Dies ist ein Beitrag zum Thema Software?? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, jetzt kommt gleich die zweite Frage. Vermutlich ist sie überflüssig und dann noch am falschen Platz (dafür entschuldige ich ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Ich bin neu hier
Registriert seit: 27.01.2014
Beiträge: 7
|
Hallo, jetzt kommt gleich die zweite Frage. Vermutlich ist sie überflüssig und dann noch am falschen Platz (dafür entschuldige ich mich dann jetzt schon mal
), aber bevor ich was falsch mache frag ich lieber. Hier find eich viele Infos über Software, aber brauche ich eine Software, wenn ich ehrenamtlich meinen Vater betreue in allen Fragen? (bin vom Gericht eingesetzt worden)Oder ist das eher nur was für Berufsbetreuer? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
ich denke für eine einzige Betreuung wäre der Einsatz und den Kauf von Software deutlich übertrieben. Software nutzt man wenn man viele Betreuungen führt.
Andererseits erleichtert einem die Software immer wiederkehrende Arbeiten in der Vermögensverwaltung z.B. Du bist als Sohn zwar von der jährlichen Rechnungelegungpflicht befreit aber müsstest, wenn der Betreute stirbt eine Schlusrechnung legen. Schau mal im entsprechenden Forumsbereich nach der Software die man für bis zu 5 Klienten kostenlos nutzen kann. Vielleicht möchtest du jetzt schon gleich damit anfangen zu arbeiten, die erspart einem nämlich auch das lästige Abschreiben der Kontoauszüge. Und wenn man das z.B. später für 5 Jahre nachholen muss ist man froh es gleich von Anfang an gemacht zu haben. Gruss Michaela |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|