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Kohlenklau 02.10.2008 23:17

Studiengang "Betreuungsrecht"
 
openPR.de - Pressemitteilung - Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht - Bewerbungscountdown für Bachelor Studiengang ?Betreuung und Vormundschaft? (B.A.)

Steinbeis-Hochschule Berlin
Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht
Ramona Groneberg
Gürtelstraße 29a/30
10247 Berlin
Tel.: 030/814698-39
Fax: 030/814698-51
http://www.openpr.de/images/gen/a/b/...4613a68868.gif
www.aoev.de

Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht

carlos 04.10.2008 11:17

Hallo,

Diesbezüglich sind auch Masterstudiengänge geplant; siehe hierzu auch:

http://www.vgt-ev.de/fileadmin/Medie...skompetenz.pdf

mfg
carlos

nam 26.06.2009 13:34

das ist ja mal eine positive nachricht...
 
wenn auch kein Garant für eine 100%ige perfekte betreuung........aber: es nimmt formen an.....finde ich begrüßenswert!

Cassiopaia 26.06.2009 15:21

Ja, ich bin auch erfreut darüber. Vielleicht bekommt dadurch der Beruf auch in der politischen Landschaft mehr Gewicht....

nam 26.06.2009 20:32

das glaube ich bei der derzeitigen und auch zukünftigen kassenlage eher nicht.......bei den problemen die wir in deutschland mit den strukturen im sozialstaat haben.........und dann noch sowas komplexes....ich denke (im sinne von befürchten) es wird sich sowas ähnliches wie im pflegebereich entwickeln.......minutengetaktet.........schluck

Cassiopaia 26.06.2009 22:33

Hab ich mir auch schon gedacht, ist ja das Standartargument. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf...;-)

NaDa 29.06.2009 14:29

Hallo,
habe mir mal die Seiten zum Bachelor Studiengang angeschaut. Ist tatsächlich sehr interessant. Gebe allerdings zu bedenken, dass mit diesem Studium ( 36 Monate à 440.-€) eine beachtliche Gebühr anfällt. Sicherlich ist es sinnvoll, eine konsequente Ausbildung zu bekommen, die Thematik ist auch durchaus so weit gefächert, dass ein gesonderter Studiengang angebracht wäre. Aber eine Frage bleibt dennoch offen; wie kann sich eine Studiengebühr von 15840.-€ bei 36 Monaten respektive 16500.-€ bei 55 Monaten, rentabilisieren? Wie lange wird es dauern, bis man mit der, unserem Beruf eigenen Pauschalierung wieder auf seine Kosten kommt? Mir ist klar, dass Wissen unbezahlbar ist. Dennoch muss sich eine derartige Ausbildung rechnen. Es bleibt nur die Hoffnung, dass demnächst, in Hinblick auf die Notwendigkeit einer fundierten Ausbildung, ein Studiengang an einer normalen Uni mit den üblichen Studiengebühren angeboten wird. Ich würde mich (trotz meines Alters) noch mit Freuden einschreiben.
Viele Grüße NaDa

nam 29.06.2009 15:18

klar ist das kein pappenstiel....aber andere ausbildungsgänge sind auch nicht umsonst. das hat sich wohl auch so in deutschland eingebürgert....alles für lau.
in anderen ländern geht man mit ganz anderen summen im hinblick auf aus-und weiterbildung/ eigenanteil um.
wenn es sich nicht rechnet kann man es ja lassen.....
bleibt zu hoffen, dass der gesetzgeber da mal einschreitet und den zugang zu diesem beruf reglementiert.
von einem arzt/psychologischen psychotherapeuten erwarte ich ja auch eine gewisse grundqualifikation.......dort ist es ja auch gesetzlich vorgeschrieben.

warum nicht hier...bei so einem heiklen und komplexen thema (recht, soziales, psychologie, betriebswirtschaft, etc.)?

Heinz 29.06.2009 16:02

Hallo Nam,

ich vermute, du verstehst die Intention des Gesetzgebers anders, als es sich im Gesetz verfestigt hat: Der Berufsbetreuer ist als ultima ratio gedacht, also eigentlich als Notlösung, wenn nichts anderes geht. Schon im Gesetz hat der Gesetzgeber seine Missachtung vor dem Beruf zum Ausdruck gebracht: eigentlich sollte gar keiner betreuungsbedürftig sein, ähnlich wie die Suchtkranken auch. Und wenn, dann gibt es doch gewiss Angehörige, können sich ja mal sozial um ihre Mischpoke kümmern. Und wenn das nicht, dann Ehrenamtler, die nicht wissen mit ihrer Zeit was anzufangen oder ihr Helfersyndrom pflegen müssen. Und wenn das alles nicht hilft, mein Gott dann halt ein Berufsbetreuer. Und denen machen wir es leidlich: ein paar Stunden im Monat mal nach dem Rechten schauen, dürfte ja nicht schwer sein.

Ich rate dir mal die Eingaben insb. von den Berufsverbänden vor der Verabschiedung des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes nachzulesen. Und dann schau mal was der Gesetzgeber draus gemacht hat. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass weithin der Eindruck vorherrscht, die BetreuerInnen würden nur 'abrechnen', aber abgerechnet wird zum Schluss. All die Kalkulationen an Kostenvermeidung durch Prophylaxe, an Stabilisierung von Mietverhältnissen, an Vermeidung von stationären Aufenthalten und und und war dem Gesetzgeber nahezu polnisch. Er oder sie sahen nur, wie die Kosten minimieren könnten. Dafür haben sie auch die so sinnigen Kompetenzstufen (Hochschulabschluss mit verwertbaren Kenntnissen) belassen. Manch ein Quereinsteiger aus der Altenpflege oder sozialen Organisation bishin zum ehemaligen Heimleiter, aber ohne Hochschulabschluss werden halt geringer vergütet, obwohl hochgradig kompetent und engagiert. So einfach ist das.

Alt-Kanzler Schröder hat vormals die Lehrer mal abkanzelt, weil faul. Demnächst werden es die BetreuerInnen sein. Das ist gleich der Reise nach Jerusalem. Irgendwen triffts immer. Und die Forderung nach mehr Bildung und Auswahl und Qualität: ich bitte dich, wovon denn? Der Streik von einer Woche für mehr Bildung war doch wohl was fürn hohlen Zahn. Wo sich Professoren mit Studenten, Lehrer mit Schülern solidarisieren stimmt doch was im System nicht. Es fehlen nicht nur 4000 Lehrer in NRW, sondern auch die Unis wird der Strom abgestellt. Und da erwartest du noch hochqualifizierte und ausgewählte BetreuerInnen? Vielleicht erwartest du ja auch ehrliche Politiker jetzt vor der Wahl?

Nichts für ungut. Ein wenig Zynismus darf ja wohl mal erlaubt sein.

Heinz

carlos 29.06.2009 18:58

Hallo,

treffender Beitrag, Heinz:clapping2::a040:.


mfg
carlos


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