Dies ist ein Beitrag zum Thema Nebenberufliche Betreuung - lohnt sich das? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle Forenteilnehmer,
ich überlege mir, mich als Berufsbetreuerin zu bewerben und habe dazu ein paar Fragen.
Ich bin ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 06.04.2007
Ort: Nähe Köln
Beiträge: 2
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Hallo an alle Forenteilnehmer,
ich überlege mir, mich als Berufsbetreuerin zu bewerben und habe dazu ein paar Fragen. Ich bin vollzeit berufstätig, jedoch mit Gleitzeitregelung und Möglichkeit zum Homeoffice recht frei in meiner Zeitgestaltung. Lohnt sich eine nebenberufliche Tätigkeit als Betreuerin überhaupt, wenn ich nicht mehr als zwei oder drei Betreuungen übernehmen möchte bzw. aufgrund meines Berufes nicht mehr übernehmen kann? Wenn ich dafür ein Gewerbe anmelden muss, gilt dann die Kleingewerberegelung für dieses Gewerbe, auch wenn ich mit meinem Einkommen als Angestellte über diese Umsatzsteuer-Grenze komme? (Ich vermute mal, dass das getrennt werden müßte) Sind meine Chancen, als Betreuerin bestellt zu werden, als nebenberuflich Tätige geringer als die von "Vollzeit-Betreuern"? Vielen Dank im Voraus, Grüße Silke |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Silke,
als Berufsbetreuerin benötigst du mindestens 11 Betreuungen oder aber eine Bewertung der Betreuungsbehörde, dass du auch mit weniger Betreuungen entweder alsbald weitere Betreuungen erhälst um vollzeitberuflich tätig zu sein, oder aber deine Betreuungen dich bereits vollzeit in Anspruch nehmen. Ohne die Voraussetzungen kannst du lediglich ehrenamtlich Betreuungen führen. Dafür erhälst du eine Pauschale pro Jahr. Allein die Anerkennung als Berufsbetreuerin erlaubt dir, die Betreuungen nach dem Vergütungsgesetz abrechnen zu können, wobei auch dort Pauschalen (Stundenweise im Monat ob vermögende oder mittellos, Heimbewohner oder eigenständig lebend und je nach Dauer der Betreuung) bewilligt werden. Nebenberuflich Betreuungen zu führen geht somit lediglich ehrenamtlich. Gruß Heinz |
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#3 | |
Gesperrt
Registriert seit: 06.04.2007
Ort: Nähe Köln
Beiträge: 2
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Hallo Heinz,
vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte mich vorher bei wikipedia informiert (nicht, dass das immer stimmen muss, was da steht) aber es gibt wohl ein Urteil zu dieser Sache. In wikipedia steht: Zitat:
Grüße Silke |
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#4 |
Gast
Beiträge: n/a
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hallo Silke,
> nebenberuflich < ist sicherlich möglich, so z.B. als Rechtsanwalt oder Anwältin, oder auch neben Verfahrenspflegschaft oder Testamentsvollstreckung. Als BetreuerIn beruflich Fuß zu fassen ist recht schwierig, da die Kassen bekanntermaßen leer sind und Betreuungen nur noch restriktiv angeordnet werden sollen. Zudem wird auch bei Justitia Personal eingespart. Letztlich sollen nur noch bereits tätige BetreuerInnen existenzsichernd bedacht werden. Und ansonsten soll die Zahl ehrenamtlich Tätige gesteigert werden. So will es der Gesetzgeber. Auf den Rest kannst du dir selbst einen Reim machen. Gruß Heinz |
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Stichworte |
nebenberuf, selbständigkeit |
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