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Vorsorgebevollmächtigter gesucht.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgebevollmächtigter gesucht. im Unterforum Service , Teil der Situation der Betreuer/innen
Suche zu Bevollmächtigenden* für Vorsorgevollmacht im Rahmen meiner Patientenverfügung. (Sehr gerne Rechtsanwalt ) Eine Vorsorgevollmacht gemäß § 1901c BGB kann ...


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Alt 15.06.2010, 18:23   #1
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Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 7
Idee Vorsorgebevollmächtigter gesucht.

Suche zu Bevollmächtigenden* für Vorsorgevollmacht im Rahmen meiner Patientenverfügung.
(Sehr gerne Rechtsanwalt )

Eine Vorsorgevollmacht gemäß § 1901c BGB kann jederzeit widerrufen bzw. vom Bevollmächtigten bei „Überforderung“ auch wieder abgegeben werden.

Anders als bei einer Betreuungsverfügung ist ein Vorsorgebevollmächtigter dem Vormundschaftsgericht keine Rechenschaft schuldig und wird vom Gericht nicht kontrolliert.

Vielmehr geht es darum, einer gerichtlichen Betreuerbestellung mithilfe einer durch mich notariell beurkundeten Patientenverfügung, welche die Namen der Vorsorgebevollmächtigten enthält, wirksam entgegenzutreten.
Es besteht kein tatsächlicher Betreuungsbedarf.


PN willkommen.

_______________________________
*Der Vorsorgebevollmächtigte sollte psychiatrisch nicht beleumundet und sich dem Glaubenssystem "psychischer Krankheiten" nicht willenlos unterordnen.

Geändert von Alexander80 (15.06.2010 um 19:10 Uhr)
Alexander80 ist offline  
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Alt 15.06.2010, 20:19   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.07.2009
Ort: Norddeutschland
Beiträge: 80
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Viel Glück bei deiner Suche! Wer lässt sich schon wirklich gerne etwas / jemanden aufzwingen - ich kann deine Motivation gut verstehen.
__________________
LG v.
Henrik
Henrik ist offline  
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Alt 17.06.2010, 14:06   #3
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Mutig, mutig ...

Ein Betreuer muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Ein Vollmachtsnehmer kann machen was er will. Und wenn er erst mal klar gemacht hat, dass Du eigentlich nicht mehr für Dich selber "denken" kannst, kannst Du ihn auch nicht mehr entlassen.

Daher finde ich diesen Aufruf hier im Forum als verfehlt.

Aber dies ist nur meine persönliche Meinung.

Gruß

Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 18.06.2010, 01:06   #4
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Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von Lisa Beitrag anzeigen
Mutig, mutig ...

Ein Betreuer muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. Ein Vollmachtsnehmer kann machen was er will. Und wenn er erst mal klar gemacht hat, dass Du eigentlich nicht mehr für Dich selber "denken" kannst, kannst Du ihn auch nicht mehr entlassen.

Daher finde ich diesen Aufruf hier im Forum als verfehlt.

Aber dies ist nur meine persönliche Meinung.

Gruß

Lisa
Es gehört wohl etwas Mut dazu.
Es ist auch nicht so , dass ich für meine Selbstbehauptung, den Einschüchterungsversuchen der Betreuungsbehörde zu widerstehen, keinen geringen Preis bezahlt hätte.

So lange man aber noch ein bisschen Selbtachtung hervorbringt, indem man gegen die Entmündigung einer entwürdigenden Zwangsbetreuung ankämpft, gibt man sich selbst nicht vorschnell auf. Was ist dagegen schon das "Recht" auf Wohnung, Würde und auf ein faires Verfahren.

Bis Anfang Mai stand ich per einstweiliger Verfügung unter umfassender Zwangsbetreuung für sämtliche Fürsorgebereiche.
Meine Geschäftfähigkeit wurde mir entzogen, die Fähigkeit zur freien Willensbildung mir abgesprochen.
Von mir geäußerte Willenserklärungen wurden nichts anders behandelt als die eines dreijährigen Kindes oder eben eines Behinderten, ob geistig, seelisch, oder in einem "Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit"; das ist behördliche Definitionssache und man wird dem wohl besser in einem Exkurs über Macht durch Sprache gerecht.

(Beitrag geändert, da dies ein Forum ist in dem Betreute und Betreuer schreiben. Keine Gruppe soll hier pauschal verunglimpft oder beleidigt werden. M. Mohr)

Wenn man das mitgemacht hat, kostet es einen gar nicht mehr so viel Mut, in einem öffentlichen Forum wie diesem nach neuen Vorsogebevollmächtigten zu suchen, die mir dabei helfen, hoffentlich bald wieder gleichberechtigter Bürger dieses Landes zu werden und mir nebenbei ermöglichen, ein Leben ohne Angst zu führen unter dem Damoklesschwert des Zwangsunterbringung.

Dies aber ist nur meine persönliche Erfahrung,

Gruß.

Geändert von michaela mohr (18.06.2010 um 07:38 Uhr)
Alexander80 ist offline  
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Stichworte
patientenverfügung, vorsorgebevollmächtigter, vorsorgevollmacht


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