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Fernkurs Fernlehrgang Einsendeaufgabe Beckakademie

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fernkurs Fernlehrgang Einsendeaufgabe Beckakademie im Unterforum Service , Teil der Situation der Betreuer/innen
Bis zur ersten Einsendeaufgabe brauche ich auch noch etwas Zeit. Versuche mich täglich 2 Stunden hinzusetzen, aber da das nicht ...


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Alt 12.10.2021, 14:37   #11
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 10.10.2021
Ort: Dortmund
Beiträge: 5
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Bis zur ersten Einsendeaufgabe brauche ich auch noch etwas Zeit. Versuche mich täglich 2 Stunden hinzusetzen, aber da das nicht immer klappt, wird wohl am Wochenende gebüffelt 😀
SPBB ist offline  
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Alt 17.10.2021, 23:02   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.06.2019
Beiträge: 35
Standard

Hallo Reddusk,


machst du den Kurs "Berufsbetr...." mit Hochschulzertifikat (Hzk) oder ohne?


Ich mache den Kurs mit Hzk, habe mich leider nur noch für Nov. '22 zur Prüfung anmelden können....


Vor gut 2 Wochen auch erst die erste Einsendeaufgabe eingereicht, aber bereits das Ergebnis erhalten und mir 2,5 bestanden.



LG Lesefreund
Lesefreund ist offline  
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Alt 25.10.2021, 13:35   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.10.2021
Beiträge: 10
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Hallo,

ich mache ihn ohne Hochschul-Zertifikat.
Die Note für die 1. Einsendeaufgabe müsste jetzt die Tage kommen. Bei der 2 Einsendeaufgabe, verzweifle ich ein wenig Recht ist halt nicht jedem recht
Reddusk ist offline  
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Alt 29.10.2021, 19:38   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.10.2021
Beiträge: 10
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Hab die Klasur zurück..puh.. ne 3,7 ist jetzt nicht der Hit.
Ich bin wohl zu knapp mit den Antworten
Reddusk ist offline  
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Alt 30.10.2021, 08:38   #15
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,717
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Zitat:
Zitat von Reddusk Beitrag anzeigen
Hab die Klasur zurück..puh.. ne 3,7 ist jetzt nicht der Hit.
Ich bin wohl zu knapp mit den Antworten
Meine Vermutung: wahrscheinlich war das eine Klausur, die im Gutachtenstil beantwortet werden sollte (und nicht im Urteilsstil). Beim Gutachtenstil nimmt man nicht die Antwort vorweg, sondern prüft alle (theoretisch) denkbaren Lösungen durch „es könnte sein, dass…“ Auch wenn man aufgrund Berufserfahrung bereits weiß, dass das nicht die richtige Antwort ist. Denn man soll den Gedankengängen folgen. In der Praxis bewährt sich das vor allem, wenn man 2 ähnliche Sachverhalte vergleicht und meint, die Lösungen im neuen Fall müsse wie im alten sein, dabei aber ein kleines und vielleicht wichtiges Detail übersieht. Es geht also um die Klarheit der Überlegung.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 16.01.2022, 13:01   #16
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.10.2021
Beiträge: 10
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Ja, genauso war es. Fällt mir echt schwer. Hab zwar bestanden, aber die nächste Einsendeaufgabe ist nicht leichter
Erbe,Vermögen etc.
Finde es für nebenbei (Beruf,Kind) auch echt schwer...
Reddusk ist offline  
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Alt 16.01.2022, 17:11   #17
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
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Zitat:
Zitat von Reddusk Beitrag anzeigen
Finde es für nebenbei (Beruf,Kind) auch echt schwer...
Hallo Reddusk,

das ist es ganz bestimmt auch, v.a. so "nebenbei"! Viel Erfolg weiterhin

Ich habe mir gerade Deinen Beck-Lehrgang mal angesehen, müsste der Kurs "Zertifikat Vereins-/Berufsbetreuer" sein, oder? Das ist eine ganze Menge breiter Inhalte, aber auch wohl passgenau im Hinblick auf die anstehenden Erfordernisse (Sachkundenachweis usw.) denke ich.

