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Nochmals: Meldung nach § 10 VBVG

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Hallo, nochmals eine kurze Frage zu § 10 VBVG: auf welchen Stichtag kommt es bei den Angaben Heim/Nichtheim an. Das ...


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Alt 04.02.2014, 09:51   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 219
Standard Nochmals: Meldung nach § 10 VBVG

Hallo,

nochmals eine kurze Frage zu § 10 VBVG:

auf welchen Stichtag kommt es bei den Angaben Heim/Nichtheim an.
Das ändert sich ja öfters mal innerhalb eines Jahres.

Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße

BineP
BineP ist offline  
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Alt 04.02.2014, 10:30   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

ab dem Heimeinzugstag, wenn damit dort der neue Lebensmittelpunkt begründet wird.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.02.2014, 12:47   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Ich zähl für die Meldung immer nur meine Betreuten zum 31.12. des Vorjahres , sortiert nach Heim/Nichtheim auch zum 31.12..

fwu
fwu ist offline  
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Alt 04.02.2014, 19:21   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Ich zähl für die Meldung immer nur meine Betreuten zum 31.12. des Vorjahres , sortiert nach Heim/Nichtheim auch zum 31.12..

fwu


und wie rechnest du ab, wenn jemand im Laufe eines Jahres ins Heim kommt?
Likedeeler ist offline  
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Alt 04.02.2014, 19:30   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
Standard

Moin Likedeeler

§ 10 VBVG hat nix mit der Vergütung zu tun. Das geht um die Meldung an die Betreuungsbehörde, wieviele Betreuungen geführt wurden.
Das ist der liebevollen (und kontrollwahnbehafteten) Zuwendung unseres Gesetzgebers an den Berufsstand der Betreuer geschuldet weil wir ja alle Betrüger sind und der besonderen Staatskontrolle bedürfen, der sonst kein Berufsstand unterliegt.

Bei Vergütungsanträgen selber ist natürlich der konkrete Aufnahmetag als Änderungsdatum angesagt.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.02.2014, 20:15   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Likedeeler

§ 10 VBVG hat nix mit der Vergütung zu tun. Das geht um die Meldung an die Betreuungsbehörde, wieviele Betreuungen geführt wurden.
Das ist der liebevollen (und kontrollwahnbehafteten) Zuwendung unseres Gesetzgebers an den Berufsstand der Betreuer geschuldet weil wir ja alle Betrüger sind und der besonderen Staatskontrolle bedürfen, der sonst kein Berufsstand unterliegt.

Bei Vergütungsanträgen selber ist natürlich der konkrete Aufnahmetag als Änderungsdatum angesagt.

MfG

Imre
echt?


Gut zu wissen - besten Dank


P.S. Ich kann jetzt zitieren............
Likedeeler ist offline  
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Alt 05.02.2014, 09:54   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 219
Standard

Zu Imres Antwort habe ich beim googlen die Bundestagsdrucksache 13/10331, S. 28 gefunden. Da heißt es u.a.: die Mitteilungspflicht soll die "Abrechnungsehrlichkeit von Betreuers fördern..."

Ist ganz interessant zu lesen.

Eigentlich müsste man dann aber doch eine genaue Aufstellung für jeden Klienten, mit taggenauer Angabe der Änderungen der Abrechnungstatbestände abgegeben, oder ? Wäre es dann nicht gleich übersichtlicher alle Abrechnungskopien einzureichen?

Herzliche Grüße

BineP
BineP ist offline  
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Alt 05.02.2014, 16:44   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
Standard

Moin Bine

So genau will man es nun auch wieder nicht wissen.
Uns selbst wenn, dann müßte die Abfrage völlig anders aussehen.
Das würde wiederum eine Arbeit bei der Kontrollstelle verursachen, die nun gar nicht gewünscht ist.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.02.2014, 00:04   #9
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard Plausibilitätskontrolle

Wenn dann geht es um eine Plausibilitätskontrolle.

Wenn ich durchschnittlich in den letzten Jahren 30 Betreute - nicht im Heim hatte - hatte ich jährliche Vergütung von ca. 30x1.848 €,also 55.440 €.
Wenn da noch ein paar neue dazugekommen sind , können es auch vielleicht 63.000 € gewesen sein.

Wenn ich aber als Vergütung jetzt 100.000 € angeben werde ich das mit den angebebenen 30 Betreuungen wohl nicht schaffen, da werden es dann wohl eher 50 Betreute gewesen sein.

Andererseits kann es nicht stimmen, wenn ich bei 30 x Nichtheim nur 30.000 € Vergütungen im Durchschnitt der Jahre erhalten habe.



fwu
fwu ist offline  
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Alt 06.02.2014, 19:40   #10
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,362
Standard

Moin fwu

Selbst dafür reicht die Mitteilung nicht. Es sollen alle Betreuungen angegeben werden, die in diesem Jahr geführt wurden. Also inklusive derer, die beendet oder übernommen wurden. Die, die nur Drei Tage gedauert haben natürlich auch.
Dadurch wird der Plausibilitätsspielraum wieder dermaßen weit, dass wieder alles und nichts plausibel ist.
Also: Ei drauf. Sollen sie damit Knobeln spielen.

Mfg

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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