufsangehörigen zu diskreditieren (und die eigenen Kompetenzen entsprechend aufzuwerten). Ich bin sehr froh, im Studium nicht zum Fachidioten ausgebildet worden zu sein, sondern ein allgemeines Fach- und Methodenwissen vermittelt bekommen zu haben. Das versetzt mich in die Lage, mich relativ schnell auch in weniger bekannte Problemkonstellationen einzuarbeiten. Und genau dazu sollte ein Studium qualifizieren.
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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