Den von HorstD angesprochenen Gutachtenstil kannst Du gut trainieren, aber das hast Du vermutlich bereits getan. Fällt erfahrungsgemäß vielen Studierenden schwer. Immer schön im Dreischritt, für jedes (relevante) Prüfungselement:

1. Könnte so sein, wenn das und das (gesetzlicher Tatbestand) zuträfe

2. im Sachverhalt ist es so und so (am gesetzl. TB abarbeiten und auf diesen anwenden)

3. Ergebnis feststellen: folglich ist es so (bezogen auf 1.)

Und, das ist wichtig, nicht alles auf einmal. Da kommt man schnell durcheinander und darin liegt ein häufiger Fehler. Jedes Tatbestandselement in diesem Dreischritt einzeln prüfen bis zum jeweiligen Teilergebnis und dann weiter mit dem nächsten!

Naja, hört sich immer so leicht an, ist aber irgendwie doch immer wieder ein Problem...
Mir haben damals im Studium Skripten weitergeholfen, gerade dabei, im ersten Semester. Einfach ein BGB/AT-Skript anschaffen, da wird das in der Regel einführend anschaulich behandelt; sind sehr preisgünstig. Ich weiß nicht, ob es sie noch gibt, aber am einfachsten (und günstigsten) waren die vom Richter-Verlag.


Alles Gute, viele Grüße von Florian.
Florian ist offline  
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Alt 17.01.2022, 10:39   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 27.02.2020
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 22
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Wenn Du den Gutachtenstil trainieren möchtest, vergiss nicht die Definitionen.

Gutachtenstil bedeutet immer einen 4er Schritt.

Erst damit kannst Du den Lebenssachverhalt subsumieren. Die Definition ist der "Zwischenschritt" auf dem Weg zur Subsumtion.

Willst Du den "Zugang" prüfen, musst Du erstmal wissen, was das ist.

Zuerst kommt die Hypothese als Obersatz, dazu wird ein "Problem" aufgeworfen.
Fraglich ist, ob dem A die Willenserklärung zugegangen ist.

Dann die Definition des zugehens:
Eine Willenserklärung geht zu, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter normalen Verhältnissen von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen kann.

Dann erst kommt die Subsumtion, also das Einordnen eines Sachverhaltes unter einen Tatbestand:
Der Briefkasten des Empfängers gilt als Empfangseinrichtung von Willenserklärungen. Wird die Willenserklärung vor oder während der üblichen Zeiten der Postzustellung eingeworfen, so wird eine Kenntnisnahme noch am gleichen Tag angenommen. Die schriftliche Willenserklärung wurde dem Empfänger am Montag, den 15.05. morgens durch einen Boten in seinen Briefkasten eingeworfen.Sie ist so in den Machbereich des A gelangt.

Dann kommt das Ergebnis:
Mithin ist die Willenserklärung dem A am 15.05. zugegangen.

Ohne Definition bekommt man keine saubere Subsumtion hin.

Man muss aber auch ein Gespür dafür entwickeln, wann der Gutachtenstil und wann der Feststellungs- oder Urteilsstil ausreichend ist.

Steht z.B. im Sachverhalt, dass A und B einen Kaufvertrag geschlossen haben, dann ist das idR unstreitig und eigentlich sogar egal, wer genau ein Angebt abgegeben hat.

In einer Klausur wäre dann ausreichend:
Ein Kaufvertrag iSd § 433 BGB ist gegeben, Angebot und Annahme gem. §§ 145 ff. BGB liegen vor.

Fängst Du jetzt an, lang und breit einen Kaufvertrag zu prüfen, wird der Korrektor völlig zu Recht eine falsche Schwerpunktsetzung bemängel.

