Dies ist ein Beitrag zum Thema Schikane durch Rechtspfleger? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen,
ich habe meine Berufsbetreuungen beendet, weil ich in meinen alten Job zurückgegangen bin. Deshalb habe ich alle Formalitäten ...
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Neuer Gast
Registriert seit: 29.01.2013
Beiträge: 1
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Guten Morgen,
ich habe meine Berufsbetreuungen beendet, weil ich in meinen alten Job zurückgegangen bin. Deshalb habe ich alle Formalitäten möglichst schnell erledigen wollen und habe in einem Fall ein originales Schlussberichtsformular, welches ich noch übrig hatte, vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Amtsgericht geschickt. Nach einem Monat bekam ich nun ein Schreiben vom zust. Rechtspfleger, dass ich ihm das "originale Formular" zuschicken müsse, welches er mir einige Tage später geschickt hat. Zum Verständnis: Ich habe ihm das absolut identische Formular bereits geschickt habe. Der einzige Unterschied war, dass der Berichtszeitraum, Name der Betreuten und Aktenzeichen vom Rechtspfleger bereits handschriftlich ausgefüllt war. Meine Frage ist: Muss ich mir so was gefallen lassen? Ich weiß, es ist eigentlich keine große Sache, aber es geht hier ums Prinzip! Gibt es eine juristische Definition von Original? |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Das ist Krümelkram!
Wenn der Bericht bereits vorliegt, von Dir mit aktuellem Datum, aktuellen Daten und Unterschrift versehen ist, mag er Dir die Vorschrift nennen, aufgrund der Du regelmäßig ein unbelecktes Blatt zu verwenden hast.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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