Immer daran denken: Am Ende des Tages wird die Klausur von Juristen korrigiert. Die wollen den Gutachtenstil sehen. Die freuen sich immer, wenn etwas unproblematisches kurz abgehandelt wird. Ansprechen musst Du es trotzdem.

Richtige AGL finden, dann ergeben sich die Prüfungspunkte von selber, Unproblematisches kurz ansprechen (Feststellung), Problematisches ausführlich prüfen (Gutachten). Definitionen müssen sitzen. Dann klappt das.

Mir hat das Buch von Tina Hildebrand, Juristischer Gutachterstil, weitergeholfen.

Die Fallbücher von AS oder Hemmer haben ausformulierte Lösungen mit Anmerkungen bei Problemen, die sind jetzt auch nicht soo teuer.

Den Gutachtenstil lernt man am besten durch üben, üben, üben.
Nimm jede Übungsklausur. Suche Dir online Übungsklausuren mit Musterlösungen. Selber schreiben, Ergebnisse kontrollieren.

Man wird im Gutachtenstil nur gut, wenn man Gutachten schreibt!
Olbi ist offline  
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Alt 18.01.2022, 23:54   #19
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Beiträge: 250
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Zitat:
Zitat von Reddusk Beitrag anzeigen
Ja, genauso war es. Fällt mir echt schwer. Hab zwar bestanden, aber die nächste Einsendeaufgabe ist nicht leichter
Erbe,Vermögen etc.
Finde es für nebenbei (Beruf,Kind) auch echt schwer...
Ja, das glaub ich Dir.
Ich mache "nebenbei" den Curator de Jure ---
Auch das ist sehr anspruchsvoll und bei weitem nicht "nebenbei" zu schaffen. Es fordert sehr viel Disziplin und auch sehr sehr viel Fleiß... aber ich denke es lohnt sich
3malmami ist offline  
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Alt 18.01.2022, 23:55   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.12.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 250
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Zitat:
Zitat von Florian Beitrag anzeigen
Hallo Reddusk,

das ist es ganz bestimmt auch, v.a. so "nebenbei"! Viel Erfolg weiterhin

Ich habe mir gerade Deinen Beck-Lehrgang mal angesehen, müsste der Kurs "Zertifikat Vereins-/Berufsbetreuer" sein, oder? Das ist eine ganze Menge breiter Inhalte, aber auch wohl passgenau im Hinblick auf die anstehenden Erfordernisse (Sachkundenachweis usw.) denke ich.

Den von HorstD angesprochenen Gutachtenstil kannst Du gut trainieren, aber das hast Du vermutlich bereits getan. Fällt erfahrungsgemäß vielen Studierenden schwer. Immer schön im Dreischritt, für jedes (relevante) Prüfungselement:

1. Könnte so sein, wenn das und das (gesetzlicher Tatbestand) zuträfe

2. im Sachverhalt ist es so und so (am gesetzl. TB abarbeiten und auf diesen anwenden)

3. Ergebnis feststellen: folglich ist es so (bezogen auf 1.)

Und, das ist wichtig, nicht alles auf einmal. Da kommt man schnell durcheinander und darin liegt ein häufiger Fehler. Jedes Tatbestandselement in diesem Dreischritt einzeln prüfen bis zum jeweiligen Teilergebnis und dann weiter mit dem nächsten!

Naja, hört sich immer so leicht an, ist aber irgendwie doch immer wieder ein Problem...
Mir haben damals im Studium Skripten weitergeholfen, gerade dabei, im ersten Semester. Einfach ein BGB/AT-Skript anschaffen, da wird das in der Regel einführend anschaulich behandelt; sind sehr preisgünstig. Ich weiß nicht, ob es sie noch gibt, aber am einfachsten (und günstigsten) waren die vom Richter-Verlag.


Alles Gute, viele Grüße von Florian.
WER will WAS von WEM WORAUS WARUM... das war immer unsere Hauptfrage um den Einstieg zu finden
3malmami ist offline  
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